Ich wurde gestern zum ersten Mal beim klauen erwischt?

16 Antworten

Du muss zahlen.. Strafe bekommst du sicher. Wahrscheinlich Sozialstunden. Selbst schuld

Nur weil du noch keine 18 bist heißt das noch lange nicht, dass du einen "Freifahrschein" fürs Klauen hast!!!

Du bist 15 und damit strafmündig. Du musst somit die Strafe zahlen und alle Konsequenzen tragen (Hausverbot, Strafanzeigen, Sozialstunden...).

Mit 15 Jahren fällst du unters Jugendstrafrecht. Die Zeit der strafrechtlichen Annonymität ist leider für dich abgelaufen, die gilt nur bis 14.

Wahrscheinlich bekommst du Sozialstunden aufgebrummt oder das Verfahren wird wegen dem geringen Betrag eingestellt.

Lass es einfach sein zu klauen, lohnt auf Dauer nicht. Je öfterst du dabei erwischt wirst, desto höher werden die Strafen und du bist offiziell als Krimineller in einer polizeilichen Datenbank gespeichert. Blödes Gefühl oder?

ZuumZuum  03.02.2020, 03:04

Wahrscheinlich bekommst du Sozialstunden aufgebrummt oder das Verfahren wird wegen dem geringen Betrag eingestellt.

Die Bagatellgrenze, bei der regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, liegt bei 50 Euro. ich würde also im vorliegenden Fall nicht unbedingt von einer auflagenfreien Einstellung ausgehen.

Du bist obwohl du minderjährig bist sehr wohl vertragsmündig und zwar durch das so genannte Taschengeld Gesetz also um die 100€ kommst du nicht rum

Aber da es deine erste Straftat ist und ihr alles gestanden habt ist es sehr wahrscheinlich das dass verfahren eingestellt wird nach Paragraph 153

Andernfalls kannst du mit 10-20 Sozialstunden rechnen aber selbst da gibt es kein Eintrag ins Führungszeugnis sondern nur ins Bundeszentralregister dort ist es 1 Jahr dann wird es gelöscht.

Artus01  01.02.2020, 10:55
sondern nur ins Bundeszentralregister dort ist es 1 Jahr dann wird es gelöscht.

Das stimmt nicht, § 63, Abs. 1, BZRG:

(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald die betroffene Person das 24. Lebensjahr vollendet hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__63.html

ZuumZuum  03.02.2020, 03:08

Aber da es deine erste Straftat ist und ihr alles gestanden habt ist es sehr wahrscheinlich das dass verfahren eingestellt wird nach Paragraph 153

Dem entgegen steht eben der nicht mehr geringfügige Wert der entwendeten Waren. Die Bagatellgrenze liegt in der Rechtsprechung bei 50 Euro.

Andernfalls kannst du mit 10-20 Sozialstunden rechnen aber selbst da gibt es kein Eintrag ins Führungszeugnis sondern nur ins Bundeszentralregister dort ist es 1 Jahr dann wird es gelöscht.

Das mit der einjährigen Eintragung im BZR ist leider nicht korrekt.

Es kommt nur eine Ermahnung, dass schlimmste was dir aber passieren kann sond Sozilastunden, wurde mit 17 auch erwischt und musste "nur" 100euro Vertragsstrafe zahlen, aber wenn du keine Vorstrafen hast bekommst du zu 98% eine Ermahnung.

Viele scheinen hier mit Raub und Diebstahl zu verwechseln...

Was ich hier so lustig finde, wie alle hiertun als hätten sie NOCH NIE eine Ordnungswidrig getan, schon über Rot gehen ist schon eine Ordnungswidrigkeit oder Fahhrad fahren die auf den Fussgängerweg fahren ist ebenfalls eine.

whabifan  01.02.2020, 11:13

Diebstahl ist keine Ordnungswidrigkeit. Aber ansonsten hast du Recht. Ich denke die meisten haben schon Beleidigungen oder üble Nachreden begangen, von daher, die Quintessenz deiner Aussage ist schon richtig

ZuumZuum  03.02.2020, 03:09

Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten gleichzusetzen, das hat schon was....