ist der anwalt verpflichtet akteneinsicht zu nehmen wenn der Mandant es fordert?
Es liegen bei der Statsanwaltschaft und Polizei Akten von Strafanzeigen vor die für einen Scheidungsprozess, zwecks Beweis von Gewalttaten des Ehemanns, notwendig sind. Das Gericht fordert diese nicht an. Der Rechtsanwalt will die Akten vom Mandanten. Der Mandant bekommt diese nicht. Die entsprechenden Stellen geben nur dem Anwalt Einsicht. Dieser WILL sie aber vom Mandanten.
Der Mandant ist hier der spielball. Hat der Anwalt keine Pflicht auf aufforderung die Akteneinsicht zu nehmen?
Bleibt dem Mandanten jetzt also nur noch zuzusehen wie er den Prozess deswegen verliert?
PS: Im Berufsrecht der Anwaltskammern steht dazu nichts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sagt auch nichts dazu. Dagegen aber:"Im Einzelfall können jedoch der Schutz von Daten anderer Beteiligter und das ermittlungstaktische Interesse von Ermittlungsbehörden dem entgegenstehen."
12 Antworten
Die entsprechenden Stellen geben nur dem Anwalt Einsicht.
Ja sicher doch. Nur der Anwalt ist Mitglied der Rechtspflege, nicht der Mandant.
Dieser WILL sie aber vom Mandanten.
Das bezweifle ich jetzt mal. Jeder Referendar mit dem 1. Staatsexamen weiss, dass Akteneinsicht dort zu beantragen ist, wo die Akte schlicht liegt. Und das ist auch nicht beim Mandanten.
Was ist das für ein Vertrag zwischen Mandant und Klient? Ein Werksvertrag????
Nein, ein Dienstvertrag.
Nimm es mir bitte nicht übel, aber irgendwas passt hier nicht. Der Anwalt müsste eigentlich wissen, dass nur er ein Akteneinsichtsrecht hat und die Akten nicht beim Mandanten liegen.
Ruf halt mal bei der Kammer an und frage, was es da für Lösungen gibt. Zur Not nimm einen anderen Anwalt. Aber aufpassen: Sofern es eine Sache ist bei der Anwaltszwang herrscht unbedingt der Gegenseite und dem Gericht neben der Mitteilung, dass du dem alten RA das Mandat entzogen hast, auch gleich den Namen des neuen RA mitteilen, sonst wird noch - wirksam - an den alten RA zugestellt. Und das ist irgendwie doof. Wird leider oft falsch gemacht.
Ich habe viele Jahre in einer grossen Anwaltskanzlei gearbeitet und weiss daher, dass die Akteneinsicht jederzeit angefordert werden kann. Allerdings immer erst, wenn sie im jeweiligen Gericht vorliegen. Das ging dann problemlos. Wir haben dann in der Kanzlei die relevanten Seiten kopiert und die Akte wieder vollständig bei Gericht abgeliefert. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen bei der Staatsanwaltschaft und noch in der Ermittlung. Der Anwalt macht das schon richtig. Sobald die Akte freigegeben wird, wird er diese auf Anforderung auch erhalten, um sich dann mit dem Mandanten zu besprechen.
Die akten werden als Beweis der Gewaltätigkeit benötigt. (Strafanzeige) Diese müssen bei der Polizei VOM Anwalt eingeholt werden. (Der Anwalt muss wirklich nur noch anfordern, alles andere hat der Mandant schon mit der Polizei geklärt.)
Strafanzeigen sind für eine Scheidung nicht wirklich relevant. Ich kann den Papst Anzeigen meine Murmeln geklaut zu haben. Wenn es keine Verurteilung gab, ist das nichts wert. Vermutlich wurden die Verfahren eingestellt, denn sonst würdes du ja "Einsicht in Prozessakten wollen"
Warum sollten bei einer Scheidung "Gewalt" wichtig sein. Man bekommt nicht mehr Unterhalte weil man verhauen wurde.
Ich bin zwar kein Jurist (sondern habe lediglich einen in der Familie), aber wenn ich nicht irre, dann kann sowohl der Mandant, als auch der Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Wenn ein Anwalt auf stur schaltet, kann man ihm auch das Mandat entziehen und einen anderen RA aufsuchen
wenn ich einem Anwalt ein Mandat erteile, so richtet sich dieses nach Werksvertragsrecht insoweit ist der Anwalt an die Weisung des Mandanten gebunden.
Es handelt sich hier um einen Dienstvertrag!
Der Anwalt schuldet eine Tätigkeit, aber keinen Erfolg.
Super erklärt DH