Inzahlungnahme altes Auto - Vertraglich regeln?

5 Antworten

Eigentlich kannst das Abmelden dem Händler überlassen. Denke dem kann man da soweit vertrauen. Würde aber ggf. im (Ver-)Kaufvertrag reinschreiben "Auto wird innerhalb von 3 Tagen durch Käufer abgemeldet. Verkauft am xx.x.. um xx.xx Uhr". Damit wärst dann auf der sicheren Seite.

Und wegen dem Preis, da ist die Frage was ihr ausgemacht habt. Wenn der Händler dir zugesichert hat Summe X zu zahlen, dann müsste er dir das Geld auch geben. Wenn er sagt vermutlich ca. 5000 Euro, dann war das ja noch keine feste Preiszusage.

Hi! Das kommt drauf an was festgelegt ist. Aber natürlich wird das Altfahrzeug nochmal bei Abgabe begutachtet. Bei mir waren das immer zwei getrennte Verträge.

Und wenn Du inzwischen noch wertmindernde Unfälle hast, dann wird das natürlich noch abgezogen. Gruss

Vertraglich wurde nur der Kauf eines neuen Gebrauchtwagens festgehalten

dort steht dann ja schon der Neuwagenpreis abzüglich der Wert für deinen Alten...

auch der Händler kann dir die Ummeldung machen

Auf jeden Fall auch die Inzahlungnahme und den Preis, der für diese ausgemacht wurde, dokumentieren bzw. in den Kaufvertrag mit aufnehmen.

wenn er nur die daten haben möchte sagt er dir mal einfach so wieviel der wagen wert ist, wenn er ihm allerdings dan sieht fallen in "plötzlich" große mängel auf hier und da was kleines, dan ist der preis mal schnell halbiert x) kenne ich sehr gut, mein bruder ist händler :P