In welchem Zeitraum muss ich jetzt Anzeige erstatten?
Hallo zusammen,
ich habe jetzt erst rausgefunden, dass ein ehemaliger Freund von mir im Jahre 2008 Waren im Wert von 200 Euro auf meinen Namen bestellt hat. Habe jetzt erstmalig Post bekommen. Ging vorher wohl über eine andere Adresse. Ist zwar 6 Jahre her, aber ich möchte trotzdem, dass er vor Gericht kommt. In welchem Zeitraum muss ich die Anzeige jetzt erstatten? Bin arbeitsmässig viel unterwegs und mir fehlt ein bischen die Zeit.
Danke sehr
5 Antworten
Bei der Verjährung kommt es darauf an, wann das Opfer die Tat entdeckt und nicht, wann der Täter sie begangen hat. Nicht bei jeden Betrug fällt sofort auf, dass man Opfer wurde. Daher kann man nicht bei dir sagen, ob bereits verjährt oder nicht.
Wichtiger ist wohl eher, dem Gläubiger mitzuteilen, dass jemand ohne dein Wissen und auf deinem Namen Waren eingekauft hat und du somit nicht der Schuldner bist.
§ 78a StGB:
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
was heisst denn genau "späterer Erfolg"? Er hat etwas am 28.Juni 2008 bestellt und am 6.7.2008 angeliefert bekommen. Oder was ist gemeint?
Anders ist dies z. B. bei mehraktigen Delikten, wenn also noch nicht alle Merkmale der Straftat erfüllt sind oder der Erfolg noch nicht eingetreten ist. So beginnt die Verjährung beim Betrug beispielsweise erst, wenn der Schaden beim Opfer eingetreten ist, nicht schon mit der Täuschung des Täters. http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html
Das mit Verjährung ist gar nicht so einfach und einfach auf 78a STGB zu verweisen ist fahrlässig. Die Materie ist leider komplex und ich habe bereits mehrfach hier erlebt, wie selbst einfach juristische Dinge fehlerhaft genannt werden
6 Jahre ist eine lange Zeit aber, einen Versuch Ihn anzuzeigen ist es immer wert.
auch wenn es schon verjährt ist?
Es ist ziemlich klar, dass du jetzt noch eine Anzeige erstatten kannst. Die Verjährungsfrist beginnt immer beim Abschluss der Tat
ABER:
Wenn der Erfolg einer Tat erst später eintritt, sowie in diese Fall, dann gilt diese Frist erst ab diesem Zeitpunkt. Meiner Meinung nach ist dies hier gegeben, da du jetzt erst die Auswirkungen der Tat bemerkt hast, kannst du noch eine Strafanzeige machen.
Hier nochmal der zugehörige Paragraph:
§78a StGB Beginn (der Verjährungsfrist)
"Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt."
dass ein ehemaliger Freund von mir im Jahre 2008 Waren im Wert von 200 Euro auf meinen Namen bestellt hat.
Auch auf deine Kosten?
Ist zwar 6 Jahre her, aber ich möchte trotzdem, dass er vor Gericht kommt.
Diese Rachegelüste kannst du knicken. Gem. § 78 StGB ist Strafverfolgungsverjährung in dem Zeitpunkt nach Beendigung der Tat, nicht deren Aufdeckung, eingetreten.
Je nachdem, welche Straftat man hier annähne, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Computerbetrug, ... beträgt die Frist drei oder fünf Jahre.
Und ein zivilrechtlicher Forderungsanspruch verjährte bereits drei jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstand.
G imager761
Das stimmt nicht, lies mal §78a StGB.
Timeout - verjährt.
wieso verjährt? die straftat wurde gerade erst aufgedeckt?
Maßgeblich ist aber Tatzeitpunkt, § 78a StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/78a.html
G imager761
Rechtsirriger Unsinn: Tatsächlich beginnt die Starfverfolgungsverjährung "sobald die Tat beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.", § 78a StGB.
G imager761