Anzeige zurückziehen lassen? Bzw Gegenanzeige

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Hallo Star51,

im Moment habe ich meine Zweifel, dass die Empfängerin nach so kurzer Zeit eine Strafanzeige gestellt hat. Die Polizisten die die Anzeige entgegen genommen haben, hätten sie auch da drauf hingewiesen, dass sie noch erst einmal eine gewissen Zeit abwarten soll, bevor sie eine Anzeige stellt.

Aber wenn wirklich eine Strafanzeige erfolgte, ist es richtig, dass diese Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden kann. Eine Anzeige ist übrigens auch nichts weiter, als die Mitteilung an die Polizei, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat.

Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat, leitet sie ein Strafverfahren ein. Dieses Strafverfahren kann auch nur durch die Staatsanwaltschaft / den Richter eingestellt werden. In Deinem Fall ist das aber unerheblich.

Du brauchst erst einmal nicht zu unternehmen. Die Polizei wird Dir in absehbarer Zeit eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Strafverfahren zusenden. Dort hast Du die Möglichkeit Dich zur Sache zu äußern und Beweise vorlegen.

Den Termin würde ich an Deiner Stelle wahrnehmen oder wenn der Termin in den Zeitraum Deines London - Urlaubes liegt verschieben.

Bei der Vernehmung sagst Du dann aus, wie es gewesen ist, sprich dass Du das Päckchen einen Tag nach Geldeingang verschickt hast und dass die Käuferin inzwischen auch die Verkäuferin erreicht haben.

Die Polizei wird sich das von der Käuferin bestätigen lassen.

Deine Aussage und die Bestätigung, dass die Käuferin die Ware erhalten hat geht zusammen mit der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft und diese stellt dann das Verfahren ein, weil keine Straftat vorliegt.

Gedanken um Deinen England - Urlaub brauchst Du Dir nicht machen. Den kannst Du ohne Probleme wahrnehmen.

Übrigens. Einen Rechtsanwalt brauchst Du bei dieser klaren Rechtslage nicht. Die Polizei wird hier protokollieren, dass kein Betrug stattgefunden hat und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren dementsprechend ein.

Schöne Grüße
TheGrow

Du brauchst gar nichts tun. Du kannst problemlos in den Urlaub. Du wirst in ein paar Monaten eine Vorladung von der Polizei bekommen, dort gibst du zu Protokoll was vorgefallen ist und das Verfahren wird eingestellt. Fertig.

Nach 2 Werktagen Anzeige erstatten, wie ist die denn bitte schön drauf? Sie soll bei der Staatsanwaltschaft Meldung machen, dass sich die Anzeige erledigt hat und gut ist. In den Urlaub kannst Du so oder so fahren, da passiert nix.

aber sie die Anzeige nun nicht mehr zurückziehen kann

Das ist richtig, eine einmal erstattete Anzeige ist ein Selbstläufer, der automatisch zur Staatsanwaltschaft geht. Erst da kann sie zurückgenommen oder halt eingestellt werden. Warte ab, bis du das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft bekommst, da kannst du dich äußern. Wenn du überhaupt eins bekommst und die Sache nicht wegen Geringfügigkeit nach Aktenlage eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft hat weitaus wichtigere Verfahren, als ein Betrugsverfahren wegen dreieurofuffzich.

Nene, die Polizei entscheidet ob es zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Da ihr offensichtlich aber gar keine Straftat vorgeworfen werden kann, wird diese Anzeige wahrscheinlich sowieso ignoriert.

Ja, die Polizei können solch Troll-Anzeigen auch ignorieren....

Da sie ja anscheind selber der Polizei mitgeteilt hat, dass die Schuhe nun da sind, wird das in die Akte aufgenommen und das Verfahren vom Staatsanwalt sicherlich eingestellt. Außerdem bekommst Du eh noch die Möglichkeit dich zu äußern. Kannst das da ja auch noch einmal sagen. Wird aber ganz sicher eingestellt und Du brauchst Dir keine Sorgen machen!

Wegen der Gegenanzeige: Würde ich lassen. Wegen was solltest Du Anzeige erstatten?! Falsche Verdächtigung erfordert, dass sie trotz des Wissens, dass Du nichts gemacht hast, dich bei der Polizei anzeigt. Wird sie wohl aber nicht gemacht haben. Der Vorsatz liegt also gar nicht vor