Inkasso trotz Überweisung #2?
Ich habe etwas bei Amazon bestellt und hab gedacht es würde eine Lastschrift erfolgen. Irgendwann kam dann die Mahnung in der Höhe von ca. 64€. Gleichzeitig wurde mein Amazon Konto gesperrt aufgrund der offnen Forderung.
Die Mahnung habe ich online überwiesen und die App war so freundlich mir die restlichen Daten (Iban, Verw.zweck usw) automatisch auszufüllen nachdem ich den Begünstigten eingegeben habe. Danach wurde mein Konto wieder freigeschaltet.
Nun habe ich Post von einem Inkassounternehmen die natürlich das doppelte verlangen. Ich habe direkt online nachgesehen und bemerkt dass mir 6 Tage nach Überweisung der Betrag zurückgebucht wurde.
Nun meine Frage.. bin ich gezwungen die Inkassogebühren zu zahlen ? Es war leider mein Fehler aber zahlungswillig war ich ja.
2 Antworten
Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Inkassobüro also schuldet du diesem auch nichts.
Wenn Amazon dein Geld nicht will ist das deren Problem, wenn sie es dir zurücküberweisen, setzt sie das aber in Annahmeverzug.
Ich würde gegenüber den Inkassokosten klar und deutlich widersprechen und erneut an Amazon überweisen, mit korrektem Verwendungszweck und Hinweis der Verrechnung nur Hauptforderung.
Nicht zahlen
Inkassogebühren sind grundsätzlich bis zu einem gewissen Grad rechtens, allerdings ist da Abhängig vom betriebenen Aufwand des Unternehmens.
Ich nehme an, du erhieltest ein Schreiben der einfachen Art, das heißt du überweist an das Inkassobüro die Rechnungsgebühren + 15-20 Euro.
Unbedingt beachten
Falls du auf meinen Vorschlag eingehst und nicht die Gesamtforderung bezahlen möchtest, musst du unbedingt dazuschreiben dass von dem Geld vorrangig die ursprüngliche Rechnung beglichen werden soll, sprich das Geld geht an Amazon. Die restlichen 15-20 Euro deklarierst du als Aufwandsentschädigung und Verzugszinsen + Mahngebühren.
Wenn du das nicht tust, verrechnet das Inkasso zunächst die eigenen Inkassogebühren, bevor die eigentliche Rechnung beglichen wird.
Merke: Die eigentliche Rechnung ist vor Gericht IMMER durchsetzbar. Anders verhält es sich mit Inkassogebühren. Viele Gerichte sind der Auffassung, dass Inkassos keineswegs soviel wie ein Anwalt verlangen dürfen.
54€ ist der Standardsatz, aber maßlos überzogen für das Versenden eines einfachen Briefes.
Nein, du zahlst den ursprünglichen Betrag + 20 Euro an das Inkassounternehmen. Per Email schreibst du dem Inkassounternehmen zeitgleich, dass das Geld in erster Linie dafür ist, die Hauptforderung zu begleichen. Der Rest ist für die Aufwandsentschädigung sprich Inkassogebühr.
Wenn du an Amazon überweist kann es sein, dass sie zurückbuchen.
das heißt du überweist an das Inkassobüro die Rechnungsgebühren + 15-20 Euro.
Du übersiehst den Gläubiger-Verzug und das in Masseninkasso übliche unechte Factoring. Deswegen wären nicht mal die Gebühren für Schreiben einfacher Art durchsetzbar. Auch wenn du mit dieser Wertung so verkehrt ansonsten nicht liegst :-)
Es kommt insgesamt drauf an, wie gut das eigene Nervenkostüm bestellt ist und wie weit man diese Diskussion treiben will. Denn freiwillig akzeptieren werden sie das eher nicht.
Merke: Die eigentliche Rechnung ist vor Gericht IMMER durchsetzbar. Anders verhält es sich mit Inkassogebühren. Viele Gerichte sind der Auffassung, dass Inkassos keineswegs soviel wie ein Anwalt verlangen dürfen.
Und deswegen verschiebt man die Diskussion durch Zahlen der Hauptforderung und einer angemessenen Inkassogebühr auf den Rest. Damit zieht man der Argumentation des Inkassos komplett den Boden unter den Füßen weg.
Denn fortan geht es nicht mehr darum, ob überhaupt etwas gefordert wird, sondern nur noch, warum das Inkasso mehr will und was es so besonderes macht, dass es mehr fordern darf. Dazu soll es dann gefälligst eine Kopie des Vertragswerkes zwischen Inkasso und Gläubiger vorlegen. Der allgemeinen Erfahrung des Inkassowatch nach trifft man damit eine Achillesferse. Denn im Vertrag verspricht das Inkasso üblicherweise, kostenlos arbeiten zu wollen.
Wollte diese Argumentationskette noch einmal klarstellen.
Die verlangen an Inkasso Gebühren 54€ ... Also meinst du den Betrag bei Amazon begleichen und die Aufwandsentschädigung dann beim Inkasso oder auch für Amazon ? Danke für deine Antwort :)