Internetvertrag vom Vormieter übernehmen?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nichts tun 100%
Übernehmen 0%
Als Sohn der Hauptmieterin ausgeben 0%

11 Antworten

Nichts tun

Du kannst den Vertrag gar nicht kündigen, es sei denn du hättest eine entsprechende Vollmacht des Vertragsnehmers. Und in der Zeit, in der er diese schreibt, kann er seinen Vertrag selbst kündigen. Du musst auch den Anbieter des Sohnes nicht darüber informieren, daß er dort nicht merh wohnt, das ist dem Provider herzlich egal.

Der will sein Geld, das bekommt er vom Vertragspartner.

Versuch die Vermieterin zu erreichen, teile ihr mit, daß du dich informiert hast und gar nicht berechtigt bist, die Kündigung auszusprechen. Wenn sie wiederkommt hat sie doch noch Zeit, mit ihrem Sohn Kontakt aufzunehmen, damit er sich selbst kümmert.

Wenn der Herr keinen Bock hat, sich zu kümmern, dann darf er eben weiter für den Vertrag zahlen. Du schließt deinen eigenen ab oder kaufst dir ein Mobilteil und gut ist.

Dann muss die Mutter sich auch selbst um einen Vertrag kümmern.

Lass dich da nicht hineinziehen- wie gesagt, du hast nicht das Recht zu handeln.

Nichts tun
sei es meine Pflicht diesen zu übernehmen

Blödsinn, du schliest einen eigenen Vertrag ab - Sohnemann kann seinen Vertrag mitnehmen; oder kündigen, sofern am neuen Wohnort der Anbieter nicht leisten kann.

dem Provider mitteilen, dass diese Person ausgezogen ist.

ToscaVDH  18.12.2020, 18:20

Sehr richtige Antwort!

Nichts tun

Sehe ich es richtig, dass Du künftig gar kein Internet mehr dort brauchst, weil Du vielleicht Dein eigenes Funknetz/Surfstick etc. nutzt?

Oder willst Du (vermutlich DSL auf der Telekom-Leitung) eine höhere Geschwindigkeit mit einem anderen Provider, als dem bisherigen? Wie wäre es, mit dem derzeitigen Anbieter über eine Erhöhung der Geschwindigkeit und speziellem Willkommensangebot zu sprechen? Du würdest dann gewissermaßen tatsächlich den jetzigen Vertrag übernehmen, aber mit höherer Geschwindigkeit und vielleicht dennoch guten Konditionen. Vorher aber mit der Frau vereinbaren, dass sie die Hälfte jeweils bezahlt. Könntest Du dann wohl von der Miete abziehen.

Wenn das alles soweit schon geklärt ist und Du den Vertrag definitiv nicht haben willst, dann tu doch der Frau den Gefallen, und schreib an den Provider die Kündigung. Du als Absender, erwähne wer Vertragsinhaber ist und unterschreibe "im Auftrag".

Du wirst dann schon sehen, was passiert. Du hast in dem Moment so gehandelt, wie Madame das will und ehrlicherweise drunter geschrieben, dass Du nur im Auftrag handelst. Keinesfalls als Vertragsinhaber ausgeben und natürlich auch nicht den Vertrag übernehmen.

Ab April zahlst Du dann nicht mehr mit, falls die Kündigung nicht akzeptiert wird und dann nutzt Du das Internet aber auch nicht mehr. Das ist wichtig.

Du schickst die Kündigung ab und unterschreibst mit i.A. Notfalls soll die Hauptmieterin dann die Vollmacht nachreichen.

ToscaVDH  18.12.2020, 18:16

Er kann rechtlich gesehen nicht für eine fremde Person kündigen.

ToscaVDH  18.12.2020, 18:19
@AnglerAut

Du hast seine Frage nicht gelesen. Er wurde vom Sohn gar nicht beauftragt, sondern von der Vermieterin genötigt. Da trifft dein Gesetzestext nicht mal ansatzweise zu.

SiViHa72  18.12.2020, 18:21
@AnglerAut

Anzicken/ unter Druck setzen ist kein beauftragen- dann sollen sie dem FS ne schriftliche Vollmacht geben.

Abgesehen davon: sie ist die Hauptmieterin, es ist ihr Sohn.. und Madame will selber nix machen?
Witz. Ein sehr schlechter.

Bei so einer HM kann man sich wohl noch auf spannende Sachen einstellen

AnglerAut  18.12.2020, 18:21
@ToscaVDH

Der Fragesteller kann in der Konstellation ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass die Bitte mit dem Sohn abgesprochen ist.

AnglerAut  18.12.2020, 18:22
@SiViHa72

Es erscheint mir die sinnvollste Lösung.

Wenn es klappt, ist alles gut und der FS hat nicht gelogen. Wenn der Anbieter die Kündigung zurückweist, hat der FS es immerhin versucht.

peterobm  18.12.2020, 18:24
@AnglerAut

mag sein, trotzdem fehlt eine Vollmacht in Schriftform, der Provider muss dem nicht zustimmen, er ist nicht der Vertragspartner

AnglerAut  18.12.2020, 19:18
@peterobm

Keine Frage. Aber es ist immer noch besser als Nichts zu tun.

peterobm  18.12.2020, 20:10
@AnglerAut

der Schuss ohne schr. Vollmacht kann nach hinten losgehen, Urkundenfälschung

AnglerAut  18.12.2020, 20:33
@peterobm

Ohne Vorlage einer Vollmacht kann es auch keine Urkundenfälschung geben.

peterobm  18.12.2020, 20:36
@AnglerAut

er kündigt im Namen des Sohnes - und unterschreibt diese auch mit seinem Namen

wenn das keine Urkundenfälschung ist, was dann

AnglerAut  18.12.2020, 21:08
@peterobm
unterschreibst mit i.A.

Mein Vorschlag war ein anderer.

Nichts tun

bzw. würde ich der Betreibergesellschaft eine Nachricht schicken, dass Du dort jetzt wohnst, doch den Vertrag nicht willst.

Kündigen kannst Du gar nicht, wie ich es sehe. Denn mit welchem Recht? Der Vertrag besteht zwischen zwei anderen Personen.

"Dich als Sohn ausgeben"?! Das ist gerichtlich strafbar: Betrug, Urkundenfälschung, Untreue,..... kommt da in Frage.

Oft geht das auch, dass man ANRUFT und sagt: "hier gibt es niemanden mehr zu dem Vertrag" und er wird storniert. Das ist juristisch unhaltbar, - doch praktisch geht es zuweilen. Würde ich mal probieren. Sage er wäre unbekannt verzogen und sie würden kein Geld sehen von ihm. Probieren.

und: Die Rechnung geht ja auf seinen Namen. Sollte der Exekutor vor der Tür stehen, sagst Du: "wohnt hier nicht mehr". Achte aber darauf, dass keine Möbel zum Pfänden vorhanden sind, die ihm gehören würden.