Inkasso von ClickandBuy Frage

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fordere zunächst von der Änwältin die Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde sowie detailierte Forderungsaufstellung und vor allem den Nachweis Deiner angeblichen Anmeldung bei Click and buy

Schriftlich machen

@rainerendres: so und nicht anders! Anrufen bringt nichts.

Der Name ist etwas falsch...Konto angelegt ... lastschrift bezahlt....Konto ..nicht gedeckt.

Wir brauchen mehr Details, um zu helfen:

  1. hast Du nun was mit CaB bezahlt und das Konto war leer oder war ein Unbekannter am Werk?
  2. Ob verjährt oder nicht hängt vom Zahltag ab. Wann war das?
@Manuel12s

Hallo. Das weis ich nicht mal.War aufjedenfall unter 18 und habe diese Briefe eigentlich ignoriert und weggeschmissen

@alpagun1993

Fax bzw email :

Sehr geehrtes Anwaltsbüro

zwecks Überprüfung der Angelegenheit bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen :

Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde

Forderungsaufstellung sowie der schriftliche Nachweis meiner angeblichen Anmeldung bei click & buy

Weiter setze ich Sie darüber in kenntnis das ich zum Zeitpunkt der angeblichen Anmeldung nicht volljährig war

Dann abwarten und wieder hier posten wenn das Büro retourniert und Fakten liefert

Diese Kriminelle macht dasselbe mit mir. Nichts machen. Wer Forderungen hat kann einen Mahnbescheid machen und der geht nur durch wenn etwas rechtmäßig ist. Click and Buy ist kein Vertragspartner, lediglich eine Bankverbindung und mit der besteht kein Vertrag. Diese Betrügerische Anwältin Dreckschlampe muss endlich mal eins über den Schädel kriegen und iman muss ihr die Zulassung entziehen. Die macht das Jahrelang mit Vornamen B. Die hat noch nicht mal korrekte Daten... wie blöd muss man denn sein sowas noch ernst zu nehmen.

ignoriert diese Anwältin einfach. Die sucht nur Dumme und Blöde die sich auf sie einlassen. Forderungen kann man mit Mahnbescheid eintreiben und wer das nicht macht hat Dreck am Stecken...und.. man muss nachweisen das eine Forderung zurecht besteht und die kriegt das nicht auf die Reihe. Ich hab mal der Herr der Ringe gespielt und gekündigt und mit Codemasters alles problemlos beendet. Click and Buy hat genervt, weil sie nicht mehr abbuchen durften. Die haben da keinen Vertrag und sind lediglich wie eine Bank vorhanden und dürfen gar nichts eintreiben wenn jemand sie nicht mehr beansprucht. Es ist unseriös und wie will man jemanden verfolgen der im Ausland ist? Anzeige bringt alles nichts. Beamte haben Arbeit nicht erfunden, die kümmern sich um nichts .Hab im Guten versucht einen Mahnbescheid zu bekommen, aber dann macht sie sich ja strafbar und ich kann sie rechtlich belangen. Die nutzt Lücken im Gesetz für Betrügereien und solange sie den Bogen nicht überspannt ist das straffrei.

Guten Tag, zunächst einmal ist diese Rechtsanwältin recht dubios. Sie kann offensichtlich weder Vertragsunterlagen noch eine Zustellungs- bzw. Prozessvollmacht vorweisen. Der Anspruchsteller muss sein Anspruch erstmal beweisen. In deinem Fall dürfte das schwer möglich sein. Ich rate dazu diese Schreiben zu ignorieren und abzuwarten bis sich tatsächlich das Gericht via Mahnbescheid meldet. Dagegen innerhalb von 2 Wochen im Gesamten widersprechen. Dann muss derjenige innerhalb von 2 Wochen seinen Anspruch beweisen. Sollte ein Verhandlungstermin anberaumt sein, würde ich schnell einem Rechtsanwalt Prozessvollmacht erteilen. Allerdings ist es bis zu einem Streitwert bis zu 5000€ kein Muss, da erst ab 5001€ die Sache vom LG verhandelt wird an dem Anwaltszwang herrscht. Insgesamt haben die weder Unterschrift oder sonstige Zustimmung zu diesem "angeblichen" Vertrag. Also ist die Forderung hinfällig.

Zum Thema Verjährung: Es hängt nicht vom direktem Datum ab. Wichtig ist: Das Jahr in dem der Anspruch besteht zzgl. 3 volle Jahre, wenn bis dahin kein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt hat der Gläubiger schlichtweg Pech gehabt. Beispiel: Anspruch besteht im Laufe des Jahres 2012 (egal welcher Tag). Dann ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2015 verjährt.

Ich hoffe das ist hilfreich.

Man müsste sich nochmals detailliert informieren, aber soweit ich weiß sind Forderungen gegenüber Privatpersonen nach spätestens einem Jahr nicht mehr durchsetzbar. Voraussetzung: es kam auch keine Mahnung.

Nein - stimmt nicht

@rainerendres

Gibts denn diese Frist nicht mehr? Gabs die noch nie? Wie denn?

Völlig falsch. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und beträgt 3 Jahre. Gehemmt wird die Verjährung nur durch richterliche Anordnung (Mahnbescheid).