Was heisst die Eintragung! Gläuberbefriedigung ausgeschlossen

2 Antworten

Macht auf mich den Eindruck, dass man nicht davon ausgeht, dass alle Gläubiger zufriedenstellend ausgezahlt werden. Google sagte: Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen Nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses ist eindeutig, dass eine vollständige Befriedigung desvollstreckenden Gläubigers nicht zu erwa rten ist (§ 882 c Abs. 1 Nr. 2 ZPO), z. B.: » das Vermögensverzeichnis weist keine pfändbaren Gegenstände aus » der Wert der angegebenen Gegenstände reicht offensichtlich nicht aus, die Forderung, wegen der vollstreckt wird, vollständig zu begleichen

benush 
Fragesteller
 03.09.2013, 22:54

JA stimmt ich habe erstmal ein paar bezahlt. dass ich die weg habe ! Soll ich lieber alle bedienen aber mit weniger Geld ?

sayuri78  03.09.2013, 22:57
@benush

Da wäre ein Schuldenberater wohl die beste Adresse. Ich hatte noch nie Schulden und kenne mich in dem Bereich sonst nicht aus.

benush 
Fragesteller
 03.09.2013, 22:57

Hm und das heisst genau ? Muss ich nun ins Gefängnis ?

sayuri78  03.09.2013, 23:03
@benush

Das heißt: Frag jemanden der davon etwas versteht. Ein Schuldenberater kann beraten, mit den Gläubigern verhandeln etc.

Rosengarten  05.09.2013, 16:21
@benush

Wenn du deine Vermögensauskunft ordentlich abgegeben hast, brauchst du natürlich nicht ins Gefängnis. Aber es ist ein deutlicher Hinweis, dass es sinnvoll ist, zu einer Schuldnerberatung zu gehen!

Nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses ist eindeutig, dass eine vollständige Befriedigung des vollstreckenden Gläubigers nicht zu erwarten ist (§ 882 c Abs. 1 Nr. 2 ZPO), z. B.: das Vermögensverzeichnis weist keine pfändbaren Gegenstände aus der Wert der angegebenen Gegenstände reicht offensichtlich.

In Ihrem Fall geht man davon aus, das Sie Ihren Forderungen nicht mehr nachkommen können und das weitere Zwangsmaßnahmen keinen Erfolg versprechen.

Da Sie, wie Sie schreiben regelmäßig zahlen, ist in Ihrem Fall zu befürchten das sich trotz regelmäßiger Zahlungen Ihre Verbindlichkeiten alleine durch die Zinsen ständig erhöhen. Sie benötigen jetzt dringend die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung, die zunächst einmal Ihre gesamten Verbindlichkeiten aufnimmt, feststellt welche Zahlungen und in welcher Höhe Sie überhaupt leisten können (i.E. Existensminimum) und die dann mit Ihren Gläubigern einen Zahlungplan vereinbart der Sie in absehbarer Zeit zur Schuldenfreiheit führt, bzw. durch eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung begleitet.