Ist das asozial oder eine Straftat?

8 Antworten

Der Vormieter, der offenbar immer noch Mieter ist bis Du einziehst, ist nicht verpflichtet Dich in die Wohnung zu lassen bzw. irgend welche Auskünfte zu geben. Wenn er das tut, ist er einfach nur n Netter. Das issa offenbar nicht :) Einen Straftatbestand gibt es hier nicht - er hat Dich nicht bedroht, er versucht nur offenbar einfach, früher aus der Bude rauszukommen und Dir die Mietkosten aufzudrücken. Darauf würde ich mich nicht einlassen.

Versuche mal, ob Du die Maße vom Vermieter rausbekommst, oft gibt es ja zu den Wohnungen einen Grundrissplan.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
OskarFelix 
Fragesteller
 14.07.2020, 12:26

Schon probiert - leider wird von der Küche eine genaue Abmessung durch das Möbelhaus verlangt und die wollen das selber klären. Geht wohl nur 20 Minuten. Hab ich mir schon gedacht, dass das zu nichts führt, aber es war ja einen Versuch wert. Vielen Dank für die Antwort!

Maßgebend ist nicht was der Vormieter dir mitteilt, sondern das was du mit dem Vermieter vereinbart hast. Der Vormieter kann von dir fordern was er will, nur du musst es nicht zahlen.

Das ist nicht nett, aber warum sollte das eine Straftat sein? Er verlangt es ja nicht von dir, er kommt dir halt nur nicht entgegen, wenn du es nicht tust.

Er lässt dich zu seinen Bedingungen in die Wohnung, weder ist dies asozial noch irgendwie strafbar. Entweder stimmst Du dem zu oder eben nicht.

Bei Zustimmung vorher mit dem Vermieter sprechen ob er dich als Nachmieter haben möchte.

Dass der Vormieter entscheidet, wann und wie die Wohnung nach ihm weitervermietet und übergeben wird, ist ja auch was neues :D Noch dazu, wenn dieser dann von Dir seine Miete zurückbekommen will.

Es ist Sache des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung, die Wohnungsübergaben zu regeln.

Die Maße für die Küche solltest Du mit Sicherheit auch vom Eigentümer oder der Verwaltung bekommen.

Strafbar ist es aber wohl erstmal nicht.