Ich habe von einem Inkassounternehmen eine Forderung per Email erhalten! Ist diese überhaupt gültig. Müssen solche Forderungen nicht per Post verschickt werden?

11 Antworten

Eine Mahnung unterliegt keinem Formerfordernis.

Im Zweifel - um darzulegen ob Verzug vorliegt oder nicht - muss nur nachgewiesen werden können, dass die Mahnung im Machtbereich des Empfängers angekommen ist.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum diese per EMail keine Gültigkeit haben soll!

Solange es sich zunächst NUR um eine Forderung handelt, klar, ist gültig!

Aber vorsichtigt, hier wird ebenfalls viel versucht, Viren und Trojaner über die beigefügte Anlage auf Dein Rechner zu bringen.

Na ja, Du weißt ja am besten, ob Forderungen bestehen!

zumindest sollte eine solche Forderung zusätzlich schriftlich per Brief erfolgen. Es sollte jedenfalls eine Summe und auch von dem Gläubiger eine Adresse stehen. Überlagen ob man dort auch eingekauft hat. Erst bei einem schriftlichem Mahnbescheid must reagieren.

mepeisen  02.08.2015, 07:25

Es sollte jedenfalls eine Summe und auch von dem Gläubiger eine Adresse stehen

In diesem Zusammenhang einmal §11a RDG durchlesen. Sollte etwas fehlen an Infos, kann man das Inkasso auch beim zuständigen Aufsichtsgericht anzeigen. Es riskiert dann seine Lizenz.

Natürlich vorausgesetzt dass es tatsächlich vom Inkasso kommt und kein Fake ist.

Grundsätzlich kann man auch per Mail mahnen.

Aber da diese Methode öfter missbraucht als genutzt wird, sollte man misstrauisch sein.

Wenn sich der Gläubiger und der Grund der Forderung aus dem Mailtext ergeben und berechtigt sind, dann einfach die Forderung an den Gläubiger bezahlen und das Inkasso geht leer aus.

Wenn nur eine willkürliche Summe genannt wird und dir Rest per Anhang mitgesendet wird, dann ist es  gefährlicher Spam. Anhang nicht öffnen - sofort löschen.

Überprüfen ob die Hauptforderung rechtens ist

Falls ja : Zahlung der HF (ohne Inkassogebühren ) direkt an den Gläubiger

Zweckgebunden (nur HF)

Falls Du im Verzug bist legst Du noch gerundet 5 € obendrauf

Du wartest auf den nächsten Inkassobrief/bzw email und weist dann - ohne auf die jetzge mail einzugehen - mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB § 174 schriftlich zurück

bixent 
Fragesteller
 03.08.2015, 14:10

Danke für die Antwort! 

Kannst du bitte etwas näher diese Zurückweisung erläutern? 

Kurz zur meinen Situation: Kontostand war bei paypal bei -5€. Habe lange keinen I-net Zugang gehabt und auch keine Emails gelesen. In der Zeit habe ich  zwei Emails von paypal erhalten mit der Aufforderung den Rückstand zu begleichen. (in den Emails waren keine Fristen drin) Nun hat sich bei mir der Inkasso gemeldet und will über 70€ haben. Dabei hat er geschrieben, dass ich ca. 40€ überweisen kann und dann ist die Sache gegessen (was mir ganz komisch erscheint). DABEI SIND IN DER EMAIL KEINE FRISTEN GENANNT + die schreiben von einem "letzten" Schreiben was, aber ich habe nur diese Email erhalten und keine andere mehr.

s. bitte unten die Original Email (infoscore Forderungsmanagement GmbH):


Sehr geehrte Damen undHerren,

wir hatten Ihnen bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, dass unsere

Auftraggeberin,die PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A., eine Forderung gegen Sie

geltendmacht.

DieForderung resultiert aus einem Negativsaldo Ihres PayPal-Mitgliedkontos.

Wirmöchten Sie nochmals daran erinnern, die Forderung zu begleichen oder

sich mituns unter nachstehender Rufnummer in Verbindung zu setzen,

umweitergehende Maßnahmen zu verhindern.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 42,40 unter Angabe des Aktenzeichens auf das folgende Konto:

Abschließendmöchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir derzeit freiwillig nur einenTeil der uns eigentlich zustehenden Bearbeitungsvergütung berechnen. Nachfruchtlosem Ablauf der o. g. Frist können wir dieses Angebot nicht mehraufrecht erhalten. Dann wird sich unsere Inkassovergütung auf EUR 70,20 erhöhen(1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Pauschale nach Nr.7002 VV; Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB).


Soll ich mit denen wirklich telefonieren (wie die es schreiben)? Aber ich kann mir schon jetzt vorstellen, was es so kommt... (meine Karten sind ganz schlecht und ich soll am besten innerhalb der nächsten 5min. bezahlen)

Vielen Dank für deine Unterstützung im Voraus!

EXInkassoMA  03.08.2015, 23:13
@bixent

Ach so es handelt sich um paypal ;)

In den Urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige (!) Klage im Zusammenhang mit paypal Inkasso bzw RA Gebühren zu finden (Infoscore bzw die KSP Kanzlei)

Es spielt also keine Rolle ob Du die 42 oder die 70 nicht zahlst

Es wird nicht geklagt

ICH würde nicht zahlen sondern die Forderung schriftlich zurückweisen

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schläft ein Rechne trotzdem mit einigen Infoscore/KSP Schreiben