(neue) Baugenehmigung für Rohbau der längere Zeit ruhte?

8 Antworten

das haus steht doch und wurde genehmigt mit plan den du hoffentlich hast.folgedessen würde ich einfach weitermachen,für innenausbau oder außenanstrich brauchst doch keinen plan.bau zur zeit mein haus um,grundriss bleibt unverändert,da frag ich doch keinen,lass dich nicht verrückt machen,frag nicht soviel,die sesselfurzer sind doch blos bauverhinderer und leben von unseren steuern

:-) ja da ist was dran. Ich denk mir eben auch dass ich für den Innenausbau keine Genehmigung brauche.

Denk so werd ich das auch machen

@johannes83

Die Antwort ist bescheuert.Du hast(oder besser hattest) eine Genehmigung,ja.Na und? hast Du auch eine Bauendabnahme? Nein,hast Du nicht.Wenn Du jetzt weiter baust,willst Du ja irgendwann einziehen.Also wirst Du auch irgendwann eine Bauabnahme machen lassen müssen(schon allein wegen der Versicherung).Und genau in dem Moment zeigt Dir das Amt den dicken Daumen.Baugenehmigung erloschen-Schwarzbau.Im allerdümmsten Fall darfst Du abreißen.Und glaub mir-Du wärest nicht der Erste,der das machen muß-egal,was andere hier herumposaunen.

Wenn man in einem schon bestehenden,bauabgenommenen Haus umbaut,sieht das anders aus.Offiziell braucht man,sobald tragende Wände oder Bauteile im Spiel sind,eigentlich auch eine Baugenehmigung und eine Statik.Aber-es ist ja innen,und wo kein Kläger,da kein Richter.Allerdings ist das dann eigenes Risiko-kracht da was,zahlt auch keine Versicherung.

@Dorfrocker

bist nicht auf dem neuesten stand,plan wurde doch schon lang genehmigt,haus wird doch nur vollendet mit putz außen innen,heizung strom,es steht doch,was soll noch ein plan.bau end abnahme ist bei uns nicht mehr erforderlich,es genügt ein genehmigter plan,es gibt schon siedlungen da ist nur noch grenzabstand und umbauter raum vorgeschrieben,plan brauchst keinen mehr,den macht der bauunternehmer höchsten s freiwillig damit die maurer wissen wie sie mauern sollen

@wollyuno

Das denke ich ja auch, warum brauch ich ne neue "Baugenehmigung" wenn doch schon alles gebaut ist. Und wegen Endabnahme, ich kenne jemanden, der wohnt schon seit 25 Jahren in einem "noch nicht beendeten Bau", da hat es bisher auch nie Schwierigkeiten gegeben.

Zum anderen wissen ja die vom Bauamt ja eigentlich gar nicht wie weit damals fertig gebaut wurde...

@Dorfrocker

Abreißen? Warum denn? Das Rohbau des Hauses wurde ganz legal mit gültiger Baugenehmigung 1997 gebaut - warum dann abreißen

wohne in Bayern. Ja gut dass die Genehmigung nach 4 Jahren erlischt ist ja ok, aber brauche ich denn für den Innenausbau überhaupt eine Genehmigung? Ich verändere dabei ja nicht die Bausubstanz oder sonstiges.

Also laut der LBauO §63 Absatz 3a benötigst du für die Errichtung oder Änderung von Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung keinen Antrag.

Zu den anderen Punkten kann ich dir leider nichts sagen.

 

http://www.baurecht.de/landesbauordnung-Bayern.html#Ausnahmen_von_der_Genehmigungspflicht_fuer_die_Errichtung_und_Aenderung

 

 

 

Leider falsch, denn das gilt nicht für einen Rohbau, für den noch keine Fertigstellungsmeldung abgegeben wurde. So schlicht ist das Baurecht leider nicht!

bei dem ganzen hin - und hergerate kann ich eigentlich nur empfehlen, dass du dich an ein örtliches planungsbüro wendest. maßgeblich ist das baugestz deines bundeslandes. wenn du die planungsunterlagen noch hast, nach denen damals die baugenehmigung erteilt wurde, dann ist das sicherlich nur mit relativ kleinen kosten verbunden diese wieder aufleben zu lassen.

es ist etwas völlig anderes, wenn du als laie zum bauamt gehst oder es kommt dort ein eingestandener und bekannter planer. das honorar für dessen arbeit kannst du ja frei mit ihm  verhandeln, da ja nix mehr zu planen ist wird sad auch nicht viel sein. auf jeden fall bist du dann auf der sicheren seite und es gibt keinen ärger mehr mit dem amt.

Eine Baugenehmigung ist nur drei Jahre gültig und erlischt, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr ruhen. Daran ist nichts zu ändern.

Natürlich sind nur die Arbeiten neu zu beantragen, die noch nicht ausgeführt wurden. Dafür ist  ein neuer Bauantrag zu stellen, dazu können aber die alten (genehmigten) Bauvorlagen eingereicht werden, wenn nicht anders gebaut werden soll.  Es ist aber eine neuer Entwurfsverfasser erforderlich, der den Antrag unterschreibt.

Vielleicht ist auch eine Anpassung an inzwischen geänderte Bauvorschriften erforderlich.