Warum werde ich von meiner Mutter nach dem Tod meiner Oma vom Erbe ausgeschlossen? Besteht die Möglichkeit dass sie meine Halbschwester ist?

9 Antworten

Beim Tod Deiner Oma bist Du nicht Erbe, wenn sie Dir im Testament nicht ausdrücklich etwas hinterlassen hat. Denn zunächst erben die Kinder kraft Gesetzes. Erst wenn diese bereits vor dem Tod des Erblassers verstorben sind, rücken die Enkel nach.

Wenn Du glaubst, die Halbschwester Deiner Mutter zu sein, dann müsste Dein Opa sie geschwängert haben, was hoffentlich nicht passiert ist. Aber auch in diesem Fall wirst Du beim Tod Deiner Oma nicht Erbin.

Wenn Du erwartet hast, unmittelbar nach dem Tod Deiner Oma vom Erbe zu profitieren, kann ich mir vorstellen, daß dieses Ansinnen Deine Mutter sehr verletzt hat.

Giwalato

nein, es war eher umgekehrt, meine Mutter hat mir ja auch nicht gesagt, dass meine Oma ins Krankenhaus kam, wo sie dann nachts verstarb. Sie rief erst an als sie schon verstorben war. Es ging mir nicht um Geld, aber dass ich so ausgeschlossen wurde und nicht weiß warum , dass ist sehr schade.

@Anjovis

Damit hast Du natürlich recht, daß Du über das Verhalten Deiner Mutter traurig bist. Vielleicht hat sie das Gefühl, daß Deine Oma Dich lieber hatte, als sie selbst als Tochter. Aber diese Frage kannst Du nur mit ihr selbst klären.

Du kannst allerdings auch beim Nachlassgericht nachfragen, ob Deine Oma ein Testament hinterlassen hat. Denn den Verweis Deiner Mutter auf den Paragraphen im BGB finde ich sehr merkwürdig, genauso wie ihr geändertes Verhalten Dir gegenüber.

Warum werde ich von meiner Mutter nach dem Tod meiner Oma vom Erbe ausgeschlossen?

Deine Mutter schließt dich nicht aus, der Ausschluss ergibt sich aus § 1924 BGB.

Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html

Besteht die Möglichkeit dass sie meine Halbschwester ist?

Ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen, wie du auf diese Idee kommst.

und wieso habe ich dieses Schreiben vom Gericht bekommen und mein Bruder nicht ? Ich verstehe nicht so gut was das dann heißen würde, wenn ich angenommen die Halbschwester wäre, dass mein Bruder der gesetzliche Erbe wäre ( da er ihr leiblicher Sohn ist ) und ich von der Erbfolge ausgeschlossen wäre ?

@Anjovis

Wenn du das Schreiben nicht verstehst (und das tust du anscheinend nicht), dann ruf beim Gericht an und lass es dir erklären.

wenn ich angenommen die Halbschwester wäre

Du hast immer noch nicht nachvollziehbar erklärt, wie du darauf kommst.

@Anjovis

Vielleicht ist der Brief bei deinen Bruder noch nicht angekommen.

Du schreibst aber auch ein Kauderwelsch. Dein Bruder erbt genauso viel wie du, nämlich nichts. Wenn deine Mutter das einzigste Kind deiner Oma war, erbt sie alles.

Wahrscheinlich hast du eher einen Brief erhalten, dass auf Grund eurer Differenzen (zwischen dir und deiner Mutter), sie dich als ihre Erbin ausschließt.

Du wirst sicherlich wissen warum.

Warum sollte deine Mutter deine Schwester sein?

So wie ich das sehe bist du hier als Erbe 2. Ordnung eh gesetzlich nicht erbberechtigt weil der Erbe 1. Ordnung (deine Mutter) noch lebt. Sofern deine Oma dich also nicht namentlich bedacht hat....

http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht/Erben-2-Ordnung.html

Von so nem Infowisch hab ich noch nichts gehört, könnte aber durch deine Mutter veranlasst worden sein wenn sie gemeldet hat das du versuchst zugang zur Erbmasse (Haus der Oma) zu erhalten.

Warum das nach 3 Jahren aber noch nicht geklärt ist ?

die Annahme dass meine Mutter eventuell meine Halbschwester sein könnte , entspringt der Art und Weise wie ich seit dem Tod meiner Oma verstoßen werde und keinerlei Erklärung oder Aufklärung von diesem sehr schmerzhaften Verhalten mir gegenüber. Ich bekomme gar keine Antworten von Ihnen und wenn ich weiter frage, wirft mein Vater mir vor , ich solle aufhören mit der Fragerei meine Mutter zu belasten denn sonst wäre ich Schuld am Tod meiner Mutter, wenn sie dann stirbt. Das kam etwas heftig bei mir an, zumal der Kontakt vor dem Tod meiner Oma 2 mal im Jahr war und meiner Ansicht nach ganz gut war, meine Mutter informierte mich über ihr Leben und ließ mich doch teilhaben daran. Nach dem Tod meiner Oma wurde kein einziges Telefongespräch mehr geführt von meinen Eltern aus. Nur noch kurze, unpersönliche Emails, in denen meine Mutter mich angreift und beschimpft. Was da los ist, ...ich weiß gar nichts mehr, sehr schwer wegzustecken, wenn man nicht weiß warum ?

@Anjovis

Du meldest dich 2 mal im Jahr bei deiner Mutter oder Oma, so ganz habe ich das nicht verstanden und das nennst du dann gut.

Ich denke du erzählst hier nur die "Wahrheit" die du dir gebildet hast.

@eire80

ich verstehe Deine Frage nicht , es geht mir um eine objektive Meinung und nicht um alle Details zu erläutern, dass würde sowieso viel zu lange dauern....aber um kurz auf Deine Reaktion einzugehen; ich hatte mit meiner Oma ein sehr gutes Verhältnis, sie rief mich jeden Tag an und wir telefonierten sehr lange. Sie war halt schon alt und konnte nicht mehr so gut reisen, meine Eltern wohnen neben meiner Oma und hatten ein sehr verstörtes Verhältnis, es glich einer Hass-Liebe zwischen den Beiden. Ich war da halt immer eine Art jo-jo und Spagat am machen zwischen den Beiden. Ich war im Endeffekt immer an Allem Schuld.

Später bin ich umgezogen ( 500 km Entfernung ) und habe deshalb auch weniger Kontakt mit meinen Eltern, wobei ich 2 mal im Jahr 14 Tage und regelmäßig anrufen , einen normalen Kontakt finde zwischen Erwachsenen Kindern und ihren Eltern. Sicherlich gibt's immer Ausnahmen !

Ich kann mir nur vorstellen, dass Sie durch ein bestimmtes Verhalten Ihre Mutter verletzt und ihr ablehnendes Verhalten dadurch verursacht haben. Denken Sie darüber einmal nach, was da vorgefallen sein könnte. Der von Ihnen erwähnte Brief des Amtsgerichts, wenn darin auf § 1924 II BGB verwiesen wird, kann nur eine Auklärung an Sie sein, dass beim Tod Ihrer Oma nicht Sie als Enkelin, sondern Ihre Mutter als direkter Abkömmling der Oma zu deren Erbfolge berufen sind. Dieser BGB-Paragraf regelt nämlich nur, dass bei gesetzlicher Erbfolge (sie gilt, wenn kein abweichendes Testament der Oma vorliegt) die unmittelbaren Abkömmlinge der Verstorbenen (hier also Ihre Mutter) zur Erbfolge berufen sind und in diesem Falle die entfernteren Abkömmlinge (das sind z.B. Sie und Ihr Bruder als Enkel) von der Erbfolge ausschließen. Nur wenn Ihre Mutter beim Tod der Oma schon verstorben gewesen wäre oder das Erbe der Oma ausgeschlagen hätte, würden Sie und Ihr Bruder in diese Erbfolge eingetreten sein. Der Brief des Gerichts wird also nichts damit zu tun haben, dass Sie etwa von Ihrer Mutter von der Erbfolge ausgeschlossen worden wären. Nicht Ihre Mutter hat Sie von der Erbfolge ausgeschlossen, sondern die seit über 100 Jahren geltende gesetzliche Regelung, dass ein Mensch, wenn er es nicht in einem Testament anders bestimmt, von seinen Kindern (und, wenn noch am Leben, dem Ehepartner) beerbt wird sowie - was in § 1924 Abs. II steht - damit die erst nachfolgenden Abkömmlinge (also Enkel, Urenkel usw.) von der Erbfolge ausschließt. Vielleicht hat es Ihre Mutter - nicht zu Unrecht - verletzt, dass Sie nach dem Tod der Oma eigene Erbansprüche erhoben haben, die aber, wie gesagt, nicht bestehen bzw. nur bestehen würden, wenn die Oma Sie im Testament als Erbin oder Miterbin eingesetzt hätte. Wenn also meine Vermutung zutrifft, dass Sie Ihre Mutter durch unberechtigte Erbansprüche seelisch verletzt haben könnten, sollten Sie sich bei ihr entschuldigen und ihr sagen, dass Sie dem Irrtum erlegen seien, gesetzliche Erbin oder Miterbin der Oma geworden zu sein. Vielleicht stellt das den Frieden wieder her.

Die Thematik der Mutter als Ihrer Halbschwester kann ich nicht nachvollziehen. Sofern das nicht Ihrer Phantasie entsprungen ist, sollten Sie nähere Angaben dazu machen, wodurch dieser "Verdacht" begründet sein könnte. Sie werden doch wohl kaum annehmen, dass sie beide Halbschwestern dadurch geworden sind, dass Sie einer Verbindung Ihres Großvaters mit seiner eigenen Tochter (ihrer Mutter) entstammen. Das wäre natürlich schlimm für Sie, wäre es wohl auch für Ihre Mutter gewesen. Oder geht Ihre Vermutung in eine andere Richtung ?

Ich würde mich freuen, durch meine Antwort ein wenig aufklärend zu sein und hoffe für Sie, dass daraus "Friedensgespräche" mit Ihrer Mutter werden.

Weiter unten schreibst du, der Kontakt zu deiner Mutter sei ganz gut gewesen - 2x /Jahr. Aha, nun, manche finden den ausreichend.

Hast du dich mal gefragt, ob dein Bruder sich vlt. mehr um sie kümmert?

Es wird schon Gründe haben, warum sie dich "auf dem Pflichtteil" reduziert und dein Bruder wohl den Löwenanteil erben wird, wenn beide Eltern tot sind.

Außerdem ist ja noch dein Vater, den beerbt ihr doch auch...