Darf man als Heimbewohner ein Erbe ausgeben?
Sachverhalt
Man wohnt in einem psychiatrischen Heim und bezieht Eingliederungshilfe und Grundsicherung und hat ein Taschengeld von ca 120 € im Monat.... nun verstirbt ein Verwandter und man bekommt 30.000 € Erbe. Es ist klar dass dies eingesetzt werden muss und man nur einen Schonbetrag von 5000 € behalten darf aber darf man zusätzlich zu dem Schonbetrag von 5000 € sich z.B einen Gamer PC oder ein neues Smartphone kaufen oder steht dann schon fest dass 25.000 € ans Sozialamt, in dem Fall Bezirk, bzw an das Heim gehen?
2 Antworten
Erbschaften sind kein Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG und damit dem eindeutigen Wortlaut des § 135 Abs. 1 SGB IX nach, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.
mit anderen Worten, man darf es ausgeben
Unbedingt einen Rechtsbeistand besorgen
Vorsicht! Wenn das Schonvermögen erreicht wird! Ist erst das Vermögen zu verbrauchen! Siehe den Link den Du selbst angegeben hast!
Das ist aber mehr als 5000€
Für die Eingliederungshilfe besteht ein Vermögensfreibetrag von 25.000 € bzw. 50.000 €. Für die existenzsichernden Leistungen besteht ein Vermögensfreibetrag von 5.000 €.
BundesTeilHabeGesetz|Erbrecht-Stiftungsrecht.deHier müsste man genau die jeweiligen Kostenträger kennen! Abr mit 5000 Eurio fährt es sich erstmal besser.
wenn das Erbe zweckgebunden festgelegt wird z.B. 2000 € pro Jahr können nur ausbezahlt werden für Anschaffungen wie Handy usw. kann der Bezirk nur zum teil zugreifen.
Da sollte sich jener der Testament macht vom Notar beraten lassen
Echt? Es wurde gesagt dass die Person jetzt erstmal selbstzahler ist im Heim. Die Person lebt schon seit mehreren Jahren in dem psychiatrischen heim, müssen dann auch die bereits erhaltenen Sozialleistungen nicht zurückgezahlt werden bzw Heimkosten?