Ich habe ein Pfändungsschutzkonto beantragt und die Postbank hat trotzdem Pfändungen ausgezahlt
Hallo,
ich habe ein Problem mit der Postbank. Ich habe am 15 Dezember per Fax beantragt das mein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Ich habe dann erstmal nichts gehört und am 20 Dezember nochmals angerufen dann sagte man mir man schickt mir ein Formular zu, das ich bis heute nicht erhalten habe (29. Dezember). Heute habe ich auf mein Konto gesehen und bemerkt das die Postbank eine bestehende Pfändung an den Gläubiger überwiesen hat obwohl ich für den Monat Dezember nicht über den 980 Euro lag. Meine Frage ist wie bekomme ich mein Geld zurück, muss Krankenkasse und Miete zahlen und darf die Postbank das einfach, obwohl ich ja schon längst beantragt habe das ich ein P-Konto haben will.
Vielen Dank für die Antworten schonmal vorab.
4 Antworten
Wenn du ein Pfändungskonto beantragst, ist das nur persönlich zu erledigen. Ein Fax oder eine Mail hat für die bezogene Bank keine rechtsverbindliche Wirkung, im Gegenteil, sie setzt sich sogar haftungsrechtlichen Ansprüchen der Gläubiger aus.
muss mal sagen das bei mir die postbank angefragt hat ob sie das zahlen dürfen weil ich im freibetrag lag und das konto war sofort wieder frei
Gehe am besten mal persönlich bei denen vorbei und kläre das. War vor Jahren selber mal Kunde der Postbank und war mit dem Service überhaupt nicht zufrieden. Dann wollte ich da mein Konto auflösen und die haben mich 1 1/2 Jahre veräppelt. Habe dann dort, im Büro, mal frech in die "Eingang" Papierablage gegriffen und meine Schreiben rausgefischt. Schön säuberlich nach Eingangsdatum waren die einsortiert. Der Bearbeiter wusste von nichts - angeblich. Bis ich persönlich vorstellig wurde und den Sauhaufen mal wachgerüttelt habe. Dann war das Ding in einer halben Stunde erledigt. Der Bearbeiter war dann der blamierte als eine andere Angestellte die Schlamperei in meiner Angelegenheit bestätigte. Zumal ich X Mal angerufen hatte. Warscheinlich liegt dein Fax noch in der Papierablage "Eingang". Wie das in deiner Angelegenheit ist weiß ich nicht. Am besten persönlich klären.
Die Postbank darf alles, solange der Antrag noch nicht bearbeitet ist. Und eine Pfändung wird ja vor Gericht beantragt - also kann die Postbank ja nicht einfach "nein" sagen, wenn nicht die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Voll am Thema vorbei. Voller Vorurteile, aber auch bar jeglicher Sachkenntnis.