Ikea Rückgaberecht für Ware vor dem 1.9.18?
Hi,
Hat jemand Erfahrung mit dem Rückgaberecht?
Im Internet steht, das man waren die ab dem 1.9.18 gekauft wurden nur noch verpackt und unbenutzt 1 Jahr nach kauf zurückgeben kann.
Wie sieht es mit ware aus, welche davor gekauft wurden?- auch ungeöffnet Original verpackt mit Beleg..
Ich habe bei der Hotline angerufen, aber die Frau war mit der Frage überfordert u c sagte einfach zum Serviceschalter gehen und normalerweise würden sie es aus kulanz zurücknehmen bzw. Einen Gutschein ausstellen..
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht?
3 Antworten
Im Jahr davor war das Rückgaberecht ebenfalls 1 Jahr, galt aber auch für "ausprobierte" Ware. Das Rückgaberecht gilt zu dem Zeitpunkt wo du die Ware gekauft hast. Voraussetzung: es ist der Originalkassenbon vorhanden oder die Rechnung. Dann kannst du die Ware auch heute noch zurück geben.
Kauf zwischen 25.8.2014 und 31.8.2016 - lebenslang, egal ob benutzt oder unbenutzt
1.9.2016 und 31.8.2018 - benutzt
1.9.2018 bis Heute - unbenutzt
Was ändert es an meiner Antwort?
Was willst Du von mir? Ich habe doch die Bedingungen verlinkt. Meine Antwort erweitert Deine nur. Du gehst nur ein weiteres Jahr zurück und gibst an, dass da auch nur ein Jahr galt. Ich weise nur auf die Regelung noch früherer Käufe hin
Kaufdatum und in welchem Zustand die Ware ist und ob der Beleg vorliegt geht aus der Frage nicht hervor.
Ja, ist doch alles gut :-)
Das ist doch mal eine positive Einstellung, die nicht jeder hat.
Das jeweilige Rückgaberecht steht doch hinten auf dem Kassenbon. Einfach mal umdrehen und lesen.
1. Warum sagst Du mir das? Ich habe die Frage nicht gestellt
2. Ich bin kein IKEA Käufer
3. Vielleicht stehen da nicht alle Bedingungen
Nicht aufregen. Ganz ruhig bleiben. Du musst nicht bei IKEA kaufen. Ich habe lediglich aus Versehen auf Kommentare statt auf Antworten geklickt. Lehn dich wieder zurück.
Ich rege mich nicht auf ich frage nur nach
Das jeweilige Rückgaberecht steht doch hinten auf dem Kassenbon. Einfach mal umdrehen und lesen
Das ist toll dass Sie das hinter den Kassenzettel schreiben, da mal bis dahin ja die Ware gekauft hat.
Sorry. Deinen Kommentar verstehe ich nicht.
okay einfach erklärt: man kauft was, und denkt, dass man es zurückgeben darf. Erst *NACH* dem Kauf (mit Erhalt des Kassenzettels) merkt man, dass man es doch nicht zurück geben darf. Ich meine, man hätte das auch an die Ladentür zum Beispiel schreiben können, nicht hinter den Bon
Sorry. Aber wem 365 Tage Rückgaberecht nicht reichen, den kann ich nicht verstehen. Denn das ist bisher der kleinste Zeitraum gewesen in dem man Ware zurückgeben musste/konnte. Es gab auch mal ein paar Jahre mehr beziehungsweise lebenslang. Und wenn du nach 365 Tagen immer noch nicht weiß ob du den Artikel behalten möchtest oder nicht, dann tut es mir sehr leid. Und wer mit offenen Augen durch den Laden geht sieht es auch an der ein oder anderen Stelle stehen. Es steht auch noch mal an den Kassen dran bevor man bezahlt. Also Augen auf beim einkaufen. Oder am besten Verstand einsetzen was man kauft. Jeder kann was umtauschen.
Das sagte ich nicht.
Vor 2014 war es aber "lebenslang". Was der FS meint geht aus der Frage nicht hervor.