Sachen gestohlen vom Freund auf die ich aufgepasst hatte (wer Zahlt /Versicherung)?

5 Antworten

Da in dem Fall Spanisches Recht angewendet werden muss, bin Ich mir nicht sicher.

In Deutschland wäre das eine Gefälligkeit und Du bist nicht haftbar.

Ich könnte mir vorstellen, dass da von beiden stillschweigend die Anwendung deutschen Rechts vorausgesetzt würde.

Schäden aus Gefälligkeitshandlungen fallen demjenigen zur Last der um die Gefälligkeit bittet, nicht dem der sie erbringt.

Wenn deine HPV die Klausel inkludiert hat, kannst du den Schaden einreichen, ansonsten verweise bitte auf den stillschweigenen Haftungsausschluss.

Wenn die gestohlenen Gegenstände ausreichend gesichert und unter Verschluss waren, wird die Versicherung für den Schaden eintreten. Vielleicht sollte man die Gegenstände als EIGENES Eigentum deklarieren.

Weder Du noch Deine Versicherung müssen zahlen!

Das Risiko liegt weiterhin bei Deinem Freund!

Wenn du aus Gefälligkeit für einen Freund auf dessen Sachen aufpasst. ist das immer noch SEIN Risiko