Ich werde auf der Arbeit des Diebstahles beschuldigt, hilfe?

5 Antworten

Also erst mal beruhige dich, denn so heiß wie gekocht wird die Suppe nicht gegessen.

Handelt es sich um einen Getränkemarkt oder um das Auslieferlager einer Lebensmittelkette?

Wie oft kommt es vor, dass du alleine an der Annahmestelle bist?

Wo waren die Kollegen? 

Kannst du herausfinden, wo die Palette Bier geblieben ist?

Wann wird Inventur gemacht? Früher war das einmal im Jahr, aber bei meinen Bekannte (selbstständige Mittelständler in Bayern und Baden-Württemberg) wird alle drei Monaten eine Art Zwischenbilanz gemacht, und dann würde sich ja zeigen, ob 50 Kästen fehlen.

Es kommt eigentlich sehr selten vor, dass Vorgesetzen ihre Mitarbeiter des Diebstahls beschuldigen, wenn sie keine Beweise haben. Könnte es sein, dass jemand, der dich nicht mag, gefälschte Beweise in Umlauf gebracht hat?

Warte erst einmal ab, viel kannst du ja ohnehin nicht machen. Gehe pünktlich zur Arbeit, gut ausgeruht, sauber angezogen, und gebe dir Mühe alles perfekt zu erledigen. 

Sollte eine schriftliche Abmahnung erfolgen, würde ich darauf auch schriftlich antworten:  Du nimmst die Abmahnung zur Kenntnis, möchtest aber die Gelegenheit nutzen, zu versichern oder zu betonen, dass du nie etwas entwendet hast.

Sollte eine Anzeige erfolgen, lasse das ruhig geschehen. Das ist zwar nicht angenehm, aber die Polizisten müssen ein Protokoll schreiben, und sie fragen meistens sehr genau. Es wird sich dann bestimmt herausstellen, dass es auch andere Menschen gewesen sein könnten, die sich mit 50 Kästen abgemüht haben.

Sollte eine Kündigung erfolgen, schalte einen Anwalt ein. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung, oder bist Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, o.Ä.


MinecraftSpinne 
Fragesteller
 12.02.2017, 00:20

Es handelt sich um einen Getränkemarkt & an der Annahmestelle bin ich grundsätzlich immer alleine da außer an Samstagen immer nur eine Person im Getränkemarkt ist & nur zur Pause von einem Supermarktmitarbeiter abgelöst wird. Wo die Palette Bier geblieben ist kann ich leider nicht herausfinden da ich lediglich den Retourenschein fertig gemacht und unterschrieben habe da die Person auf der Gegenschicht (an besagtem Tage war es der Azubi) dies nicht darf, so musste der Lieferant nur noch unterschreiben. Die Inventur wurde in der ersten Januar Woche gemacht und da war auch alles noch gut, ich weiß nur nicht wie sich das jetzt im allgemeinen bei dieser Lieferung verhält da diese ja nicht für unseren Laden gedacht war, sondern für den zwei Dörfer weiter.

Schwervelke  12.02.2017, 00:32
@MinecraftSpinne

Wenn ich das richtig verstehe, hast du eine Art "Rückgabeschein" unterschrieben, und die Palette Bier einen Fahrer mitgegeben, oder zum Abholen bereitgestellt. Dann muss es von diesem Schein ja eine Kopie geben, und es sollte ersichtlich sein, wer die Palette abgeholt hat.

Der entsprechende Fahrer muss in dem Fall nachweisen, wo und wann er die Ware abgeliefert hat.

Oder habe ich jetzt etwas völlig falsch verstanden? 

Es ist ja so, dass die Geschäftsführung die "Handlingchain" so einfädeln muss, das nirgendwo Ware ohne Begleitschein unterwegs sein kann. Wenn also das System nicht stimmt, bist du daran nicht Schuld.

Du solltest ein Gespräch mit dem Chef und der Bezirksleitung ablehnen und schriftlich eine Stellungnahme abgeben.

Der Kläger ist in der Beweispflicht, eine bloße Kamera Aufnahme die den Diebstahl nicht zeigt und Spielraum für andere Erklärungen liefert reicht m.E nicht für eine Verurteilung aus.

Sollte die Anzeige (wenn eine gestellt wird) im Sande verlaufen solltest du entgangene Lohnzahlungen einklagen.

Du solltest dir allerdings ein Anwalt zulegen, ggf. beim Amtsgericht nachfragen ob du Kostenbeihilfe bekommen kannst. Notfalls einfach nen Anwalt auf Ratenzahlung ansprechen, da sind die meisten eig. Zugänglich für.

P.s: Keine Rechtsberatung, kein Gewähr!

Guten Abend,

der Chef muss beweise haben,bevor er überhaupt eine wirkungsvolle Anzeige bringen kann. Weil was du hier schilderst sind nur reine vermutungen von ihm aber keine Tatsache... denn bei einer Anzeige müsstest du sogar sofort fristlos gekündigt werden ( Würde zumindest mein betrieb machen). Aber halt mit klaren Beweisen.

  •  Du arbeitest doch nicht alleine dort oder? Was ist mit den anderen Kollegen?
  • Der Chef wird dir kein glauben schenken, seine Entscheidung ist vorerst gefallen. Der Betriebsrat (wenn es den gibt) sollte deine Deckung sein
  • Ein Anwalt. Ich weiß leider nicht deinen Verdienst, wenn aber wenig verdienst ( nach Tabelle von Düsseldorf) bezahlst du nur 10 euro und das war es. Außer wenn du Prozess verlierst halt nicht...

Möge das Schwein verurrteilt werden, der dir das an tat. Viel Glück.

Hab Willen und stärke, bloß nicht nachlassen. Werde aber nicht aufdringlich..

  1. Bist Du in der Gewerkschaft?
  2. Gibt es einen Betriebsrat?
  3. Gibt es Vertrauensleute von VERDI bei Euch?

Niemals ohne eigenen Zeugen zu einem Gespräch zum Chef gehen. Wenn möglich immer einen Betriebsrat mitnehmen.

Nimm Kontakt zur Gewerkschaft auf. Wenn Du kein Mitglied bist, bekommst Du zwar keine Rechtshilfe, aber die Adressen von guten Anwälten.

Du solltest sofort eintreten. Manche Chefs mobben nämlich, wenn sie mit der Kündigung nicht durchkommen.

MinecraftSpinne 
Fragesteller
 11.02.2017, 23:51

Nein bei uns gibt es leider nichts dergleichen, mein Chef führt eine OHG was bedeutet das er zwar die Waren der Rewe vertreibt jedoch pure Narrenfreiheit hat

SchakKlusoh  12.02.2017, 00:46
@MinecraftSpinne

Dein Chef muß den Diebstahl beweisen. Wenn er keine Videoaufnahme hat, müßte die Polizei bei Dir das Diebesgut finden, oder Dein Chef müßte einen Zeugen beibringen. Das ist der Moment, wo Kollegen zu Feinden werden können.

Du brauchst einen Rechtsanwalt. Die Gewerkschaft kann Dir sagen, welcher RA Spezialist für Arbeitsrecht ist.

Auf keinen Fall solltest Du irgendetwas unterschreiben, was nicht von Deinem RA geprüft wurde.

Zuerst: Such dir einen Anwalt. Als Geringverdiener bekommst du Beratungshilfe. Der jeweilige Anwalt wird dir dabei helfen sie zu beantragen. Sollte das Ganze vor Gericht landen bekommst du auch Prozesskostenhilfe.

Tritt sofort bei verdi ein (sollte man im LEH immer!). Zwar hast du erst nach 3 Monaten Mitgliedschaft Anspruch auf Rechtsbeistand von dort, aber beraten können die dich dann trotzdem.

Grundsätzlich ist dein Chef in der Beweispflicht. Hat er keine stichfesten Beweise, so sind all seine Vermutungen und Verdächtigungen nichts weiter als heiße Luft. Alles wofür er dich evtl. zur Verantwortung ziehen kann ist, dass du vielleicht bei besagtem Retoureschein oder wobei auch immer einen Fehler gemacht hast. Aber auch das muss er nachweisen und rechtfertigt allenfalls eine Abmahnung.

WICHTIG: Ohne Zeugen (die neutral oder auf deiner Seite sind) bzw. ohne Beistand niemals zu Gesprächen gehen. Niemals etwas zugeben was du nicht getan hast und niemals, wirklich NIEMALS etwas unterschreiben ohne, dass da jemand drüber geschaut.

Und wenn es doch hart auf hart kommt. Niemals selbst kündigen oder zu einem Aufhebungsvertrag überreden lassen, sondern immer kündigen lassen. Sonst hast einerseits schlechte Karten bei einer Klage es anzufechten (weil du ja freiwillig gegangen bist) und andererseits bekommst du kein Arbeitslosengeld.

Solche Methoden wie sie dein Chef anwendet, werden leider oft angewendet um Mitarbeiter auf einfache Weise loszuwerden. Drohen und einschüchtern bis sie von selbst gehen. Das ist sowohl bei kleinen privaten Kaufleuten als auch bei großen bubdesweit tätigen Ketten an der Tagesordnung.