Keine Rechnung erhalten. Inkassogebühr bezahlen?

8 Antworten

Ignoriere das einfach! Schreib dem Inkassodienst nochmal, dass du keine Rechnung erhalten hast. 

Wenn sie dir das Gegenteil beweisen können, nämlich, dass bei dir eine Rechnung ANGEKOMMEN ist (das bloße Abschicken reicht nicht aus!), dann wären angemessene Mahngebühren für das eine Mahnschreiben möglicherweise rechtens. 

Angemessen heißt dann auch ca. 2,50 EUR pro Mahnung und das können die ja ggf. gern einklagen - von deutschen Gerichten wird nämlich auch nicht mehr anerkannt. Genau aus diesem Grund kannst du den Brief vom Inkasso eigentlich komplett ignorieren - die klagen niemals, weil sie genau wissen, dass ihre Kosten vor Gericht nicht anerkannt werden.

Aber pfänden könnten die...

@Waraya87

Nein, so einfach geht das nicht. Pfänden kann man erst, wenn man einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil hat. Beides hat der Inkassodienst nicht.....

bis zur Pfändung ist das ein langer weg da müssen sie erstmal ein Mahnverfahren einleiten

Ignorieren kann ganz schnell sehr sehr teuer werden. Daher ist das meist die schlechteste Variante von allen.

Entweder bezahlen oder dagegen vorgehen.

Aber keinesfalls ignorieren.

Bei Verzug ist die Einschaltung eines Anwaltes oder Inkassobüros in jedem Fall statthaft und die Kosten sind einklagbar.

Was du hier von dir gibst, ist nur in Teilen wahr und kann für den FS richtig teuer werden.

@Interesierter

Er hat doch geschrieben, dass er der Inkassogebühr widersprochen hat. Somit ist seine Pflicht getan. 

Ja aber der widerspruch wurde vom inkassobüro abgelehnt. Also muss ich jetzt irgendetwas tun... 95€ für den Fehler anderer zu bezahlen will ich nicht.

@Waraya87

Es ist nicht in Teilen, sondern 100 % wahr!

Seine Antwort bezieht sich auf die ( sehr realistische ) Situation, dass der Zugang von Rechnungen/Mahnungen nicht nachgewiesen werden kann!

Demnach ist die Antwort von Pasha vollkommen korrekt!

@JuraWissen

Und was machst du, wenn das Gericht dem Beweis des Klägers folgt, nachdem sich der FS im Verzug befindet?

Dann sieht es gleich ganz anders aus. 

@Interesierter

In Verzug kann man sich nur befinden, wenn es eine Zahlungsfrist gab. Ist einem diese nicht zugegangen, befindet man sich folglich auch nicht in Verzug.

Und woher soll denn urplötzlich der Zustellnachweis als Beweis kommen?! Und selbst wenn dieser Beweis (so unwahrscheinlich es auch ist) vorgebracht würde, würde das Gericht auch nur max. 2,50  - 3,00 EUR Mahngebühren anerkennen.....

ohne dass ich dich jetzt hier beraten möchte oder so (möchte ich nicht das macht ein Anwalt) aber wenn du dir sicher bist dass du nichts bekommen hast und absolut im recht bist kannst du auch warten bis die einen mahnbescheid beantragen. auf den würde man dann Widerspruch einlegen (extrem wichtig) und dann käme es ggf zum Gericht sofern Vodafone das möchte

Normalerweise werden nach Zahlungsverzug in einem solchen Fall zunächst einige Mahnungen versendet. Das Inkassobüro wird erst danach hinzu gezogen, wenn keine Zahlung erfolgt.

Eventuell hat dieses ominöse externe Unternehmen, welches laut Vodafone den Versand der Rechnungen übernimmt und dementsprechend vermutlich auch den Versand von Mahnungen, schlicht und einfach aus Versehen eine falsche Lieferadresse verwendet. Das ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Das würde zumindest erklären, weshalb du keine Rechnung und auch keine Mahnungen erhalten hast. Das Inkasso-Büro wurde dann vielleicht direkt von Vodafone instruiert, was dazu geführt hat, dass diese die korrekte Adresse verwendeten.

Lange Rede kurzer Sinn. Es wäre sinnvoll herauszufinden, an welche exakte Adresse dieses externe Unternehmen die Rechnungen denn überhaupt versendet hat.

In meinen Augen hast du bis jetzt alles vollkommen richtig gemacht. Nach der Rechnung noch einmal explizit nachgefragt, bei Erhalt von dem Inkasso-Schreiben das Mobiltelefon bezahlt, die Inkassogebühren hingegen nicht.

Viel Erfolg

Ich habe auch mal Ärger mit denen gehabt. Das fing damit an, dass ich einen DSL vertrag abgeschlossen hatte bei vodafone; ich hatte aber nicht gemerkt, dass die mir zusätzlich noch einen Mobilfunkvertrag untergejubelt hatten: ich muss dazu noch sagen, dass ich bisher mit vodafone nichts zu tun gehabt hatte, und bis zu dem Zeitpunkt vodafone für  ein seriöses Unternehmen gehalten hatte. Ich bin auch extra in einem Vodafone Hauptshop gewesen.

Und dann ging es los. Nur mal so eine dieser ganzen seltsamkeiten aus diesem ganzen zweijährigen Horrortrip mit vodafone. Obwohl Rechnungen vereinbart,  bekam ich nach einiger Zeit keine Rechnungen mehr sondern nur noch Mahnungen. Da stellte sich später folgendes heraus: Um Porto zu sparen, hatte vodafone wohl einen anderen Briefzustelldienst organisiert als die Post. Und die hatten wohl keine Lust gehabt bei mir zustellen. vodafone  wollte mir später auch nie den Namen dieses Zustelldienstes nennen; so das sich auch nicht überprüfen lies, ob  es den tatsächlich gab.

Die Mahnungen kamen von einer anderen stelle, die schickten die per Post, und die kamen auch an.

Das war sicherlich meine Schludrigket gewesen, dass ich das erst sehr spät gemerkt habe, dass ich zwei Verträge abgeschlossen hatte. Aber wenn vodafone mir weiterhin auch die Rechnungen zugeschickt hätte, wäre das ganze  Durcheinander später nicht passiert. Vodafone hatte hier meiner Meinung nach seine Pflichten verletzt. Aber mach da mal was gegen. Die wollten mir noch nicht einmal den Zustelldienst nennen, damit man das überprüfen konnte.

Für das ganze durcheinander, was dann entstand, mußte ich denn aufkommen. Das geht bei vodafone dann seinen Lauf mit Inkassobüro, die eine Stelle ist nicht zuständig, die andere Stelle ich auch nicht zuständig: Meiner Erfahrung nach, versucht man bei vodafone jeden Kunden auszunehmen wie eine reife Zitrone.

Weise die Forderung vorerst mangels Gläubiger Vollmacht zurück.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html

Fordere weiter den Nachweis, dass dir eine Rechnung rechtssicher zugegangen sein soll.

Fordere zudem eine Erklärung, welche juristische Dienstleistung das Inkasso für seine 95 € erbracht haben soll und wie sich diese 95 € einzeln zusammen setzen!

Mache ferner deutlich, dass du die Hauptforderung beglichen hast, nur die Inkassogebühren ablehnst und deswegen weder eine Meldung an die Schufa erfolgen, noch damit gedroht werden darf.

ich würde die Inkassogebühr erstmal nicht bezahlen, sie sollen dir nachweisen wann die Rechnung an dich abgeschickt wurde. Die 350,-€ solltest du aber bezahlen.

Die 350€ Hab ich doch sofort bezahlt. Ich hab ja auf eine Rechnung gewartet.