Inkasso, web.de, Betrug

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Aus dem Internet über die verbraucherzentrale Musterbrief laden und sofort per Mail und per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Den Rückschein gut aufheben!!!! Diese Forderungen werden teilweise von RA Kanzlei zur nächsten verkauft. Mit ist das auch passiert und ich sitze alle Forderungen aus denn sie kommen per Mail. Falls Mahnbescheid wirklich kommen sollte, sofort widersprechen. Dann müssen sie klagen und das wird so gut wie nie gemacht. Google mal den Anwalt. Vielleicht findest du schon Andere denen das passiert ist

Bei mir war das gleich nur leider bin ich jünger und konnte so ein argument bringen das ich nicht vertragsfähig war. ICh ahbe es so gemacht das ich mich gewehrt habe da diese ***** einen so hereinlegen. wenn du dich wehren willst schreib einen seriösen brief wo deine Argumente drine sind. Zb kannst du einbringen das: Du keine schriftliche Unterschrigt gegeben hast

Du durch irreführung diesen Vertrag abgeschlossen hast

Du die Schaltfläche als nicht ausreichend "sichtbar" fandest.

Das waren schon mal ganz gute Bsp. :)

Viel Glück

Mahnschreiben von oder besser für Web.de oder GMX gibt es zu zigtausenden. Der "Werdegang" ist fast immer gleich. Es wird zumeist versehentlich auf eine Schaltfläche geklickt und der Nutzer merkt die Folgen erst, wenn es zu spät ist. Nämlich wenn der Probezeitraum vorbei ist. Das ist die (Betrugs-) Masche von Web.de und GMX- Das geht dann weiter mit Mahnungen vom jeweiligen Anbieter, Inkassobüros und letztlich Anwaltskanzleien, die sich für diese dubiosen Machenschaften nicht zu schade sind. Kann man alles ignorieren, bis dann irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Da das Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüft, muss man innerhalb der Frist ( ca. 2 Wochen) unbedingt reagieren und am besten per Einschreiben die Forderung als unbegründet zurückweisen. Dann liegt der schwarze Peter wieder bei der Anwaltskanzlei. Die fragt dann mit Fristsetzung nach den Gründen für die Ablehnung. Muss man nicht beantworten.

In einem mir bekannten Fall hat der betroffene Nutzer Web.de mit einem im Internet zu findenden Musterbrief angeschrieben. Und siehe da - sie haben auf alle Forderungen verzichtet und die "Verträge" storniert. Die Krönung der Dreistigkeit war aber, dass nach ein paar Wochen wieder eine "Letzte Mahnung" für genau die vorher stornierte Vertragsnummer kam. Das muss man wohl nicht kommentieren.

Fazit - Finger weg von Web.de und GMX. Beide gehören zu 1&1 und agieren ähnlich dubios. Es gibt genügend seriöse Anbieter.

Hallo,

meinem Sohn ging es ähnlich. Wir haben anhand eines vorformulierten Briefes Widerspruch (kein Auftrag erteilt) mit Einschreiben/Rückschein eingelegt, diesen haben wir direkt an 1&1 gesendet. Diese Formbriefe gibt es im Internet, z.B. beim Verbraucherschutz, oder Abzocke web.de........

Es kamen noch obskure Geldforderungen, mal mehr, mal weniger an Geldbeträgen, diese einfach aussitzen.

Falls du, was mit Sicherheit nicht vorkommt, einen amtlichen Mahnbescheid bekommst, musst du auch dort nur Widerspruch über den Zahlungsanspruch angeben.

Liebe Grüße

mepeisen  12.01.2015, 07:50
Falls du, was mit Sicherheit nicht vorkommt, einen amtlichen Mahnbescheid bekommst, musst du auch dort nur Widerspruch über den Zahlungsanspruch angeben.

Genauer heißt das dann gerichtlicher Mahnbescheid.

Man kreuzt auf dem Widerspruchsformular die Ziffer 2 an (Ich widerspreche komplett) und schickt das ans Mahngericht per Einschreiben zurück. Man muss nichts begründen. Auch wenn sich das Inkasso nochmal meldet und verlangt, dass man etwas begründen soll, braucht man das nicht. Inkassos haben allgemein nicht mehr Rechte als die Zeugen Jehovas.

Details: https://www.gutefrage.net/tipp/webde-und-gmx-clubmitgliedschaft-promail

wendelstein1862  12.01.2015, 13:29
@mepeisen

@mepeisen, danke für die Weiterführung und Berichtigung, die korrekt ist, meiner Antwort. LG Aus meinem Erfahrungswert wird es aber kaum zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen.

Auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen sonst läuft die Frist weiter und nach Verstreichen ist kein Widerspruch meh rmöglich. Dann am besten zum Verbraucherschutz. Am besten aber einen Anwalt hinzuziehen.

kevin1905  12.01.2015, 00:44
Auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen sonst läuft die Frist weiter und nach Verstreichen ist kein Widerspruch meh rmöglich.

§ 45i TKG greift hier nicht.