2 Inkassos 1 Forderung

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"Wertes Inkassobüro. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich folgendes vorzulegen: Vollmacht im original, Kopie des Titels, Zustellnachweis des Titels, detaillierte Forderungsaufstellung. Ich bestreite, dass es einen Titel gegen mich gibt. Für den Fall, dass Sie nicht binnen 14 Tagen die Unterlagen vorlegen, werde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstatten. Für den Fall, dass sie sich an einer Personenverwechslung probieren, wird ebenso Strafanzeige gegen Sie erstattet. Bitte beachten Sie: Es hat sich zeitgleich ein zweites Inkasso mit einer angeblich gleichen Schuld gemeldet. Insoweit wollen Sie mir das erklären. Gegen einen von Ihnen werde ich Strafanzeige erstatten und das Aufsichtsgericht informieren, da es nicht sein kann, dass beide zeitgleich beauftragt werden."

So in etwa würde ich es schreiben per Einschreiben und abwarten, wie sie reagieren.

Hi,

genau deshalb sollte man sowas nach § 174 BGB zurückweisen.

Schreib an Beide:

"Ich weise Ihr Schreiben nach § 174 BGB zurück."

Mehr nicht. - das reicht völlig aus.

Mach das per Einwurfeinschreiben.

Wenn beide behaupten einen vollstreckbaren Titel zu haben, kann da ja was nicht stimmen.

Funship  24.08.2014, 19:01

Wozu Porto verschwenden, wenn es Papierkörbe gibt?

hasenfuss67  24.08.2014, 22:17
@Funship

weil sich solche Nepper später noch erdreisten, ein Anerkenntnis durch konkludentes Handeln (schweigen) zu konstruieren.

hast Du denn überhaupt Schulden

was sollst Du denn da bezahlen

hast Du denn Mahnungen bekommen gehabt

Suesse77 
Fragesteller
 23.08.2014, 21:34

Eos verlangt 1237,95 € und Frankfurter Inkasso 1237,75 €

Mahnungen habe ich keine bekommen und wüsste auch nicht, das ich bei Otto was bestellt hätte

mepeisen  23.08.2014, 23:55
@Suesse77

EOS ist ein Tochterunternehmen der Otto. Die dürfen gar keine Inkassogebühren fordern. Ich würde, wie oben von mir vorgeschlagen zuerst einmal Infos beiholen. Sobald das Inkasso reagiert (EOS) und irgendwelche Inkassogebühren fordert, würde ich mich direkt beim Aufsichtsgericht (AG Hamburg) beschweren. So eine Beschwerde kostet nichts. Dem Aufsichtsgericht schreiben, dass es nicht sein kann, dass die behaupten, man müsse Schadensersatz zahlen, es melden sich dann gleich zwei Inkassobüros und EOS wird am Ende die Inkassokosten als Reingewinn an Otto zurückgeben... Das Gericht möge doch bitte prüfen, ob dem Inkasso die Lizenz entzogen werden kann wegen Betrugs.

Lass dir eine Titelkopie zukommen.

Wenn sie keine haben ist das in der Tat ein versuchter Betrug.