Vermieter/Mieter Wohnung streichen

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Da mein ausgewählter Farbton sehr hell ist dürfte ich ihn ja theoretisch streichen und müsste mir beim Auszug keine Sorgen machen obs hellgrün oder weiß ist da mein Vormieter auch nichts gemacht hat ....

Was mit Deinem vormieter gemacht wurde ist nicht relevant.

Es kommt darauf an, was zu Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

Ich betone wirksam, weil es häufig viele unwirksame Klauseln gibt, die es erlauben, das man nur besenrein hinterlassen muss.

MfG

Johnny

Hallo zeromus,

prinzipiell darfst du deine Wohnung immer und mit allem streichen, was du möchtest. Einzige Bedingung: Beim Auszug muss der "Normalzustand" wieder hergestellt werden, sprich eine akzeptable Farbe und eine akzeptable Wandstruktur. In der Regel ist das weiß, wenn deine Farbwahl aber nicht zu extrem ist (wie zum Beispiel schwarz oder blutrot), dann wird das vom Vermieter normalerweise auch akzeptiert.

Liebe Grüßle

Shirania

zeromus 
Fragesteller
 01.05.2015, 15:10

Hi, vielen Dank erst mal!

die Sache ist die, beim Einzug wurden die Wände nicht gestrichen, ich hatte hier eine halbe Baustelle beim Einzug und hätte alles nochmal weiß überstreichen müssen, wenn ich es "wohnlich" haben wollte.

Ich kann demnach den Originalzustand nicht wiederherstellen, weil ich sonst einfach überall putzflecken an den Wänden verteilen müsste *gg

albatros  03.05.2015, 00:33
@zeromus

Lass dich von dieser Antwort nicht irritieren, du brauchst bei Auszug nix machen, nur besenrein zurückgeben. Unrenoviert übernommen, unrenoviert zurück geben. Das ist geltendes Recht.

Guck, was in deinem Mietvertrag steht. Die Wohnungsbaugesellschaften richten sich i.a. stur danach, egal, was du mit dem Vormieter evtl. ausgehandelt hast. Meistens ist Rauhfaser weiß Standard, wenn man auszieht. Du bist dann verpflichtet, den Zustand (wieder) herzustellen.

Ansonsten wird es dir von der Kaution abgezogen. Wenn du nicht sicher bist, frag mal beim Vermieter nach.

Hier hat die gute Dame auf meine Email reagiert:

"Sehr geehrter Herr xxx,

Ihrer Übergabeerklärung vom xx.xx.xxxx können wir entnehmen, dass Ihre Wände streichfähig und Ihre Decken gestrichen übergeben wurden.

Gerne können Sie Ihre Wände und Decken in einem Farbton gestalten, der Ihnen zusagt.

Einzig müssen Sie bei Ihrem Auszug die Wände einfach weiß (also streichfähig für den Nachmieter) und Ihre Decken komplett weiß streichen, so wie Sie diese beim Einzug vorgefunden haben.

Laut Übergabeerklärung (welche von Ihnen unterzeichnet wurde) wurden die Türen und Heizkörper weiß lackiert übergeben.

Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Streichfähig heißt nicht gestrichen! Oder??

Natürlich darfst Du die Wohnung nach Deinem Geschmack streichen.

Ob Du sie bei Mietende wieder streichen mußt kommt auf die exakten vertraglichen Vereinbarungen an.

Besonders darauf in welchem Renovierungszustand die Wohnung bei Mietbeginn  übergeben wird.

Die Vorgabe bei Auszug weiß zu streichen ist schon lange unwirksam.

bwhoch2  02.05.2015, 11:09

Während der Mietzeit darf man die Wände sogar lila, kräfig gelb, orange oder sonstwie knallig streichen. Aber dann muss man spätestens beim Auszug wieder ran.

Ansonsten gilt: Unrenoviert übernommen, bedeutet in jedem Fall auch unrenoviert wieder zurück geben.

Eine entsprechende Vereinbarung solltest Du dennoch, wenn möglich noch schriftlich treffen, falls der Mietvertrag zu Zweifeln Anlass gibt.

zeromus 
Fragesteller
 04.05.2015, 20:04
@bwhoch2

anitari sagt aber:

"Die Vorgabe bei Auszug weiß zu streichen ist schon lange unwirksam"

Wo kann man das nachlesen? Darf sie also Hellgrün bleiben wenn ich ausziehe?