Ich möchte gerne den Kauf eines Pferdes rückgängig machen, da dieses einen Zungenfehler hat der mir vorsätzlich verschwiegen wurde.Wie formuliere ich den Brief?

4 Antworten

Hast du eine AKU? Ist der Zungenfehler eine Krankheit, oder eine Unart?

Pferde im Zahnwechsel spielen sehr viel mit der Zunge herum, wie alt ist das Pferd.

Wenn das Pferd von einem Züchter ist, dann hast du mindestens ein Jahr Mängelhaftung, so will es das Gesetz.

Ich würde gar nicht erst irgendwas schreiben, sondern gleich anrufen und fragen was da ist. Dann hast du zwei Möglichkeiten. 1. Rücknahme mit voller Kaufpreiserstattung, 2. Reduzierung des Kaufpreises.

Allerdings wäre für mich klar, das ich mir erst mal einen TA dazu hole, der herausfindet, ob es nicht doch an einem Problem im Maul liegt.

Auch hier kannst du, sollte es sich als Problem, das beim Kauf schon bestanden hat (und die AKU hat das nicht gefunden, warum auch immer) herausstellen - Sachmängel angeben und die TA kosten vom Züchter zurückbekommen.

was ich recht wenig bis gar nicht verstehe ist, dass du beim probereiten akzeptiert hast, dass einem pferd im zahnwechsel das maul zugebunden wird.

hast du das pferd nicht am putzplatz sehen können? ich wär vorsichtig, wenn ich zum besichtigen komme und finde ein fertig gesatteltes und gezäumtes pferd vor, das womöglich schon ein bisschen "warmgeritten" wurde.

spätestens bei der ankaufsuntersuchung hätte der tierarzt was sehen müssen - denn da werden ja auch maul und zähne kontrolliert.

von daher würde ich da jetzt sagen, es hat sich nicht um einen verborgenen mangel gehandelt - wenn auch gleichwohl um einen mangel. der ist zwar verschwiegen worden, aber nicht arglistig. die chancen stehen nicht wahnsinnig gut. ich würde sagen, es läuft auf eine wertminderung hinaus.

nun ist die frage, was für ein zungenfehler das ist... je nachdem kann man dir in entsprechenden communities oder auch hier trotzdem weiterhelfen, das in den griff zu bekommen.

ich bin ein bisschen stutzig. wenn ich ein pferd kaufen würde, wärs mir egal - wenn es passt, dann passt es. ein pferd ist nun mal ein lebewesen, kein sportgerät. eins ohne macke wirst du kaum finden...

ansonsten wertminderung geltend machen und pferd verkaufen.

ein rückgaberecht sehe ich da eigentlich nicht.

Ist das Pferd von/ an privat hast du wenig bis gar keine Chancen. Und auch von Händler. Zwar gibt es dieses Recht, bei Mangel einen Beseitigung des Mangels zu verlangen. Jedoch werden die Gerichte wissen wollten, warum du den Mangel nicht schon beim Probereiten bemerkt hast und evtl der Meinung sein ( du musst es dann schlüssig begründen) du hast das Pferd schon im Wissen um diesen Mangel gekauft. Zum zweiten, und das ist ganz entscheidend, stellt sich hier die Frage, ob es überhaupt ein Mangel ist. Bei einem Dressurpferd ist es ein Mangel, bei einem Freizeit- oder Springpferd eher nicht.

Mir war ja eben NICHT bekannt, dass das Pferd diesen Mangel hatte. Das kam erst raus nachdem ich das Pferd schon besaß. Das Pferd kommt ja direkt vom Züchter - es sollte auch eigentlich über eine Auktion verkauft werden - kam aber wieder zurück mit der Begründung, dass das Pferd es vom Nervenkostüm nicht verkraftet hat - mit Sicherheit war es da aber auch schon das Problem mit der Zunge.

Jetzt könnte man natürlich anmerken, warum du nicht ausgiebig Probe geritten hast und warum dich das mit dem schwachen Nervenkostüm nicht stutzig gemacht hat. Aber dann versuche es mal. Vor der Rückgabe gegen Kaufpreis hat der Händler jedoch immer das Recht, den Mangel zu beseitigen.

Hast du denn eine Ankaufsuntersuchung von einem Tierarzt machen lassen?Am besten von einem der nicht zu dem Verkäufer gehört.
Ich könnte das sowieso nicht ein Pferd einfach so wieder hergeben.