Mein Vater hat bis zu seinem Tod die Grabpflege seiner Mutter bezahlt.Nunsteht sein Bruder als nächster Angehöriger in der Friehofskartei.Muss erweiterzahlen?

4 Antworten

Zum Einen gibt es den Vertrag zur Grabpflege. Der ist zwischen Gärtner und Deinem Vater zustande gekommen. Da dieser ja verstorben ist, besteht das Vertragsverhältnis auch nicht mehr.

Zum Anderen ist da noch das Grab selbst. Die Verpflichtung zu Unterhalt und Grabpflege geht nach den Tod Deines Vaters tatsächlich auf den nächsten Verwandten über. Das musst ihr dann mit der Friedhofsverwaltung klären. Es kann nämlich gut sein, dass es nicht automatisch auf seinen Bruder, sondern auf Dich als sein Kind übergeht.

Ich bin der Meinung, da ja Dein Vater selbst mit der Gärtnerei diesen Vertrag abgeschlossen hat, nun aber selber auch nicht mehr lebt, dass somit auch nicht einfach ein anderes Familienmitglied dafür verantwortlich ist!

Belegt der Gärtnerei anhand der Sterbeurkunde, dass der Auftraggeber verstorben ist. Sagt, dass ihr nun selbst die Grabpflege in die Hand nehmen wollt.

Ich hoffe, es geht so in Ordnung! Vielleicht solltet ihr noch mit eurem Onkel darüber reden, ob er sich nicht finanziell beteiligen will oder kann.

Dein Vater ist die Verpflichtung eingegangen. Ihr seid seine Erben, ihr habt auch seine Verpflichtungen geerbt. sprecht mit der Friedhofsgärtnerei, ob ihr früher aus dem vertrag kommt.

der vertrag zählt nur für die, die im vertrag genannt werden