ex will möbel zurück, nach einem halben jahr?
hallo an alle...
meine ex hat ein halbes jahr bei mir gewohnt, auch möbel gekauft, obwohl ich das nicht wollte, da es meine wohnung (sie war dort nicht gemeldet) ist.
nach ihrem auszug (sie zog wieder ins elternhaus) nahm sie alles kleine zeug mit, was ins auto passte, war sogar mit ihrem schlüssel, den sie mir nicht (trotz ansage meinerseits) zurück gab, noch in meiner wohnung, als ich nicht anwesend war und holte kleinigkeiten ab. (direkt danach schloss gewechselt, wochen danach lag mein schlüssel endlich im briefkasten)
seit dem auszug schreiben wir in (un)regelmäßigen abständen seit monaten, dass sie mal endlich ihr zeug aus der wohnung abholen (lassen?) soll, bzw mir eine liste geben soll, was sie nun wieder haben will und was nicht. sie stimmte der aufforderung auch immer zu dies zu tun, aber nur heiße luft, ohne begründungen.
nun kam nach einem halben jahr (!!!) aus heiterem himmel eine schriftliche liste der gegenstände, die sie wieder haben will.
es geht um eine kleine küche (die sie nur gebraucht geschenkt bekommen hat), einen schlafzimmerschrank (hat sie bezahlt) und viele kleine sachen, wie lampen, beistelltische, usw. wie gesagt, sie kaufte die möbel einfach immer und brachte sie mit, bzw lies sie liefern, ich wollte das allerdings garnicht. darauf hin schenkte sie mir die sachen auch teilweise, damit sie in der wohnung verbleiben können, weil ich sie gar nicht wollte.
muss ich ihr die großen sachen (küche, schlafzimmerschrank) überhaupt wieder geben...? wie siehts mit den kleinen sachen aus?
ich laber mir seit nem halben jahr den mund fusslig, dass das zeug raus soll, nichts passierte.
wenn sie anspruch auf ihr(?) zeug hat, kann ich dann lagerkosten in rechnung stellen? (zb 100€ pro monat für ein 5qm lager) konnte mir schließlich gar nichts neues kaufen, wohin auch mit ihren möbeln, etc, wenn das neue da gewesen wäre?
danke für eventuelle antworten
TIM
4 Antworten
Leider hast Du Pech. Auch wenn es sehr lange gedauert hat, bis sie sich entschlossen hat, die Sachen bei Dir abzuholen, da es keine Fristsetzung Deinerseits gab, steht Dir auch keine finanzielle Entschädigung zu. Das sie Dir Dinge als Geschenk gegeben hat, damit sie dort wohnen konnte, hast Du bestimmt nicht schriftlich. Brauchst also gar nicht erst streiten.
Habe gerade gelesen, Ihr hattet Fristen ausgemacht. Versuche es mit einer Lagergebühr oder sinnvollerweise lieber einen Gegenstand dafür behalten.
natürlich habe ich das nicht schriftlich, machen auch die wenigsten schriftlich in einer frischen beziehung fest.
Das sind immer noch ihre Möbel, die kann sie zurück verlangen.
Du hättest Lagerkosten verlangen können, wenn Du eine Frist gesetzt hättest.
Hast Du aber nicht. Im Nachhinein kannst Du da nichts mehr verlangen.
es gab immer wieder termine zur abholung, wo sie nicht auftauchte, also doch, es gab fristen.
Wenn es die Möbel vom Ex sind, gib die Möbel zurück.
Sind es deine Möbel dann nicht.
Du hättest schon vorher eine Frist setzen sollen und nach verstreichen der Frist angemessene Lagergebühren verlangen sollen.
Jetzt kommt sie doch und will die Möbel holen, alles gut.
ok. ich verstehe das schon. nur will ich nicht auf einen schlag eine leere wohnung haben ohne küche oder klamottenschrank, logisch irgendwie. ich kann auch nicht alles sofort neu kaufen.
Wenn es nicht deine Sachen sind^^
Eben ging es dir nicht schnell genug, nun hast Du ein halbes Jahr Zeit gehabt und es geht dir zu schnell ?
Verstehe ich nicht.
*Bier öffnet* *Popcorn hol*
hmm....ok.
wie siehts mit lagerkosten aus, da schon viele abholtermine verstrichen sind ihrerseits?
Wenn Du schriftliche Fristsetzungen beweisen kannst, dann kannst Du angefallene Lagerkosten geltend machen.
Du hast aber offensichtlich die Möbel gar nicht gelagert sondern die Möbel genutzt und nutzt die sogar jetzt noch.
ich habe chats, in denen hervorgeht, wann die termine waren.
ja, ich habe sie genutzt, was auch sonst? wo sollte ich hin damit?
Z.B. einlagern und dann die Kosten beim Ex geltend machen ?!?
dafür hätte ich mit ansage und einverständniserklärung ihrerseits in vorkasse gehen müssen. hätte auch 100-150€ minimum gekostet. warum sollte ich noch geld ausgeben, was ich nie wieder sehe. und dann noch einen vertrag mit einer lagerfirma eigehen?
Wenn Du das nicht willst, dann gib die Möbel eben jetzt zurück. Verstehe dein ganzes Problem ehrlich gesagt nicht.
Möbel die dem Ex gehören zurückgeben = Platz für deine Möbel.
Sei froh diese ein halbes Jahr nutzen zu können, so hättest Du die Zeit zum Sparen. Möbel hättest Du ja offensichtlich bis dato keine.
ich betrachtete sie mittlerweile als meine, nach der langen zeit.
Das magst Du durchaus so betrachten, gesetzlich schaut dies aber anders aus und nur das gesetzliche ist das Relevante.
ich bin mittlerweile bockig und stur nach der langen zeit des nichtstun ihrerseits, das ist richtig, und deswegen will ich es ihr auch nicht mehr wieder geben. rein rechtlich könnte sie nicht einmal ein eigentum beweisen, weil sie sicher keine rechnungen aufgehoben hat.
Wenn es ihre Sachen sind und sie das auch belegen kann (Rechnungen, Zeugen etc) musst du sie ihr auch zurück geben. Notfalls könnte sie das einklagen.
Vielleicht KANN sie das ganze Zeug jetzt erst holen weil sie nun den Platz dafür hat, so große Sachen kann man ja nicht mal eben irgendwo unterbringen.
wir haben mehrere termine in dieser zeit ausgemacht, wo sie nie erschien. also gab es schon fristen, so gesehen.