Hund nicht bei Stadt angemeldet, was nun?

8 Antworten

Hallo,

das kommt auf die Halterin des anderen Hundes an. Sie wird sicher mit der Verletzung zum Arzt gehen und das muss Deine Freundin zahlen, bzw. ihre Haftpflichtversicherung. Wenn der andere Hund Verletzungen hat, kommen noch die Tierarztkosten hinzu. Das kann sehr teuer werden. Außerdem kann sie darauf bestehen, daß der Hund Deiner Freundin einen Wesenstest macht.Wenn er den nicht besteht, kann Leinenzwang und Maulkorb angeordnet werden.

Wenn Deine Freundin psychisch so labil ist, sollte sie ihren Hund im Interesse anderer Hundehalter angeleint führen.

Meinem Hund wurde von einem Jack Russel Terier einmal ein Auge herausgerissen Er ist grundlos über ihn hergefallen. Ich wei0 also wie man sich fühlt, wenn der eigene Hund angefallen wird und wenn der Labrador noch die Halterin gebissen hat, kann sie auch Deine Freundin anzeigen.

Also es liegt an der Halterin. Ich würde sie einmal anrufen und mich entschuldigen. Vielleicht einen Blumenstrauß vorbei bringen.

Zunächst einmal den Hund unverzüglich anmelden und eine Haftpflichtversicherung abschließen "mit Hund", das ist wichtig.

Pumba269 
Fragesteller
 22.07.2013, 18:55

wie bereits geschrieben, ist das geklärt. der labbi hat nicht extra gebissen, sondern aus reflex, weil die andere besitzerin den labbi an der rute rausgezogen hat.

sie ist zwar labil, aber nicht so, dass sie keinen hund führen kann. im gegenteil. die hündin hat ihr bereits sehr viel geholfen.

zum anderen, fing die mischlingshündin an, die labbidame zu attackieren. die labbihündin hat sich dummerweise nur gewährt. jeder weiß ja wie 95% der labbis drauf sind ;) sehr gutmütige tierchen.

PitBullDMC  24.07.2013, 02:32
@Pumba269

Bei Pit Bull Terriern und American Staffordshire Terrier sind es sogar 99%

:/

Ein Hund ist so zu führen dass von ihm keine Gefahr ausgeht und er kontrolliert werden kann! Was du beschreibst sagt schon alles aus!

Die Gesetze legen fest wer in der lage ist einen Hund zu führen!

Das Ordnungsamt wird informiert und auch prüfen, ob der Hund angemeldet ist. Es wird ganz sicher auch ergründet, wie lange Deine Freundin den Hund schon hat.......

....wie bei vielen Dingen hier im Lande - die kleinen Betrüger werden zur Rechenschaft gezogen und die Großen kommen mit einem blauen Auge davon......

Deine Freundin wird ganz sicher nachzahlen müssen!

Laut den Hundegesetzen wird der Labrador nun als "Gefährlicher Hund" eingestuft und wenn sie den Hund behalten möchte muss sie nun die Auflagen erfüllen. Kann sie das nicht oder will sie das nicht, wird der Hund vom Amt ins Tierheim verbracht.

Nun hast du schon selbst gesagt, dass sie geistig nicht die fitteste ist... "Einen gefährlichen Hund darf nur wer halten, (...) und körperlich und geistig dazu in der Lage ist."

Wartet erstmal ab was kommt.

Von Seiten des Ordnungsamtes könnte es möglicherweise nur auf ein Ordnungsgeld hinauslaufen. Die Frage ist, ob und wie das Finanzamt mitspielt - letztendlich könnte es u. U. als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Hier kommt allerdings der Anzeige durch die Geschädigte eine besondere Rolle zu. Der Staatsanwalt wird prüfen, ob hier ein Straftatbestand vorliegt und entscheiden, ob das Gericht tätig wird oder nicht.

Den Schaden muss die Halterin privat tragen, sofern keine Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegt.

Hallo! Bin zwar kein Jurist. Aber nach meinen Recherchen ist es so: Der Labrador ist grundsätzlich nicht so gefährlich. Er zählt zu den großen Hunden. Selbstverständlich darf er auch von Leuten mit psych. Erkrankung gehalten werden. Der Sachkundenachweis ist eine Art Kreuzchen-Test mit etwa 35 Fragen von insgesamt 100. Von den 35 muss man um die 25 richtig beantworten. Das kann jeder, eventuell auch ohne Vorbereitung. Mit der Anmeldung ist es so: Hundesteuer muss nach der Abgabenverordnung 4 Jahre + das laufende nachgezahlt werden. Über 5 Jahre gilt als verjährt. Zur Not muss man das Steueramt auf die Verjährung aufmerksam machen (sogenannte "Einrede"). Wenn man einen "normalen" großen Hund nicht anmeldet, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten (also Bußgelder) verjähren nach 3 Jahren. Das Bußgeld für einen nicht angemeldeten Hund "kann" z.B. in Köln meines Wissens 35 Euro betragen. Bitte dort in der Liste mit Ordnungsgeldern nachlesen. Bitte nicht als Rechtsberatung verstehen und alles noch einmal nachkontrollieren. Also: Nicht verrückt machen lassen. So schnell wird kein Hund weggenommen. Wo soll er auch hin?