Immobilie aus Erbmasse nehmen?

4 Antworten

Na in dem Fall würde ich mich doch von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ein Arbeitgeber- hat ein Unternehmen und Betriebsvermögen. Dann muss man Privatvermögen von Betriebsvermögen trennen. Und hierfür benötigt man den Anwalt und den Steuerberater.

Vielleicht gibt das Gesellschaftsrecht hier noch was her.

Und ein Verkauf auf Rentenbasis - den Vertrag solltest du auf jeden Fall von einem eigenen Anwalt prüfen lassen. Da kann Chef dich ganz schön übern Tisch ziehen.

Ansonsten wäre noch zu prüfen, wie sich hier das Verhältnis Lokal zu Grundstück verhält und welche Miet/Pachtverträge hier bestehen.

Was möchtest du denn damit bezwecken? Du kannst die Immobilie ja schlecht behalten, wenn du mal tot bist.

Also nehme ich an du möchtest sie jemand anderem zuwenden? Das geht z.B. durch ein Vermächtnis. Ansonsten musst du sie halt zu Lebzeiten verkaufen oder verschenken. Aber wie gesagt... es kommt drauf an WARUM du die Immobilie aus der Erbmasse raushalten willst.

Valliore 
Fragesteller
 05.05.2022, 23:31

Mein Arbeitgeber möchte die Gewerbeeinheit (Ladenlokal ist sein Eigentum) des Betriebes aus der Erbmasse raus halten, damit die Erben, zudem er keinen guten Kontakt hat nicht an das Ladenlokal heran kommen.

Er möchte den Betrieb vor Ort absichern, da der Betrieb dort schon seit 40 Jahren dort besteht.

BeviBaby  05.05.2022, 23:42
@Valliore

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Einerseits die, dass er den Betrieb samt Ladenlokal halt eben jemandem vermacht bzw. vererbt, mit dem er besser klarkommt. Es steht ihm ja jederzeit frei ein Testament zu machen, in dem er sein gesamtes Vermögen jemand anderem zuwendet.
Die Erben hätten, wenn es die gesetzlichen Erben sind, dann Anspruch auf einen Pflichtteil, doch der wäre dann nur in Geld auszuzahlen.

Ansonsten gäbe es noch die Option, dass die Erben den Betrieb zwar erhalten, doch über den Betrieb als solchen eine Testamentsvollstreckung angeordnet wird. Die kann sich auch auf einen einzelnen Nachlassgegenstand beziehen und dementsprechend könnten die Erben dann natürlich auch nicht einfach schalten und walten wie sie wollten

Valliore 
Fragesteller
 05.05.2022, 23:54
@BeviBaby

Ok, also ein Testament würde er nicht machen, da ich ihm für den Betrieb schon was geben soll.

Er hat sich einen Verkauf auf rentenbasis vorgestellt, wollte aber vorher auch die Immobilie für den Fall der Fälle aus der Erbmasse entfernen.

Das geht also Tatsächlich nur mittels eines Verkaufs, einer Schenkung oder mit einem Testament, richtig?

Man kann die Nachkommen enterben und so auf deren Pflichtteil beschränken.

Du bist der Erblasser und Eigentümer ?
Dann kannst du die Immobilie zu Lebzeiten verschenken oder verkaufen. Ist halt die Frage, was du bezwecken möchtest