Bezahlt das Sozialamt meine Schulden welche das S.A.selbst verschuldete.?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jetzt ist das Kind leider schon in den Brunnen gefallen, wenn du bereits wohnungslos bist. Ich hätte sofort mit dem Kündigungschreiben beim Sozialamt auf der Matte gestanden und Rechenschaft verlangt. Außerdem wäre ich erst nach der Räumungsklage ausgezogen. Ich hätte mir auch gleich einen Anwalt genommen (du hast Anspruch auf Prozesskostenhilfe) und nicht erst, nachdem du schon auf der Straße gelandet bist.

Mir drängt sich der Verdacht auf (wenn alles so stimmt, wie du es beschreibst), dass das Sozialamt (was auch die JobCenter gern machen) wieder nur einen Grund gesucht hat, um Geld zu sparen. Wenn sie dich bei einem einzigen Hausbesuch nicht angetroffen haben und gleich davon ausgehen, du seist verzogen, dann klingt das für mich nach Absicht. Hast du denn überhaupt kein Schreiben über die Einstellung aller Leistungen erhalten? Zumindest das hättest du schon vor 7 Monaten erhalten und sofort reagieren müssen.

Wenn du Rente beziehst, auch eine kleine Rente, bist du übrigens automatisch krankenversichert. Die Versicherungsbeiträge werden von der Rente abgezogen. darum musst du dir also keine Sorgen machen. Die AOK hätte dich auch schon angeschrieben, wenn deine Versicherung ausgelaufen wäre.

Was deine Schulden angeht, vergiss sie einstweilen. Die kannst du jetzt sowieso nicht bezahlen. Geh trotzdem zum Sozialamt und verlange, zumindest erst einmal in einer Notunterkunft untergebracht zu werden.

Wegen der Mietschulden würde ich mich noch einmal mit einem Anwalt beraten, den du dir selbst ausgesucht hast. Du hast Anspruch auf Beratungskostenhilfe, dann zahlst du nur einmal 10.- €. Wenn das Sozialamt aus fadenscheinigen Gründen die Zahlung einstellt, soll es gefälligst die fehlende Miete nachzahlen.

Ansonsten gibt es Anlaufstellen der Obdachlosenhilfe (Bahnhofsmission, Stadtmission), wo du dich duschen und deine Sachen waschen kannst. Erkundige dich mal danach. Außerdem hast du Anspruch auf Kleidung aus der Kleiderkammer. Ich habe in Berlin schon Obdachlose getroffen, denen man das überhaupt nicht angesehen hat. Nur - sie haben sich gekümmert und kannten alle Anlaufstellen. Schleifen lassen darfst du allerdings nichts. Du brauchst auch eine Postadresse - versuche, diese bei einer der besagten Stellen zu bekommen.

Also - keine falsche Scham und viel Glück! Denke aber niemals, irgendeine Sache löst sich von allein. Wenn man wenig Geld hat und auf Ämter angewiesen ist, lebt man wie in einem Dschungel, wo ständig Gefahren lauern. Diesen rechtzeitig zu begegnen ist ganz wichtig.

Die AOK hat mir alle Mahnungen geschickt welche ich schon nach der ersten Mahnung dem Sozialamt vorgelegte,aber keine Reaktion.Anlässlich eines Gespräches im Sozialamt sollte ich aufeinmal erklären warum,wann,wie oft,(mit Daten) ich Bekannte im näheren Umkreis besuchte.Ich sollte auch deren Namen und Adressen mitteilen was ich umgehend mit der Begründung ich würde einen Eingriff in mein Prvatleben nict zulassen verneinte .Daraufhin drohte man mir mich zu zwingen diese Fragen vor Gericht zu beantworten.Ich antwortete daß ich dazu gerne bereit wäre wobei ich auch dann auf mein Recht für mein Privatleben nicht verzichten würde. Dann fragte man was ich denn früher so gemacht hätte weil ich nur eine Minimalrente bekomme,ich erklärte daß ich über 28 Jahre in Thailand als Lehrer tätig war.Diese Begebenheit veranlaßte das S.A.ploetzlich mir vorzuwerfen daß ich während ich Leistungen erhielt mich in Thailand aufgehalten hätte.Ich hatte gar keinen Reisepass mehr.Erst als ich die Verlustmeldung vorlegte nahm man Abstand von diesem Vorwurf. Desweiteren bat ich darum mich nicht wie einen Kriminellen zu behandeln der sich in einem Verhoer bei der Kriminalpolizei befindet.Was mich immer noch wundert ist,daß nach diesem Gespräch(Verhoer) am 27.April 2017 mir die gesamten Leistungen (AOK,Mieten und Grundsicherung) für März bis Juni 2017 nachgezahlt wurden,aber nur um mir die ges.Leistungen ab Juli 2017 erneut zu verweigern und es mit der alten Version (Abwsenheit)zu begründen obwohl man mich nicht erneut aufgesucht hatte.O.K.Mein Anwalt hat diese Angelegenheit vor das Sozialgericht gebracht,das S.G.hat nach 2 Terminen aber noch nicht geantwortet.Ich nehme an daß das Sozialamt es mit neuen üblen Tricks versucht die Nachzahlungen zu verweigern.Soweit ich mich im Internet (BSG) erkundigt habe,habe ich das Recht all diese Zahlungen zu beanspruchen wenn es keine triftigen Gründe für die Verweigerungen gibt.Es gibt zuviele Gummiparagraphen,definitivantworten zu finden ist sehr schwer.Antworten die aus S.G.Urteilen hervorgehen sind nicht für alle Bundesländer gleich anwendbar

Eventuell zieht das S.A,wieder neue Tricks aus der Schublade deren Verweigerung neu zu begründen.Leider ist mein Anwalt kein Fachanwalt für Sozialrecht was mich etwas verunsichert.Dies hat sich alles in Wolfenbüttel zugetragen.Ich wohnte früher in Berlin,ich will wieder nach Berlin kommen.Nur fragt es sich welches Sozialamt wäre dann für die Nachzahlungen (vorausgesetzt daß das S.G.positiv für mich entschieden hat) zuständig.Ich will es unbedingt vermeiden in einem Obdachlosenasyl zu wohnen,Bekannte helfen mir kurzfristig.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort die recht verständlich war.

@siegfrieden

Nach Berlin zu ziehen, ohne wenigstens einen Bekannten zu haben, der dir für ca. ein Jahr einen Schlafplatz und einen Untermietvertrag anbietet - davon würde ich dir dringendst abraten. Ich kenne selbst jemanden, der ins Ausland gezogen und nach einigen Monaten zurückgekommen ist. Bei ihm hat es über ein Jahr gedauert, ehe er eine kleine Wohnung bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft anmieten konnte. In der Zwischenzeit hat er quasi bei einem Bekannten auf dem Sofa und aus seinen Koffern gelebt. Die Wohnungsbaugesellschaften verlangen einen Kostenübernahmebescheid von JobCenter oder Sozialamt bzw. eine Einkommensbescheinigung über ein entsprechend hohes Einkommen, eine Schufa-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, sonst geben sie sich gar nicht erst mit dir ab. Einen WBS würdest du ja bekommen, und Wohnungen speziell für Senioren (ab 60) mit WBS finde ich erstaunlich oft in den Mietangeboten. Aber der Zustrom nach Berlin ist gewaltig, ich lese oft von Mittelstandsfamilien, die keine passende bezahlbare Wohnung finden. Umso mehr trifft das auf Sozialhilfeempfänger zu.

Was die Rente betrifft: Kläre das mit der Krankenversicherung am besten mit dem Rententräger. Wenn du gar keine Rente bekommst, weil du die notwendigen Jahre nicht eingezahlt hast, dann ist das etwas anderes. Aber du schreibst ja, du bekämst eine Mini-Rente. Mir wurden selbst bei einer Mini-Teilrente Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, und in so einem Fall ist man auch versichert. Vielleicht hat die AOK auch etwas übersehen. Mich hat meine Krankenkasse auch angeschrieben, dass ich nicht mehr versichert wäre, als ich kein Hartz IV mehr bekam. Da habe ich empört darauf hingewiesen, dass ich über meine EU-Rente versichert bin. Daraufhin bekam ich eine neue Karte (Krankenversicherung der Rentner), und alles war wie gehabt.

Für deine Mietschulden in Wolfenbüttel ist natürlich das dortige Sozialamt zuständig. Ich habe den Eindruck, sie versuchen allerhand Tricks, um nicht zahlen zu müssen. Gemäß dem Motto: Wer 28 Jahre im Ausland war, der soll gleich ganz dort bleiben. Beim Sozialgericht würde ich ständig nach einem Termin wegen der Verhandlung fragen, das kann doch nicht so lange dauern.

Wenn du Zeugen hast, die dich zu Hause gesehen haben, dann gibt es überhaupt keinen Grund zu behaupten, du wärst ortsabwesend gewesen und bekommst deshalb keine Grundsicherung. Dann ist das Sozialamt in der Pflicht.

Und über deine Bekannten brauchst du gar keine Auskunft zu geben und gleich gar nicht, wann und wie oft du sie besuchst. Letzteres zu verlangen, ist eine Unverschämtheit. Berufe dich auf den Datenschutz. Offensichtlich will dir das Sozialamt unterstellen, deine Bekannten würden dich finanziell unterstützen, so dass es selbst nicht mehr zahlen muss. Nächstes Mal, wenn sie dich nicht antreffen, sag, du warst einkaufen oder beim Waldspaziergang. Du bist auch nicht verpflichtet, deine Handy-Nummer anzugeben, um jederzeit erreichbar zu sein (das müssen noch nicht einmal Hartz-IV-Empfänger wegen Jobangeboten - da genügt die postalische Erreichbarkeit).

Weiterhin kannst du dich auch bei Bezug von Grundsicherung im Ausland aufhalten, solange du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast (wozu du mindestens ein halbes Jahr und einen Tag in D anwesend sein musst.) Jetzt wollen sie das Gesetz wohl dahingehend ändern, dass du nur noch 4 Wochen im Ausland bleiben darfst (was eigentlich gegen das GG verstößt). Viele Rentner halten sich über den Winter länger als 4 Wochen im warmen Süden auf. Denen will man jetzt ans Geld. Aber davon abgesehen - wegen einem Besuch, bei dem sie dich nicht antreffen, dir gleich die Grundsicherung zu streichen, das ist wirklich dreist.

In den meisten Fällen, in denen Rentner Grundsicherung beziehen müssen, liegt es nicht an längeren Auslandsaufenthalten. Da hat der Staat die Armut selbst fabriziert - indem er Minilöhne genehmigte, älteren Arbeitslosen erst nach Aufbrauchen ihrer Altersrücklagen Unterstützung gewährte und die Renten immer weiter zusammenstrich (in Zusammenhang mit Steuergeschenken für die Wirtschaft und die Banken). Nun, wo er die Quittung für seine Politik bekommt, wo es immer mehr Rentner gibt, die auf Grundsicherung angewiesen sind, versucht er, diese zu schikanieren, damit sie ihre Ansprüche nicht geltend machen.

nicht das sozialamt hat die schulden verursacht sondern du selbst. mit dem geld von der grundsicherung musst du die miete auch bezahlen. tust du das nicht baust du schulden auf und wirst dann natürlich wohnungslos über kurz oder lang.

wenn du veranlasst hast, dass die miete vom sozialamt an den vermieter zahlen soll, hättest du schon bei der ersten mahnung stutzig werden müssen. dann geht man zum sozialamt und klärt es dort direkt vor ort.

wenn du deinen aufenthaltsort unangekündigt änderst, musst du natürlich damit rechnen das das sozi dann denkt, du benötigst keine leistungen mehr. auch das wäre zu klären gewesen beim sozialamt. wenn dein anwalt keine chance vor gericht sieht, ist die frage was eigentlich das grundlegende problem war.

guck dringend mal hier mit rein: www.elo-forum.org

Das S.A.hat die Mieten direkt an meinen Vermieter überwiesen

Ließ meine Text bitte erneut.

@siegfrieden

lies - heißt es immer noch. Weiter: das sozi hat keine Miete an den Vermieter überwiesen, wie du siehst. Es ist in deiner Verantwortung das zu prüfen.

Das S.A.vermutete ich hätte meinen Aufenthaltsort aufgegeben was absolut nicht der Fall war.Die haben mich bei einem einzigen unangemeldeten Hausbesuch nicht angetroffen und mir umgehend diesen Vorwurf gemacht.Auf meine Bitte um einen erneuten aber angemeldeten Besuch hat das S.A.nie reagiert

Die Mieten gingen immer direkt an den Vermieter

@siegfrieden

Wenn man nicht anzutreffen ist, bei einem unangemeldeten Hausbesuch, dann muss man eben ins Sozialamt gehen und die Sache richtig stellen. Solche Besuche werden nicht aus dem Blauen gemacht. Du scheinst längere Zeit nicht vor Ort gewesen zu sein und dann musst du damit leben, dass du keine Leistungen mehr bekommst. Weiterhin wurde deine Leistung schriftlich eingestellt und somit hattest du wieder genügend Zeit vor Ort anzutreten um die Sache zu klären. Statt dies zu tun, schreibst du lamentierende Zeilen hier, die dich nicht weiter bringen.

Geh zum Sozialamt und kläre die Situation. www.elo-forum.org

Hallo. Du hast auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen wenn du mit dem AblehnungsBescheid vom Sozialamt hingehst. Das mit den Schuldenkannst du über die SchuldnerBeratung prüfen lassen. Ich allerdings würde überall Ratenzahlung vereinbaren oder eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Als letzten Ausweg gäbe es noch die PrivatInsolvenz. Hast du vielleicht irgendwelche Krankheiten?? Vielleicht kannst du PflegeGeld beantragen?! Aber es wäre einfacher für mich dir Tipps zu geben, wenn ich wüsste, warum dir die Wohnung gekündigt wurde und was das Sozialamt damit zu tun hat? Sollten die über mehrere Monate die Miete nicht gezahlt haben, wäre ne Mahnung bei dir angekommen. Und so einfach hören die doch auch nicht auf zu zahlen. Wenn du mit solchen behördlichen Dingen überfordert bist, kannst du dir auch einen Betreuer suchen. Der wird vom Gericht bestellt und muss in deinem Interesse für dich handeln. Und dazu gehört auch, dass du ein Dach überm Kopf hast. Keine Angst, das hat nix mit Entmündigung zu tun! Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Möglichkeiten aufzeigen um deine Situation zu verbessern. Viel Glück!

Ließ den Text bitte erneut.Die Mieten sind bis vor 7 Monaten direkt an den Vermieter überwiesen worden.Seit 7 Monaten erhielt ich keine Leistungen Grundsicherung,Mieten und Krankenversicherung mehr.Mein Widerspruch wurde abgelehnt.Ich konnte durch das A.G.einen Anwalt beauftragen der mir mitteilte daß er wenig Aussichten sieht daß das Sozialamt meine Schulden bei meinem ehem.Vermieter, bei der AOK und meine Grundsicherung nachzahlt.Ich habe meinen Aufenthaltsort nicht aufgegeben.

Wieso soll das Sozialamt deine Schulden verursacht haben?

Hast du die gezahlten Beträge für die Miete nicht weiter geleitet? Anders ist das doch gar nicht möglich.

Doch, wenn die Miete vom Sozialamt direkt an den Vermieter gegangen ist. Und manche Ämter teilen einem auch leider nicht mit, wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, weniger überweisen.

@Angel3K

Wenn der Vermieter zu wenig Geld bekommen hat, wird er sich ja beim Mieter gemeldet haben. Spätestens zu diesem zeitpunkt musste der Mieter damit rechnen, dass Obdachlosigkeit droht. Dann einfach den Kopf in den Sand zu stecken, ist ein schwerer Fehler.

@Angel3K

Der Vermieter hat sich ganz sicher bei dir gemeldet.

Es ist DEINE PFLICHT dafür zu sorgen das die Miete zuverlässig und korrekt beim Vermieter ankommt.Die Schuld an das Amt zu schieben ist zu einfach.

Übernehme endlich Verantwortung.

@DerHans

Manche Vermieter melden sich auch nicht und schicken gleich eine Kündigung. Allerdings muss man dann sofort zum Sozialamt gehen und eine Übernahme beantragen.

Die Mieten wurden immer direkt an den Vermieter überwiesen.

@siegfrieden

Und wie kann es dann zu einem Mietrückstand kommen? Das ist doch praktisch unmöglich.