Ich verstehe die Berechnung nicht. Bekommen wir Geld wieder oder müssen wir nachzahlen (beim Finanzamt)?

10 Antworten

Wenn von der festgesetzten Steuer (3.423,00) die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge (2.764,00; 1.392,00) abgezogen werden, kommt raus: -733,00...  was wird sein, wenn man mehr entrichtet hat, als man schuldet... >Erstattung...

da es eure vorläufige Berechnung ist, die von Elster Online aufgrund eurer Angaben erzeugt wurde, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass nach Abgabe und Prüfung durch das Finanzamt, auch tatsächlich der Betrag errechnet wird, wie hier dargestellt.

Es ist nur entscheidend, was letztendlich auf dem Steuerbescheid steht, den ihr nach Prüfung zugeschickt bekommt. Und da steht dann auch weiter unten im Schreiben, ob von eurem Konto eingezogen, oder auf euer Konto gutgeschrieben wird.

Aber ein Minus bei der Berechnung würde bedeuten, dass ihr was nachzuzahlen hättet.

FordPrefect  10.08.2017, 16:48

Schmarrn.

Ein negativer Wert kann sich nur ergeben, wenn mehr Beiträge abgeführt wurden als tatsächlich erforderlich. Steht doch auch genau so da: Festsetzung € 3432.-- , abgezogen (Summe der Eheleute) € 4156.--.

Falls du dir sehr unsicher bist (je nach FA sehen die Bescheide anders aus)... oben im Bescheid befindet sich die Tel.-Nr. des Sachbearbeiters. Einfach anrufen und nachfragen.

Wenn Du das Schreiben weiterliest, steht irgendwo, ob Beträge auf Dein Konto erstattet werden oder ob sie eingezogen werden. Daran kannst Du das mit Sicherheit erkennen.

Helmuthk  10.08.2017, 16:24

Aber nicht, wenn bisher nur die ELSTER- Berechnung vorliegt und die Steuererklärung noch nicht im Finanzamt ist.

ohwehohach  10.08.2017, 16:29
@Helmuthk

Das war zum Zeitpunkt meiner Antwort aber nicht klar. In diesem Fall ist es eh wurscht, weil das Finanzamt entscheidet. Somit würde ich auf den finalen Steuerbescheid warten und dann gilt meine Antwort :-)

Na, ein Minus bei der Berechnung kann es doch nur geben (siehe Bescheiddaten!), wenn die getätigten Abzüge vom Arbeitslohn *höher* waren als die sich rechnerisch tatsächlich ergebende Steuerlast. Also ergäbe sich gemäß Berechnung eine Erstattung i.H.v. € 814,55 insgesamt (Lst, SoZu und KiSt). Ob das aber auch tatsächlich mit der Berechnung des FA übereinstimmt, weiß man erst nach Eingang des Steuerbescheides. ElsterOnline weiß nicht alles :-)