Anwaltliche Schweigepflicht Anwalt erzählt Mandantin von einem Straftäter?

3 Antworten

und der Anwalt hat auch nicht das recht ... sowas Preiszugeben

Der Anwalt hat nur darüber Stillschweigen zu bewahren, was ihm in seiner anwaltlichen Tätigkeit als Geheimnis offenbart wurde. Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich. Da kann jeder hingehen und zuhören. Auch die Zeitungen etc. dürfen darüber berichten. Sobald dann in einer öffentlichen Verhandlung über Tat und Täter gesprochen wurde, ist es kein Geheimnis mehr, sondern "offenkundig".

Der Anwalt hat gegenüber seinem MANDANTEN Schweigepflicht. Wenn er von einem erfolgten Urteil spricht dann spricht er von Tatsachen. Das darf er. Wer will es ihm verbieten?

Ja. Zumindest darf er das erzählen, was sowieso öffentlich ist.

Nein. Wenn es Sachen sind, die ihm ein Mandant im Rahmen der Schweigepflicht erzählt hat und die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.

So darf bspw. der Anwalt nichts darüber erzählen, wenn ihm sein Mandant (Einbrecher) z. B. erzählt hat, was ihm alles in seiner Kindheit widerfahren ist und wie das dazu beigetragen hat, dass er zum Einbrecher wurde. Sobald aber auch dieses Wissen im Rahmen eines öffentlichen Prozesses öffentlich vorgebracht wurde, ist es kein Geheimnis mehr.

Man muss also genau differenzieren zwischen Dingen, die wirklich geheim sind geheim bleiben müssen und solchen, die sowieso schon öffentlich sind.