Ist als Autorin eine Gewerbeanmeldung notwendig?

5 Antworten

Schriftsteller gehören zu den "Freien Berufen", sie betreiben also kein Gewerbe, d. h. es werden auch keine Gwerbesteuern fällig. Solltest Du mit dieser Aktion allerdings Einkünfte erzielen, must Du diese natürlich als "Einkommen aus selbstständiger Arbeit" versteuern.

Okay,Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

Du musst beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, da du ja voraussichtlich Einnahmen haben wirst aus dem Verkauf der Bücher. Einfach mal dort anrufen, da wirst Du geholfen : ))

Okay,vielen Dank:)

1. Schriftsteller ist ein Katalogberuf des § 18 EStG, also Einkommensteuerberechnung wie bei Äzten,Rechtsanwälten usw. Immer per Einnahmen-Ausgaben Überschussrechnung den Gewinn ermitteln udn über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung bringen.

2. Keine Gewerbesteuer, also natürlich auch keine Gewerbeanmeldung. Nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen.

3. Bücher unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

4. Ebenso unterliegen die Leistungen der Schriftsteller nur dem Umsatzsteuersatz von 7 %.

Ist als Autorin eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Nö. Eine Autorin ist eine freiberufliche Tätigkeit. Diese muss dem Finanzamt schriftlich angezeigt werden. Du kriegst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesandt.

oder überhaupt Steuern

Die Frage ist nicht ernst gemeint oder? Du glaubst nicht tatsächlich, dass du steuerfrei arbeiten kannst.

Vielleicht kann mir da jemand einen Rat geben.

Für Detailfragen: Steuerberater.

Schriftstellerei ist kein Gewerbe

Also keine Steuern?

@Bellalena912

Lach, schön wärs. Das EStG kennt 3 Gruppen von "Selbständigen":

  • § 13 Land-/Forstwirte
  • § 15 Gewerbetreibende
  • § 18 selbständige Arbeit / freiberufliche Tätigkeit

Nur die "15-er" haben ihre Tätigkeit im Gewerbeamt/Rathaus per Gewerbeanmeldung anzumelden/anzuzeigen und kommen nach Überschreiten von bestimmten Freibeträgen für die Gewerbesteuer in Betracht.

Die beiden anderen brauchen keinen Gewerbeschein und haben auch mit der Gewerbesteuer (der Gemeinde) nichts zu tun.

Auszug §138 Abgabenordnung (AO):

Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt (= Wohnsitz-FA) mitzuteilen.
Mitteilungen ... sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten

Schriftstellerei ist in der Auflistung des § 18 ausdrücklich erwähnt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Du wirst also bei der Einkommensteuer wie bspw. Ärzte, Ingenieure, Anwälte, Künstler, Wissenschaftler usw. behandelt - und dass die vom Steuernzahlen befreit sind, wäre mir neu ;-)   

@NickgF

NACHTRAG:
Hab mir noch einiges zu den 75.000 "Self-publishingern" angelesen.

Verkaufst du deine Bücher auch selbst - dann käme allerdings mglw. zusätzlich ein Gewerbebetrieb deinerseits in Betracht.
http://www.selfpublisherbibel.de/tag/steuer/