Ich habe eine Rechtliche Frage zum Thema Teleskop-Schlagstock und, gibt es stattdessen vielleicht eine Alternative?

2 Antworten

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In einem VERschlossenen Behältnis, das kann auch ein Rucksack sein, dessen Zipper mit einem kleinen Schloss abgeschlossen sind, kannst du den gerne mitnehmen (Transportieren).

Wenn der Rucksack niicht abgeschlossen ist, ist es schon "führen" - Es gibt zwar ein einiges Urteil von einem einzigen Richter in der VErgangenheit, der das mal hat durchgehen lassen, dass da etwas in einem nicht verschlossenen Rucksack ganz weit unten versteckt war , aber das war eher ein einzelfall und sicherlich nicht als "Ausrede" zu gebrauchen.

Ansonsten würde ich zu einem Pfefferspray raten - Distanzwaffe, du musst denjenigen nicht so nah herkommen lassen wie bei einem Schlagstock und das ist 100% legal, also in der Jackentasche zu tragen und damit immer einsatzbereit.

Am besten eine 200ml Grösse, da kann man auch nochmal ordentlich nachhalten, sowas in der Art, 2-5m Reichweite, das sollte reichen:

https://www.amazon.de/Pfefferspray-RSG-Police-200ml-Breitstrahl-12200-H/dp/B00IS0LU3U

Ja, auch im geschlossenen Hartschalenkoffer ist es illegal. Alternativ gibt es Teleskopantennen. Fügen weit weniger Schäden zu, Knicken schneller um, aber gezielt auf die Fingerknochen angewendet sehr schmerzhaft

"Hartschlaenkoffer" - Heist es nicht im Gesetz "verschlossenes Behältnis"?