Inkassobüro droht mit Staatsanwaltschaft und Anzeige!

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Inkassos agieren oft grenzwertig, manche auch illegal. Leider gehen die Staatsanwälte denen nicht wirklich nach, sind denen wohl zu große Fische. Deshalb wird auch gegen die ganzen -eindeutig- unseriösen Inkassos kaum was unternommen, die Betrugsforderungen aus Abofallen, Telefon-Gewinnspielen und ähnlichem eintreiben. Wobei auch die anderen Inkassos allenfalls graue Schafe sind und seriöse so selten sein dürften wie Loch Ness Monster oder Schrumpfhörnige Schnarchkackler.

Letztlich braucht man das nicht zu fürchten, außer, man hat wirklich irgendwas bestellt, um es nachher nicht zu zahlen, oder obwohl man wusste, dass man nicht zahlen kann (immer tendenziell gefährlich: bei eidesstattlicher Versicherung oder Privatinsolvenz).

Man muss meist NICHT alle Forderungen von Inkassos zahlen! Deren Gebühren sind meist überhöht und oft ohne verbindliche Rechtsgrundlage.

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten !

leider kann ich nur 1 * chen vergeben

Ist soetwas überhaupt rechtlich zulässig ?

Warum soll das nicht zulässig sein?

Es ist sogar mehr als fair, wenn sie die Strafanzeige (vermutlich wegen Eingehungsbetrugs?) vorher ankündigen, um dich endlich zur Vernunft und zum Zahlen zu bringen.

Wie sollte ich mich am besten verhalten ?

Endlich deine Schulden bezahlen. Und am besten in Zukunft nie wieder welche machen.

Eingehungsbetrug? Weil man eine Rechnung nicht bezahlt? Warum wird hier gleich Betrug unterstellt? Gehts noch? Private Schulden interessieren die Staatsanwaltschaften einen Dreck! Man könnte allerdings gegen die Drohung wegen Nötigung vorgehen.

@bigsur

und genau das werde ich tun ! habe bereits meinen Rechtsanwalt eingeschaltet !

@Minnesoter

Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist meist günstiger und kann auch wirkunsvoller sein. Die kann als schärfste Waffe die Lizenz entziehen. Bei Inkassounternehmen ist das der Präsident des Amts- bzw. des Landesgerichts.

Ggf. beide Wege parallel schreiten.

@Ifm001

okay, vielen Dank für den Tip !

Für Eingehungsbetrug muss Vorsatz bewiesen werden, das man eine Leistung in Anspruch nehmen und nicht bezahlen wollte. Verschlafen der pünktlichen Zahlung oder auch strittige Rechnungen fallen nicht darunter! Und schon gar nicht können Leute wegen Nichtzahlung von Inkasso-Fantasiegebühren verknackt werden!

Drohen koennen sie schon, Staatsanwaltschaft und Anzeige gibt es aber nur, wenn Betrug im Spiel ist. Reines nicht zahlen alleine reicht da nicht fuer eine Anzeige, das kann man nur zivil einklagen. Wie Du Dich am besten verhalten solltest, Du solltest, falls der Anspruch begruendet ist, sofort zahlen, wobei, wenn das jetzt schon 3 Monate zurueck liegt und Du jetzt erst fragst, mit dem sofort etwas schwierig wird.

Wenn Du dem Anspruch widersprichst, dann haettest Du das dem Glaeubiger und dem Inkassobuero schriftlich per Einschreiben mitteilen sollen um die Sachlage klaeren zu koennen.

Eine Bagatellgrenze gibt es von Gesetzes wegen nicht. Mit Staatsanwaltschaft und Anzeige zu drohen, ist rechtlich zulässig.

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Ankläger muss die Betrugsabsicht (Vorsatz) nachweisen. Kosten die durch dein nicht-bezahlen-können entstehen, werden natürlich bei dir aufgeschlagen. Der Gläubiger hat das Recht, sich eines Rechtsanwaltes und/oder Inkassobüro's auf deine Kosten zu bedienen. Wenn du nicht bezahlen kannst, solltest du wenigstens Teilbeträge leisten.

Staatsanwaltschaft käme nur dann ins Spiel, wenn der Forderungsteller einen Betrug vermutet. Den Vorsatz eine berechtigte Zahlung umgehen zu wollen würde den Straftatbestand erfüllen. Dieses müsste die Staatsanwaltschaft dir aber nachweisen.

Allerdings kann das durchaus schon strafbar sein, wenn ein Inkassobüro dieses grundlos behauptet (§ 240 StGB).


Ist die Haupt-Forderung berechtigt?

ja, aber nur die Forderung des Gläubigers

ich hatte aber niemals die Absicht eines Betrugs !!! Warum sollte ich ?

dies ist eine böswillige Unterstellung des Inkassobüros und insofern machen die sich dann doch strafbar, oder ?

@Minnesoter

Zahl die Hauptforderung an den Gläubiger inkl. Mahngebühren und Zinsen, schick dem Inkassobüro einen Widerspruch und dann schau was kommt.

Wahrscheinlich nichts mehr, zumindest vom Gläubiger und der Staatsanwaltschaft.