Zum 2. mal beim Klauen erwischt, was kann passieren?
Hi!
ich wurde vor ca 2 Monaten mit einer freundin beim Klauen in einem Supermarkt erwischt (Wert 2-3€). Habe dort auch schon 100€ Strafe gezahlt, nun habe ich einen brief von der Polizei erhalten, ich wurde zur Vorladung gerufen. Dazu kleine Vorgeschichte - ich wurde mit 14 Jahren schonmal beim Klauen erwischt mit einem deutlich höheren Wert, das Ging auch vor Gericht und ich habe Sozialstunden geleistet. Mittlerweile bin ich 16 Jahre alt. Was kann auf mich zukommen? Wird es wieder vor Gericht gehen? Kommt das ins Führungszeugnis? Und was soll ich bei der Vorladung am besten sagen? Ich weiß, klauen ist dumm und möchte hier keine Aussagen diesbezüglich haben, ich bereue es sehr.:( Danke für eure Hilfe
7 Antworten
Bei Wiederholungstätern verstehen Jugendstaatsanwälte relativ wenig Spaß. Und auch der Richter könnte geneigt sein, Dir mal einen deutlichen Schuss vor den Bug zu verpassen.
Ins Führungszeugnis kommt davon nichts, denn dass Du zu einer Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt wirst, ist dann doch unwahrscheinlich.
Ab jetzt solltest Du auf jeden Fall die Finger stillhalten. Jedes weitere Delikt lässt Dich eine weitere Eskalationsstufe des JGG kennenlernen.
Was kann auf mich zukommen?
Da Du anscheinend merkbefreit bist und nichts aus dem ersten Vorfall gelernt hast, wird man durchaus über Maßnahmen nachdenken, die Du nicht so schnell wieder vergessen wirst.
Wird es wieder vor Gericht gehen?
Mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit.
Kommt das ins Führungszeugnis?
du bereust nicht das Klauen, sondern das du erwischt worden bist. In deinem Alter bekommst du wahrscheinlich wieder nur Sozialstunden , die dich aber leider nicht zum Umdenken bewegen
Es geht wieder vor Gericht und die Strafe wird wohl doppelt so hoch sein. Ins Führungszeugniss kommt nichts
Es gibt auch "Jugendknast" also jetzt spätestens aufhören
Todesstrafe