Inkassogebühren trotz Unrecht zahlen (Wish, Inkasso)?

2 Antworten

Ja, grundsätzlich hat der Verkäufer Anspruch auf Bezahlung der von ihm gelieferten Ware und kann diesem Anspruch auch durch Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens Geltung verleihen. Das lässt sich der Inkasso-Fritze natürlich -von dir - bezahlen.

Im Rahmen der Abwicklung des Kaufs bei wish hast du natürlich das Recht, defekte Ware zu reklamieren. Diese Reklamation kann zu einem Austausch der Ware, zu einer Preisminderung oder gar zum Rücktritt vom Kaufvertrag führen. Solange hierüber aber keine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer zustande gekommen ist, hast du den vollständigen Kaufpreis innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten.

Steht übrigens alles in den agB's des Verkäufers, deren Kenntnisnahme du bei der Bestellung bestätigt hast.

Ja das kann passieren, das Inkassogebühren teurer sind als die beiden Artikel. Ich kann aber nicht verstehen, wie das passieren konnte. Wish ist mega schnell mit dem Antworten und erstatten einen sofort alles. Ich bruache nicht mal 2 Tage und alles ist geklärt.

Zudem wirst du vorher schon Mahnungen bekommen haben. Dort scheinst du ja nicht reagiert zu haben. Ob du Inkasso zahlen musst, musst du wohl mit wish klären.