Frage zur restschuldversicherung und Arbeitsunfähigkeit
Hallo.
habe heute Post von meiner Restschuldversicherung bekommen das mein Antrag zur übernahme der Kreditrate auf Arbeitsunfähigkeit bewilligt wurde. Nu musste ich am 24.04. zum MDK und da wurde mir bestätig das ich in meinen erlernten bzw. meine ausgeübten berufe Arbeitsunfähig bin und das mir geraten wurde beim Arbeitsamt eine umschulung bzw. weiterbildung in anspruch nehmen soll. Muss die versicherung nu trotzdem zahlen obwohl ich nicht mehr krankgeschrieben bin???
Würde mich freuen wenn mir einer was zu sagen kann bzw. helfen kann. Danke schonmal im Vorraus
2 Antworten
Hallo baumixl,
ich habe mir mal die u.a. Seite angeschaut. Leider muss ich dir gleich vorweg sagen, dass ich die dazugehörigen Bedingungen nicht gefunden habe. Die Sparkasse hat das wichtigste gut versteckt.
(Zusatz: in den Bedingungen steht: wann du was bekommst, unterwelchen Voraussetzungen die Leistung fällig wird, was deine Pflichten sind …. Kurz gesagt, die REGELN)
Die große Frage ist was du abgeschlossen hast. Der Seite kann man entnehmen, dass verschiedene Teile Optional eingeschlossen werden können. Nur was hast du?
Lass uns mal von dem Komplettschutz ausgehen…
Todesfall – selbsterklärend
Arbeitslosigkeit – selbsterklärend (unverschuldete)
Krankenhausaufendhalt – selbsterklärend
Dread Disease
Funktioniert ähnlich wie eine Kapitallebensversicherung. Tritt eine oder mehrere der im Vertrag FEST benannten Krankheiten auf, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
(Es könnte sein, dass dieser Punkt deine gesamte Restschuld tilgt. Überprüfe bitte, ob deine Erkrankung im Vertrag berücksichtigt wird)
Vorrübergehende Arbeitsunfähigkeit
Damit ist eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankenschein) gemeint. Nach Ende der Lohnvorzahlung durch deinen Arbeitgeber (6 Wochen/42.Tage) übernimmt die Versicherung deine laufenden Ratenzahlungen, für maximal die vereinbarte Zeit (meist 1-2 Jahre). Sowie man wieder genesen ist (ENDE der AU) wird die Zahlung eingestellt. Du bist verpflichtet, den Versicherer über deine Genesung zu informieren.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (Übergang zur Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit)
Sollte sich dein Gesundheitszustand nicht mehr verbessern bzw. ist abzusehen dass der Gesundheitszustand dauerhaft eingeschränkt ist, greift nach einer gewissen Zeit diese Absicherung. Wann sie übernimmt steht in deinem Vertrag. Auch hier würde die Versicherung wieder solange leisten, bis die Genesung einsetzt ODER du dich für einen anderen Berufs entscheidest (z.B. Berufswechsel, Umschulung, etc.).
Nachdem du diesen Text gelesen hast, solltest du dir selbst eine Antwort auf deine Frage geben können. Zumindest hoffe ich das. ;-)
Lieben Gruß und schönes Wochenende :-)
Wann die Restschuldversicherung leistet steht genau in den Bedingungen. Da gibts ja mehrere Variationen.
So ist das bei Versicherungen eigentlich fast immer.
Wenn es nicht explizit genannt ist, dann ist es auch nicht versichert.
Was hindert dich eigentlich daran, bei der Versicherung anzurufen?
Ja da steht aber nichts von wenn man nur in seinen erlernten beruf AU ist.
http://www.protect-versicherung.de/web/html/privat/produkt/risiken_und_ihre_folgen/