Ich brauche alte Rechnungen?

6 Antworten

Ohje :( Normalerweise fragt die Hausrat nach den Rechnungen an, ansonsten wird geschätzt. 10 Jahre alte Rechnungen wirst du kaum noch auftreiben können, selbst wenn du zurückfolgern kannst wo die Sachen erstanden worden sind werden diese Läden sie nicht mehr im System haben. Ich würde bei der Hausrat angeben, dass keine Rechnungen vorliegen da vor x Jahren erstanden und eine Schätzung liefern. Ansonsten nachfragen was du Ihnen alternativ schicken kannst (Wohnungsfotos helfen zum Beispiel schon sehr, damit man sehen kann dass da wirklich ein Sofa usw. stand ) Wenn es keine Antiquitäten waren, dann wird nach Auflistung meistens eine Pauschale ermittelt.

Wünsche euch alles Gute!

Geentlemen 
Fragesteller
 07.08.2020, 22:39

Rechnungen könnten auch jünger sein , nur ich muss meiner Omi helfen

verreisterNutzer  08.08.2020, 01:12
@Geentlemen

Wenn keine Rechnungen vorliegen und auch keine Fotos, dann wird geschätzt was noch zu schätzen ist und sehr großzügig reguliert. Wobei, wenn ein Totalschaden vorliegt, dann bedarf es auch keiner Schätzung mehr. In dem Fall kann und wird nur die vereinbarte Versicherumgssumme in voller Höhe, zzgl 10% Vorsorgeversicherung ausgezahlt. Zusätzlich zur Schadensregulierung werden außerdem alle tatsächlich anfallenden Kosten der Wiederbeschaffung erstattet. Bei sogenannten Wohnflächentarifen gilt Versicherumgssumme 650 € je qm. (zzgl evtl vereinbarter Höherwert Versicherung) So ist die Versicherumgssumme einer 50 qm Wohnung = 32.500 zzgl 10% Vorsorgeversicherung = 35.750 € und bei einer 100qm Wohnung 65.000 zzgl 10% Vorsorgeversicherung = 71.500 €.

Selbstverständlich fragt jede Versicherung bei einem Hausratschaden zu aller erst nach vorliegenden Rechnungen, sofern die vorliegen erleichtert es die Arbeit der Schadensregulierung ungemein, wenn nicht kann eben nur geschätzt werden.

Wenn die Hausratversicherung entsprechend den qm ihrer Wohnung abgeschlossen war, wird einfach als "Totalschaden" abgewickelt.

Aber ein Totalschaden ist in dem Bereich eher selten. Es sind ja noch Werte vorhanden, die bei der Versicherungsentschädigung verrechnet werden.

Wenn es keine Rechnungen mehr gibt (die sind ja auch häufig verbrannt), schätzt eben ein unabhängiger Sachverständiger den Versicherungswert.

Nö, dann hat Großmutter bestimmt nur vergessen, den uralten Vertrag zu aktualisieren. Und wenn der für sie so in Ordnung ist, benötigt sie auch keine Rechnungen.

Sie möge ggf. einen Regress prüfen, wenn ihr aktuelle Varianten verweigert wurden, was bitte hat sie denn für einen Berater/Makler?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt zwei Möglichkeiten, für beide benötigt man keinerlei Rechnungen.

Möglichkeit 1, Totalschaden, nichts mehr zu gebrauchen. In dem Fall wird die volle Versicherumgssumme zzgl 10% Vorsorgeversicherung unabhängig vom Versicherungswert ausgezahlt (Versicherungswert =tatsächlicher aktueller Neuwert der gesamten Einrichtung und aller Habseligkeiten). Hinzu kommen noch alle tatsächlichen Kosten für Beschaffung Lieferung, wiedererlangen von Dokumenten usw.

Möglichkeit 2, teilweiser Schaden, in dem Fall wird alles was noch erkennbar ist, zzgl aller glaubhaft vernichteten Gegenstände geschätzt und deren aktueller Neuwert zzgl Kosten der Beschaffung, Lieferung, wiedererlangen von Dokumenten usw ausgezahlt. Bei solchen Schäden kommt in der Regel ein Regulierer zur Schadensstelle prüft ob Unterversicherung vorliegt und findet eine gerechte und meist sehr großzügige Lösung mit dem Kunden.

Im Falle einer offensichtlichen Unterversicherung, wird der Versicherungswert mit der Versicherumgssumme verglichen und im Falle eklatenter Abweichung nur anteilig in Höhe des bestehenden Unterversicherungsprozentsatz reguliert.

Beispiel: gleitender Neuwert aller Haustatgegenstande und allen Sachen des täglichen Bedarf, sowie Lebensmittel, Geschirr, Kleidung,Schmuck, hobbyausrüstung usw usw usw, 100.000 €. Versicherumgssumme jedoch nur 60.000 € zzgl 10% Vorsorgeversicherung =66.000 €. Dann liegt Unterversicherung in Höhe 34 % vor. In dem Fall werden auch nur 66% des Schadens reguliert. Beträgt der aktuelle Neuwert aller beschädigten Sachen zb. 20.000 €, werden 13.200€ reguliert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DerHans  08.08.2020, 14:59

Ich bin auch drauf reingefallen. Das ist der gleiche Kamerad, der in der vorigen Woche noch im Keller der Eltern seine Wohnung abgefackelt hat.

Eigentlich schon. Nur hat bei einem Brand wohl kaum noch jemand Rechnungen übrig.

Vielleicht hat ja ein Verwandter oder Bekannter in ihrer Wohnung irgendwann mal Fotos gemacht. Vielleicht begnügen die sich damit. Alles in allem sind aber Versicherungen sehr knausrig

verreisterNutzer  08.08.2020, 00:52

Nach einem Brand sind die meisten Dinge noch erkennbar und deren aktueller Neuwert kann leicht geschätzt werden. Erreicht die Schadenssumme dann die Versicherumgssumme ist sowieso Ende der Fahnenstange. Wenn die Versicherumgssumme 60.000 € beträgt, werden höchstens auch nur 60.000 € zzgl 10 % Vorsorgeversicherung, also 66.000 Euro zzgl tatsächlich anfallender Kosten der Wiederbeschaffung reguliert. Rechnungen, Quittungen und auch Fotos sind in jedem Schadensfall hilfreich, aber keinesfalls Vorraussetzung. Die beschädigten oder vernichteten Sachen genügen der Schätzung wenn nichts anderes da ist.

Und gerade bei Brandschäden, Wasserschäden usw, bei denen Hausrat massiv beschädigt wird, regulieren Versicherungen im allgemeinen mehr als sehr großzügig. Wobei natürlich gilt: Wenn Versicherumgssumme aufgebraucht, dann ist nicht mehr zu holen. Und wenn eklatente Unterversicherung vorliegt, dann wird der ermittelte Prozentsatz an Unterversicherung auch garantiert abgezogen.

DerHans  08.08.2020, 19:11
@verreisterNutzer

Das ist der gleiche, der vorige Woche in den ausgebauten Kellerraum ohne Versicherung hatte. Hat sich einen neuen Account und eine neu Geschichte zugelegt