Hund nicht angemeldet, was jetzt?
Hallo,wir leben in Niedersachsen. Keine Großstadt, aber auch kein Dorf. Ich red nicht groß drum, habe seit 2015 einen Hund und habe ihn aus diversen Gründen bis heut nicht angemeldet. Er ist kein sogenannter listenhund... Das will ich jetzt so schnell wie möglich nachholen.Ist jemand schonmal in so einer Situation gewesen?was kann mich maximal erwarten? Bis auf das wahrscheinliche "dudu" der Mitarbeiter (denn das ist mir deutlich bewusst).welche Dokumente muss ich vorlegen? Muss ich das überhaupt?Auf was muss ich achten?
10 Antworten
Hallo,
in den meisten Gemeinden kann man den Hund online anmelden. Man muss weder einen Kaufvertrag noch sonstwas nachweisen. Der Hund muss des weiteren gechippt sein und im Nds. Hunderegister registriert sein. Das wird abgefragt.
evtl. mußt Du die "versäumte" Steuer rückwirkend zahlen und dazu noch ein Bußgeld.
außerdem muß in Niedersachsen JEDER Hundehalter einen Sachkundenachweis haben.
Hallo,
das kommt ganz auf die Gemeinde an.
Bei uns wird z.B. der Nachweis verlangt, woher der Hund stammt. Da hättest du eher schlechte Karten, denn das kannst du ja nicht nachweisen.
Und schon würdest du bei unserer Gemeinde als Hundesteuerhinterzieher feststehen - und dürftest neben der hinterzogenen Hundesteuer auch noch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit berappen.
In anderen Gemeinden mag das anders laufen ... das wird sich ja dann zeigen, wenn du den Hund anmeldest. Außerdem gibt es in NDS ja ganz besondere Bestimmungen, wenn man einen Hund halten will, angefangen vom Hundeführerschein bis zur Eintragung in ein Register .... das alles könnte kompliziert werden.
Einen Hund nicht ordnungsbehördlich anzumelden ist eine Ordnungswidrigkeit.
Aber ja, die sich daraus ergebende Hundesteuer vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht zu zahlen, kann dann den Strafbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Einfach zur behörde gehen und sagen ich habe jetzt einen Hund ohne Hinweis schon 2 Jahre. Wenn sie fragen, den hast Du von einer Freundin jetzt übernommen. Ende.
lol - bei unserer Gemeinde müsstest du in diesem Falle der "Übernahme von Jemand" diesen Jemand genau beziffern - so wird nachgeprüft, ob dieser Jemand z.B. ordnungsgemäß die Hundesteuer bezahlt hat .... so einfach ist es also nicht immer
@dsupper für den Vorbesitzer ist man nicht verantwortlich. Das wäre ja noch schöner. Du gehst bei rot nie über die Ampel.
Natürlich ist man nicht für den Vorbesitzer verantwortlich - das habe ich auch nicht geschrieben. Aber durch diese Regelung ist es der Gemeinde eben möglich zu gewährleisten bzw. zu überprüfen, dass ein Hund lückenlos angemeldet ist.
Damit fallen solche "Lügengespinste" nämlich sofort auf - für alle Beteiligten. Die Ordnungsbehörden sind schließlich auch nicht völlig verblödet ...
Quatsch, die fragen nicht einmal danach.
Ich würde den Hund immer anmelden, allein schon wegen der Haftpflicht.. es ist grob fahrlässig einen Hund unversichert zu lassen.
Und vor allem in Großstädten wird sehr wohl kontrolliert, ob man eine Steuermarke hat oder nicht - und da versteht das Ordnungsamt keinen Spaß.
Steuerhinterziehung ist keine Owi. :o