Darf man als Heimbewohner ein Erbe ausgeben?

2 Antworten

Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.

Anrechnung einer Erbschaft

mit anderen Worten, man darf es ausgeben

4Rocky 
Fragesteller
 27.05.2022, 18:18

Echt? Es wurde gesagt dass die Person jetzt erstmal selbstzahler ist im Heim. Die Person lebt schon seit mehreren Jahren in dem psychiatrischen heim, müssen dann auch die bereits erhaltenen Sozialleistungen nicht zurückgezahlt werden bzw Heimkosten?

LauwarmerKaffee  27.05.2022, 18:18
@4Rocky

Unbedingt einen Rechtsbeistand besorgen

StRiW  27.05.2022, 18:24

Vorsicht! Wenn das Schonvermögen erreicht wird! Ist erst das Vermögen zu verbrauchen! Siehe den Link den Du selbst angegeben hast!

StRiW  27.05.2022, 18:31
@LauwarmerKaffee

Hier müsste man genau die jeweiligen Kostenträger kennen! Abr mit 5000 Eurio fährt es sich erstmal besser.

wenn das Erbe zweckgebunden festgelegt wird z.B. 2000 € pro Jahr können nur ausbezahlt werden für Anschaffungen wie Handy usw. kann der Bezirk nur zum teil zugreifen.
Da sollte sich jener der Testament macht vom Notar beraten lassen