Inklusimiete im Vertrag?

Drakon135  19.07.2021, 14:46

Sollen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten geleistet werden oder soll es eine Pauschalmiete sein?

ian227 
Fragesteller
 19.07.2021, 18:39

Es soll eine Inklusivmiete auch Bruttowarmmiete genannt sein.

4 Antworten

Ich würde die Inklusivmiete in die erste und letzte Zeile eintragen und was dazwischen steht, im Betragsfeld einen Strich setzen.

Ebenso wird der Satz "Neben der Miete trägt..." komplett durchgestrichen. Damit ist dann klar, wer für die Betriebskosten aufkommt, nämlich der Vermieter und letztlich auch, dass diese in der Miete enthalten sind.

ganz unten

vom Mieter sind zu zahlen 300€

  1. Zeile Grundmiete 300 € und letzte Zeile 300 €

Alles dazwischen durchstreichen.

kann ich dir nicht sagen, denn dazu müsste man wissen, was Inklusivmiete in Wirklichkeit beinhaltet. Also solches gibt es den Ausdruck Inklusivmiete auch nicht. Es heisst dann: Miete incl. nebenkosten wie....Miete incl. Nebenkosten und Heizung.

usw.

Gerhart  21.07.2021, 17:33

Wenn du den Begriff nicht kennst, solltest du auch keinen Kommentar schreiben!

Elizabeth2  21.07.2021, 18:12
@Gerhart

Wenn du Inklusivmiete googelst, kommt genau das raus, was ich geschrieben habe: Miete incl. Betriebskosten. Bei unserer Abrechnung mit der Hausverwaltung steht Betriebskosten. Bei uns hat aber jeder eine Etagenheizung und ist für Gas selber zuständig. Bei manchen sind Betriebskosten also mit Heizkosten belegt, wenn es z.B. zentral gesteuert ist., bei manchen eben nicht incl.

Genau so findest du es auch in Immobilienanzeigen, mal heisst es Betriebskosten incl. heizkosten, mal steht extra drinnen Heizkosten separat, mal gar nichts.

Das einzige was ich dir zu Gute halte, ist , das ich den Begriff Inclusivmiete tatsächlich nicht kannte. Aber da Inclusivmiete genau das ist , was ich vermutet habe, dann war dein Kommentar fast überflüssig, da meine Antwort richtig war, bis auf die Tatsache, dass es das Wort "Inclusivmiete" gibt.

Und vor allem auf diesen Ton bei dieser Massregelung hätte ich gerne verzichtet.

Gerhart  21.07.2021, 20:24
@Elizabeth2

Nun mal langsam mit deiner Kritik!

Der §556 BGB ist vollständig auf die Betriebskosten fixiert. Im Punkt (2) wird auf auf die "Kann"- Bestimmung verwiesen, BK als Pauschale in der Miete oder als Vorauszahlung neben der Miete zwischen den Parteien zu vereinbaren. Der Begriff Inklusivmiete erklärt sich daher so, dass die pauschalen BK in der Miete enthalten sind, also inklusiv (eingeschlossen) sind.

Und mein Ton ist deinem Unverständnis durchaus angemessen, weil deine Kommentar dem Fragesteller in keiner Weise hilft, eher verwirrt.

Elizabeth2  21.07.2021, 20:48
@Gerhart

Du bestrafst also, weil Du dir das Recht herausnimmst, meine Antwort zu verurteilen?? Mit mir kannst du versuchen so umzugehen, aber ich durchschaue das, was du machst und das finde ich nicht in Ordnung. Ich weiss, was ich geschrieben habe und warum.