Ich bin Hundeführer bei der Polizei. Um den Hund zu transportieren, mußte ich mir ein großes Auto kaufen. Kann ich den Kaufpreis steuerlich anrechnen?

4 Antworten

Etwas klares dazu wird man wohl nur schwer finden.

Grundsätzlich kannst du (soweit du verpflichtet bist dich in deiner Freizeit um deinen Hund zu kümmern) alles an Kosten für den Hund auch als Werbungskosten ansetzen.

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/polizei-hundefuehrer-aufwendungen-fuer-einen-diensthund-sind-werbungskosten_idesk_PI11525_HI2274998.html

lässt sich einfach finden. Ob du den Aufwand für ein komplettes Fahrzeug durchbekommst bezweifel ich da du wohl primär auch ein privates Interesse an einem Fahrzeug hast (Meine Anzüge die ich im Büro trage sind z.b. auch nahezu garnicht als Werbungskosten ansetzbar auch wenn ich sie niemals privat tragen würde). Ob man nun den unterschied zwischen Kombi und Limo durchbekommt.. wäre ich skeptisch.

Meine Vermutung wäre das FA schmeisst dir das aus deiner Erklärung raus wenn du überhaupt Chancen auf Werbungskostenabzug hast dann über einen Rechtstreit.

Das müsste Eure Personalabteilung doch wissen. Oder einer Deiner Hundeführer-Kollegen.

Im Zweifel frag das Finanzamt, grundsätzlich denke ich aber, schon, ja.

Das wird überwiegend privat genutzt. Die Km kannst bei der Steuer anrechnen. Vielleicht den Käfig noch. Futter bekommst gestellt.

... nein, warum auch? ... aber vielleicht ist der Dienstherr ja spendabel. Viel Glück.