Rechtskonformität bei Forderungen die von Inkasso an Inkasso verkauft werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Laufe der Jahre habe ich an bisher 2 verschiedene Inkassounternehmen mehr als 1400€ gezahlt.

Fällt dir aber früh ein. Dein Kind ist schon vor Jahren in den Brunnen gefallen, ertrunken und die Knochen zu Staub zerfallen, nachdem der Brunnen zugemauert wurde und kein Wasser mehr führt.

Dürfen Inkassobüros titulierte Forderungen verkaufen/abtreten?

Natürlich. Aber das aufkaufende Inkassobüro handelt dann als neuer Gläubiger in eigener Sache und darf keine Gebühren verlangen.

Wenn ja, muss dieses nicht durch ein Gericht bestätigt/erlaubt/beurkundet werden?

Ich habe in meiner rechten Hand eine Tasse. Ich biete jemand anderem diese Tasse für 5,- € an. Er kauft sie. Brauch ich dafür ein Gericht? Mit Ausnahmen von Immobilien und ggf. Firmenübernahmen gibt es sehr wenige Veräußerungsaktivitäten, die irgendwie beglaubigt oder sonst was sein müssen.

Ist es in unserem Rechtsstaat? tatsächlich legitim, dass ein Schuldner das fast zehnfache der ursprünglichen Forderung zahlen muss?

Nein, aber du hast 19 Jahre auf dem Baum gepennt, es mit dir machen lassen und einfach gezahlt, statt vielleicht einmalig anwaltliche Hilfe oder die Beratung einer Schuldenberatung (z.B. Caritas) in Anspruch zu nehmen.

Bei titulierten Forderungen gilt:

  • gezahlt werden muss, was im Titel steht
  • maximal noch die Zinsen der letzten 3 Kalenderjahre, da auch diese der Regelverjährung unterliegen.
  • Zahlung der Kosten für die Betreibung durch den Gerichtsvollzieher. Inkassokosten, welche nicht tituliert sind müssen auch nicht bezahlt werden.
  • Ratenzahlung wird ebenfalls ausschließlich beim GV vereinbart.
  • Nach Abschluss der letzten Rate verlangt man den entwerteten Schuldtitel im Original ausgehändigt.

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort. Leider kann ich dir bzgl. meines Verhaltens nicht widersprechen. 

In meinem ersten Beitrag hatte ich nicht erwähnt, dass ich bisher ausschl. an den Gerichtsvollzieher bezahlt hatte.

Ich habe dich richtig verstanden, dass das "neue" Inkassobüro nicht ohne GV "eintreiben" kann?

Das "neue" Inkassobüro ist sehr an pers. Kommunikation interessiert. Eine freundliche Dame ruft  täglich bei mir zu Hause an und möchte mich sprechen. Bisher hatten sie nur meine Frau am Hörer, teilten ihr aber detailliert den Grund des Anrufs mit. Ist das kein Verstoß gegen das BDSG?

@Schaengel63

Folgender Vorschlag für ein Schreiben ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Nach meinen Unterlagen wurde die Schuld vollständig bei einem Gerichtsvollzieher bezahlt. Sie werden aufgefordert, umgehend eine Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges vorzulegen. Ich werde dann ihre Forderung prüfen. Sie haben 14 Tage Zeit. Bei Weigerung werde ich meinerseits und auf ihre Kosten zu einem Anwalt gehen und meiner Forderung Nachdruck verleihen."

Schicke das per Einschreiben hin. Sobald du die Forderungsaufstellung hast, melde dich nochmal hier.

Hast du die Kontoauszüge noch, wo die Zahlungen an den GV drauf stehen?

Warum zahlst du Forderungen, die du angeblich schon bezahlt hast? Suche deine Unterlagen raus und widerspreche der Forderung. lg