Ich habe zwei Fragen zum Thema Pfand?

5 Antworten

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl das was zum Hausrat gehört und nachweislich gestohlen wurde. Wenn Du beweisen kannst, dass 20 oder auch 200 Pfandflaschen gelagert waren oder üblicherweise ständig gelagert sind, dann werden die auch ersetzt. Bislang konnte das aber noch niemand beweisen. Außerdem reguliert die Hausratversicherung im Schadensfall ohnehin recht großzügig und ich gehe davon aus, dass du den Schadensregulierer der nach einem ED zu dir nach hause kommt mit der Frage ehr verärgern wirst und er vorher schon gefragt hat: "sind Sie mit X.000 € einverstanden?" was eigentlich wegen der Großzügigkeit nur höchst selten Anlass zur Reklamation gibt.

Das BGB kennt den Begriff der Herrenlosigkeit. Also wenn jemand freiwillig sein Eigentum aufgibt. In dem Fall geht das Eigentum auf die Stadt über. Wobei in Bezug auf Müll ist das etwas eigenartig.

ob und was eine Versicherung zahlt, hängt natürlich ab was man versichert hat und wie die Bedingungen sind.

1. Bei Einweg-Pfandflaschen mit einem Gesamtwert unter 10€: dem Finder

Bei Mehrweg-Einheitsflaschen mit einem Gesamtwert unter 10€: dem Finder

Bei Mehrweg-Individualflaschen: nach wie vor dem Eigentümer

2. Sie zahlt das, was explizit versichert wurde oder nachweislich entwendet wurde.

1: Entweder der Stadt oder später dem Müllentsorgungsunternehmen, denke ich.

2: den Pfand.

1. Der Stadt

2. Den Wert des Kastens, also das Pfand.