ex will möbel zurück, nach einem halben jahr?

4 Antworten

Leider hast Du Pech. Auch wenn es sehr lange gedauert hat, bis sie sich entschlossen hat, die Sachen bei Dir abzuholen, da es keine Fristsetzung Deinerseits gab, steht Dir auch keine finanzielle Entschädigung zu. Das sie Dir Dinge als Geschenk gegeben hat, damit sie dort wohnen konnte, hast Du bestimmt nicht schriftlich. Brauchst also gar nicht erst streiten.

Habe gerade gelesen, Ihr hattet Fristen ausgemacht. Versuche es mit einer Lagergebühr oder sinnvollerweise lieber einen Gegenstand dafür behalten.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:39

natürlich habe ich das nicht schriftlich, machen auch die wenigsten schriftlich in einer frischen beziehung fest.

Das sind immer noch ihre Möbel, die kann sie zurück verlangen.

Du hättest Lagerkosten verlangen können, wenn Du eine Frist gesetzt hättest.

Hast Du aber nicht. Im Nachhinein kannst Du da nichts mehr verlangen.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:34

es gab immer wieder termine zur abholung, wo sie nicht auftauchte, also doch, es gab fristen.

Wenn es die Möbel vom Ex sind, gib die Möbel zurück.

Sind es deine Möbel dann nicht.

Du hättest schon vorher eine Frist setzen sollen und nach verstreichen der Frist angemessene Lagergebühren verlangen sollen.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:30

wir haben mehrere termine in dieser zeit ausgemacht, wo sie nie erschien. also gab es schon fristen, so gesehen.

Antitroll1234  09.06.2019, 12:31
@tim000083

Jetzt kommt sie doch und will die Möbel holen, alles gut.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:33
@Antitroll1234

ok. ich verstehe das schon. nur will ich nicht auf einen schlag eine leere wohnung haben ohne küche oder klamottenschrank, logisch irgendwie. ich kann auch nicht alles sofort neu kaufen.

Antitroll1234  09.06.2019, 12:35
@tim000083

Wenn es nicht deine Sachen sind^^

Eben ging es dir nicht schnell genug, nun hast Du ein halbes Jahr Zeit gehabt und es geht dir zu schnell ?

Verstehe ich nicht.

*Bier öffnet* *Popcorn hol*

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:37
@Antitroll1234

hmm....ok.

wie siehts mit lagerkosten aus, da schon viele abholtermine verstrichen sind ihrerseits?

Antitroll1234  09.06.2019, 12:39
@tim000083

Wenn Du schriftliche Fristsetzungen beweisen kannst, dann kannst Du angefallene Lagerkosten geltend machen.

Du hast aber offensichtlich die Möbel gar nicht gelagert sondern die Möbel genutzt und nutzt die sogar jetzt noch.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:41
@Antitroll1234

ich habe chats, in denen hervorgeht, wann die termine waren.

ja, ich habe sie genutzt, was auch sonst? wo sollte ich hin damit?

Antitroll1234  09.06.2019, 12:42
@tim000083

Z.B. einlagern und dann die Kosten beim Ex geltend machen ?!?

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:44
@Antitroll1234

dafür hätte ich mit ansage und einverständniserklärung ihrerseits in vorkasse gehen müssen. hätte auch 100-150€ minimum gekostet. warum sollte ich noch geld ausgeben, was ich nie wieder sehe. und dann noch einen vertrag mit einer lagerfirma eigehen?

Antitroll1234  09.06.2019, 12:45
@tim000083

Wenn Du das nicht willst, dann gib die Möbel eben jetzt zurück. Verstehe dein ganzes Problem ehrlich gesagt nicht.

Möbel die dem Ex gehören zurückgeben = Platz für deine Möbel.

Sei froh diese ein halbes Jahr nutzen zu können, so hättest Du die Zeit zum Sparen. Möbel hättest Du ja offensichtlich bis dato keine.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:50
@Antitroll1234

ich betrachtete sie mittlerweile als meine, nach der langen zeit.

Antitroll1234  09.06.2019, 12:51
@tim000083

Das magst Du durchaus so betrachten, gesetzlich schaut dies aber anders aus und nur das gesetzliche ist das Relevante.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:55
@Antitroll1234

ich bin mittlerweile bockig und stur nach der langen zeit des nichtstun ihrerseits, das ist richtig, und deswegen will ich es ihr auch nicht mehr wieder geben. rein rechtlich könnte sie nicht einmal ein eigentum beweisen, weil sie sicher keine rechnungen aufgehoben hat.

Antitroll1234  09.06.2019, 12:56
@tim000083

*Kindergarten*

Schönen Tag noch.

tim000083 
Fragesteller
 09.06.2019, 12:57
@Antitroll1234

ja, da hast du durchaus nicht ganz unrecht.....

trotzdem danke

Wenn es ihre Sachen sind und sie das auch belegen kann (Rechnungen, Zeugen etc) musst du sie ihr auch zurück geben. Notfalls könnte sie das einklagen.

Vielleicht KANN sie das ganze Zeug jetzt erst holen weil sie nun den Platz dafür hat, so große Sachen kann man ja nicht mal eben irgendwo unterbringen.