Ausserordentliche Kündigung Arbeitnehmer

4 Antworten

Für eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitnehmer müssen schon triftige Gründe vorliegen. Das könnte z.B. sein, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt, also z.B. nicht oder wiederholt unpünktlich zahlt. Ebenso wenn vom AN etwas verlangt wird, was gesetzeswidrig wäre oder gegen die guten Sitten verstößt. Ebenso, wenn grob gegen die Vorschriften der BG und der Arbeitsschutzgesetze verstoßen wird, z.B. Arbeiten mit Chemikalien ohne entsprechende Schutzausrüstung. Ferner wäre jede Form von körperlicher oder seelischer Gewalt ein Grund für eine fristlose Kündigung. Das alles muss aber auch entsprechend nachweisbar sein und hätte für den AG weireichendere Folgen, als eine Kündigung!

Deine Schilderungen lassen keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung erkennen.

Es muss ein Ereignis vorliegen, das dem AN die Fortführung des Vertrages unzumutbar macht (z.B. Vertrauensbruch durch Diebstahl, Beschimpfungen durch den AG, keine oder deutlich verspätetete Lohnzahlungen, Schlägerei mit dem AG u.ä.,).

Die lange Kündigungsfrist ist vereinbart worden. So was hat nicht nur Vor- sondern manchmal auch Nachteile. Aber das wusste der AN schon bei Vertragsschluss.

Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündbar, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

Bsp.: (grobe) Beleidigung und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber, Nichtzahlen des Lohnes, Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers, Mobbing durch den Arbeitgeber, Beschäftigen des Arbeitnehmers unter groben Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, andauernde Diskriminierung.

Wenn der AG sich nicht gerade unter Zeugen zum Götz-Zitat verleiten läßt, ist das also leider nicht so einfach. Trotzdem gute Nerven und gutes Gelingen.

solange der AN sein Geld bekommt ist eine absehbare Insolvenz nicht relevant. Er muß sich schon an die Vertragsbedingungen halten und die lange Frist aussitzen, bei einer Kündigung durch den AG hätte er auch darauf bestanden.

Tut mir leid wenn das keine Wunschantwort ist :-)

sowas hab ich mir schon gedacht. danke für die antwort. und: eine "wunschantwort" wollte ich auch nicht....