Betrug Krankengeld
Hallo, ich stecke in einer Zwickmühle und brauche dringend einen Rat.
Ich soll Krankengeld beantragen obwohl ich nicht in den ersten 4 Wochen meiner Beschäftigung krank geworden bin. Mir wurde ein neuer Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt in dem das Datum meines Beschäftigungsbeginns um eine Woche verschoben wurde, damit der Beginn meiner Erkrankung in die ersten 4 Wochen meiner Beschäftigung fällt. Außerdem soll ich eine Verzichtserklärung unterschreiben damit der AG das KG erhält. Ich würde dann meinen vollen Lohn vom AG erhalten. Kann mir jemand sagen, wie ich mich verhalten soll bzw. wo ich mich hinwenden kann? Vielen Dank für eure Hilfe.
Schlotti
3 Antworten
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht ja erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Davor gibt's Krankengeld, das weisst du ja schon.
Aber: Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das n u r 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 103,25 Euro pro Tag (Wert 2018) begrenzt.
Monitär ist das verdammt wenig. Wieso also, solltest du dich freiwillig verschlechtern? Ausserdem versuchen sie dich gerade ganz dezent zu einem Betrug anzustiften.
Ab welchem Tag würdest das erste volle Gehalt erhalten? Warum wollen die sich Anstiftung durch die Verzichtserklärung auch noch in Stein meißeln lassen? Du erhälst dann 30% Gehalt und 70% Krankengeld?
Hallo,
ab dem 29. Tag der Beschäftigung hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten. Durch den Betrug würde der AG höchstens eine Woche EFZ sparen. Vielleicht ist dem AG das nicht bewusst.
Wer die Krankenkasse zu betrügen versucht, probiert das Gleiche beim nächsten Mal ggf. zu Lasten des Arbeitnehmers. Wenn möglich, neuen Arbeitgeber suchen. Ggf. gibt es beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft (oder Arbeitsgericht) hilfreiche Tipps.
Gruß
RHW
Dann unterschreibe den nachgeschobenen "Arbeitsvertrag" doch einfach nicht. Wie will man dich denn dazu zwingen?