Ist das Mitführen vom Teilegutachten trotz Eintragung notwendig?

3 Antworten

NEIN:  Das Teilegutachten ist ausschließlich die Arbeitsgrundlage für den Prüfingenieur für die Änderungsabnahme.

Du brauchst nur die Bestätigung der Änderungsabnahme mitführen.

Ich kann sogar nur dazu raten, das Teilegutachten nicht mitzuführen. Bei einer Verkehrskontrolle führt das nur zur Vewirrung.

Bei Vorlage eines Teilegutachtens wird der erste Gedanke der Kontrollperson sein :" Ahh, ein Teilegutachten, dann hat er/sie noch keine Änderungsabnahme machen lassen".

Führt also nur zu unnützen Gegenfragen und Klärungsbedarf.

Demnach TGA zu Hause aufbewahren, falls man die Teile weiter verkauft.

wozu? ist doch in den Papieren eingetragen, sollte man aber trotzdem gut aufheben. Im Falle von Verlust ...

viktorijo 
Fragesteller
 22.10.2015, 08:53

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort, jedoch hat es erst jetzt die komplette Frage geladen

Wenn das Teil in die Papiere eingetragen wurde, wurden die Teilepapiere ja bereits vom TÜV geprüft. Daher müssen die nicht mehr mitgeführt werden. Allerdings ist es kein Fehler, evtl. Kopien davon im Handschuhfach zu haben...für alle Fälle.