Ich nutze einen bauamtlich registrierte Kuhstall gewerblich für Pferde. Gewerbeanmeldung ist durch!Der Stall ist nicht umgebaut. Nutzungsumschreibung nötig?

3 Antworten

Eine Nutzungsänderung ist tatsächlich erforderlich.

Eine solche wird immer dann notwendig, wenn durch die Änderung der Nutzung (neue oder andere) relevante öffentlich rechtliche Vorschriften betroffen sind, das ist hier der Fall, da die Haltung von Pferden anders reguliert ist als die Haltung von Milchvieh (Platzbedarf, Futterversorgung, Ausmistung usw.).

Die Gewerbeanmeldung hat damit nichts zu tun, da geht es nur um steuerliche Gesichtspunkte.

Aber keine Panik: für den Antrag auf Nutzungsänderung brauchst Du keine Bauvorlageberechtigung. Den Antrag kannst Du also selbst stellen, brauchst keinen Architekten und bezahlst idR. nur die Mindestgebühr.

@WetWilly

danke Dir!

Bist du sicher, das es dabei um die Tierart geht oder um die gewerbliche Nutzung, letzteres wäre bspw. im Außenbereich untersagt.

defenitiv tierart, deshalb rege ich mich auch so drüber auf !! :D 

Es ist ganz klar eine Nutzungsänderung erforderlich. Evtl geht es schriftlich, kann aber auch sein, das sie einen Plan wollen, wo der Umfang der Pferdehaltung ersichtlich ist. ERvtl kann man dazu den alten Bauplan dazu hernehmen.