Ich bin im Urlaub/Schreiben vom Gericht nach Hause/ Frist nicht eingehalten/ legal oder illegal?

6 Antworten

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, sowie Beweise, wie z.B. Flugticket usw., Hotelbuchung usw. für die lange Abwesenheit vorlegen.

Stipo 
Fragesteller
 05.08.2011, 00:45

und wenn ich das gemacht habe kann ich wiederspruch ganz normal einlegen gell? danke dir.

Auch waehrend deiner Abwesenheit hast du grundsaetzlich dafuer Sorge zu tragen, dass dich an dich gerichtete Schreiben auch erreichen. Sinnvoll ist es, eine Vertrauensperson mit der Leerung des Briefkastens zu beauftragen, die dich sofort informieren kann, wenn was Wichtiges dabei ist.

Manches kann man zwar auch noch im Nachhinein regeln, bei vielen Sachen laufen aber die Fristen voellig unabhaengig davon, ob du zuhause bist oder nicht. Da kann es leicht zu boesen Ueberraschungen kommen.

Nur ein paar Beispiele: Du erhaeltst gleich zu Beginn deiner Abwesenheit ne Kuendigung vom Arbeitgeber. Hier hast du nur 3 Wochen Zeit fuer eine Kuendigungsschutzklage. Bei einem vierwoechigen Urlaub kann diese Frist aber bereits abgelaufen sein, wenn du wieder nach Hause kommst. Dann kannst du gegen die Kuendigung niochts mehr unternehmen. Auch bei einem Mahnbescheid oder gar einem Vollstreckungsbescheid gibt es sehr knappe Fristen. Widersprichst du einem Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen, wird dieser rechtkraeftig und du kannst dich - bis auf ganz wenige Sonderfaelle - auch selbst dann nicht mehr dagegen wehren, wenn die Forderung unbegruendet ist.

Also immer dafuer sorgen, dass du von wichtigen Schreiben auch im Urlaub sofort erfaehrst!

Stipo 
Fragesteller
 05.08.2011, 09:16

Und was hab ich davon? -> Also immer dafuer sorgen, dass du von wichtigen Schreiben auch im Urlaub sofort erfaehrst!

Soll ich dann den Briefaufpasser darum bitten, dass er dem Gericht mit verfälschter Unterschrift antwortet. Oder ich Ryanair doch sehr lieb bitte, mir gratis Flugtickets zu besorgen. Achja, ich vergaß ja den Urlaub, der ja nur unbezahlbar ist.

DerCAM  05.08.2011, 12:39
@Stipo

Erst einmal bitte nicht so pampig! Ich hatte versucht, dir nen Rat zu geben und es dabei nur gut gemeint. Ueberpruefe also bitte mal deinen Ton!

Zur Sache: Die Vertrauensperson soll dich nur anrufen oder anmailen, wenn was Dringendes vorliegt. Reagieren kannst du dann selbst von ueberall auf der Welt aus. Wenn's sein muss, schaltest du dann halt telefonisch einen Anwalt ein, der fuer dich rechtzeitig die zur Fristwahrung erforderlichen Schritte unternimmt. Das kann der auch erst einmal ohne schriftliche Vollmacht (die reichst du dann halt nach).

Ich lebe seit vielen jahren in Thailand habe das von hier aus schon mehrfach durchexerziert. Geht wirklich ziemlich einfach. Wichtig ist halt nur, dass man ganz schnell von solchen Schreiben erfaehrt. Dafuer sollte man halt sorgen.

Stipo 
Fragesteller
 05.08.2011, 13:06
@DerCAM

Oke, danke dir. ;) Ich werde meine Schwester bitten. Kostet ein Anwalt nicht..? Da kann ich gleich die 17 euro bezahlen?

DerCAM  06.08.2011, 11:09
@Stipo

Das scheint zu bedeuten, dass du bereits mit dem Zugang eines entsprechenden Schreibens waehrend deiner Abwesenheit rechnest. Dann duerfte eine Widereinsetzung in den vorherigen Stand sowieso nicht in Betracht kommen.

Natuerlich kostet ein Anwalt Geld und ganz sicher auch deutlich mehr als 17 Euro.

Sobald du wieder da bist "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/WiedereinsetzungindenvorigenStand

Wichtig ist, dass du es SOFORT machst wenn du wieder da bist.

Stipo 
Fragesteller
 05.08.2011, 00:46

und wenn ich das gemacht habe kann ich wiederspruch ganz normal einlegen gell? danke dir.

Erkundige dich bitte besser mal beim zuständigen Gericht.

Es ist so, dass du dafür sorgen musst, dass das Gericht innerhalb der gesetzlichen Frist davon erfährt, dass dir der Brief in der fraglichen Zeit nicht zugestellt weren kann, weil du im Ausland bist ... (Urlaub etc.).

Das heißt, entweder, deinen RA, sofern du durch einen vertreten wirst, informieren, oder das Gericht selbst.

Du kannst aber auch bei deinem zuständigen Postamt eine "gebührenpflichtige" Meldung machen, dann werden solche Briefe mit dem entsprechenden Kommentar zurückgesandt.

So kannst du keine Frist versäumen ...

Du bist verpflichtet dafür Sorge zutragen das dich wichtige Nachrichten ( z.B. vom Gericht ) rechtzeitig erreichen. Wenn du also für 4 Wochen in Urlaug fliegst solltest du jemanden haben der nach deiner Post schaut, gerade wenn du ein Schreiben vom Gericht erwartest.

Das beantragen in den alten Verfahrensstand ist keine Garantie. Es ist ein Antrag der genauso gut vom Gericht abgelehnt werden kann, und dann ist die Frist verstrichen.

Stipo 
Fragesteller
 05.08.2011, 09:15

Und dann muss ich den Briefaufpasser bestimmt darum bitten, dass er dem Gericht mit verfälschter Unterschrift antwortet. Oder ich Ryanair doch sehr lieb bitte, mir gratis Flugtickets zu besorgen. Achja, ich vergaß ja den Urlaub, der ja nur unbezahlbar ist.

DerCAM  05.08.2011, 12:47

So ist es! DH

Ob man das Risiko eingehen will, bleibt jedem selbst ueberlassen. Man kann natuerlich auch den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass alles gut geht. Wird es in den meisten Faellen wohl auch. Wenn aber mal nicht, muss man halt mit den Konsequenzen leben.

Ich persoenlich wuerde da schon entsprechend vorbeugen. Ist ja eigentlich auch gar nicht schwer. Aber wie gesagt, jeder so, wie er es will. Nur bitte nicht jammern, wenn's schief geht.