Schlußrechnungslegung nach Tod des Betreuten - wie ist sie formell ordnungsgemäß?

1 Antwort

Mache Dir keine Sorgen. Das Betreuungsgericht wird, wenn Deine eingereichten Unterlagen schlüssig sind den Fall abschließen. Rufe doch einfach mal beim Betreuungsgericht an und frage nach.

Ja, vielleicht mache ich mir einfach zu viele Sorgen. Ich fühle mich schnell mal unzureichend auf gewissen Gebieten und bin im Moment noch nicht wirklich wieder stabil genug für Auseinandersetzungen. Danke für Deine aufmunternden Zeilen!