Auf Aufforderung des Finanzamtes muss ich meine Steuererklärung machen - was würde passieren, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme?

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anscheinend seid ihr Steuereklärungspflichtig, d.h. Ihr habt z:b. einen Freibetrag zur Steuerreduzierung angemeldet oder eine sonstige Vergünstigung bekommen, oder ein Teil der Einnahmen ist freiberuflich erworben. Es gibt viel Gründe ...

1. bekommt ihr ein Zwangsgeld aufgebrummt, das wird sogar gepfändet, wenn ihr nicht zahlt

2. Wenn ihr dann noch nicht liefert, wird die Steuer geschätzt; d.h nach den Angaben, die dem Finanzamt vorliegen wird die Steuer ermittelt. Da besteht das Risiko, daß einiges was zu Euren Gunsten da einfließen könnte einfach ignoriert wird. Auf alle Fälle lauft Ihr bei einer Schätzung immer schlechter und müßt bggf. sogar noch nachzahlen.

Danke - ich bin fertig. 2 Stunden dran gearbeitet....und schon an das FA übermittelt. Ja, ich habe einen Freibetrag wegen meiner Schwerbehinderung. Irgendwie ist das unsinnig, meine Schwerbehinderung habe ich lebenslänglich und auch der Schwerbehindertenausweis ist unbefristet - also ändert sich nix. Dennoch wollen sie Arbeit sehen ;-). Danke nochmal

@lindgren

Ein lustiger Einwand "...ist das unsinnig" ...... diese Aussage in Zusammenhang mit dem Finanzamt amüssiert mich, wie Du immer noch glauben oder hoffen kannst, daß das ganze mit Sinnhaftigkeit verknüpft sei

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, leg dich nie mit dem Finanzamt an. Die machen, wenn sie Lust haben, dein Leben zur Hölle! Aber was mich interessieren würde, was ist denn lt. Aussage des FA der Grund dafür dass ihr die Steuererklärung machen müsst? Seid ihr Selbstständig?

Nein, wir sind beide Angestellte. Danke für deinen Beitrag....ich werde sie wohl machen müssen.....fang gleich an.

Die Nichtabgabe einer Steuererklärung wird zunächst die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Folge haben, das die Abgabe erzwingen soll. Das Zwangsgeld kann auch mehrmals angedroht/festgesetzt werden (§329 AO).

Wenn du dich trotzdem weigerst, dann wirst du irgendwann geschätzt werden. Das Finanzamt schätzt dabei aber nicht zu deinen Gunsten! Zusätzlich wird auch ein Verspätungszuschlag  festgesetzt werden (§ 152 AO).

Die vorsätzliche Nichtabgabe einer Steuererklärung stellt auch die Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung dar; du machst dich also strafbar und kannst mit einer Geldstrafe belegt werden (§ 370 AO).

Steuerhinterziehung....sag bloß...sie sehen doch meine Einkommensbescheide - die werden ja dem FA übermittelt...wo soll ich dann Steuern hinterziehen. Das FA fragt ja auch Konten ab bei den Banken. Man kann ja aus einer Mücke einen Elefanten machen....und ja. Ich habe die Papiere zusammen gesucht und fange an. Danke!

@lindgren

Ob deine Daten eingesehen werden können, hat nichts damit zu tun, ob du  sie auch ordnungsmäßig erklärt hast. Außerdem werden deine Konten deswegen sicherlich nicht abgefragt werden; dies passiert nur auf Anordnung in bestimmten Fällen, in denen dieses Vorgehen für notwendig erachtet wird.

Vorsicht, wenn du keine Erklärung abgibst, kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen. Auf Basis dieser Schätzung wird dann der Steuerbescheid erstellt. Ich glaube nicht, dass du das willst....

Nein, das will ich nicht. Danke dir!

Im schlimmsten Fall schätzt das Finanzamt die Steuern und es kommt eine Nachzahlung. Ist mir auch schon passiert. Das hat richtig rein gehauen in die Finanzen.

Oh...dann doch lieber 2 Stunden opfern....danke