Internet in der WG teilen - Sicherheit bei Urheberrechtsverstößen (Störerhaftung)?

2 Antworten

Am Besten ist es, wenn du dir von allen einen Wisch unterschreiben lässt, dass sie nichts Böses anstellen und wenn doch, sie alleine die Verantwortung dafür tragen.

In etwa das gleiche steht nämlich auch bei Mecces drin, nur damit würde es wegfallen, dass das bei jeder Anmeldung geschehen muss.

Ein Beispiel für so einen Wisch wäre das hier:

http://anwalt-im-netz.de/kanzlei/downloads/stoererhaftung-vermeiden-vertrag.pdf

aus der Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/stoererhaftung-vermeiden.html

ustek 
Fragesteller
 29.08.2016, 21:13

Aber dennoch muss ich dann nachweisen, dass ich Unschuldig bin... (z.B. in der Tatzeit im Urlaub oder so gewesen bin), oder?

Die Tat ist ja dann trotzdem passiert...da hilft der Wisch ja dann wenig.

DerDudude  29.08.2016, 21:32
@ustek

Das ist richtig. Davor kannst du dich auch nicht drücken.

Allerdings kann dir dann auch nicht mehr automatisch die Schuld aufgebrummt werden, nur weil du zur Tatzeit möglicherweise doch zuhause warst.

Da du deiner Aufklärungspflicht nachgegangen bist, bist du nicht mehr haftbar zu machen für Taten, die ein anderer begangen hat.

Und darum geht es in erster Linie bei diesen Verträgen.

Durch zivilrechtliche Vereinbarungen bzw. Erklärungen.