Hund nicht angemeldet, was jetzt?

10 Antworten

Hallo,

in den meisten Gemeinden kann man den Hund online anmelden. Man muss weder einen Kaufvertrag noch sonstwas nachweisen. Der Hund muss des weiteren gechippt sein und im Nds. Hunderegister registriert sein. Das wird abgefragt.

evtl. mußt Du die "versäumte" Steuer rückwirkend zahlen und dazu noch ein Bußgeld.

außerdem muß in Niedersachsen JEDER Hundehalter einen Sachkundenachweis haben. 

Hallo,

das kommt ganz auf die Gemeinde an.

Bei uns wird z.B. der Nachweis verlangt, woher der Hund stammt. Da hättest du eher schlechte Karten, denn das kannst du ja nicht nachweisen.

Und schon würdest du bei unserer Gemeinde als Hundesteuerhinterzieher feststehen - und dürftest neben der hinterzogenen Hundesteuer auch noch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit berappen.

In anderen Gemeinden mag das anders laufen ... das wird sich ja dann zeigen, wenn du den Hund anmeldest. Außerdem gibt es in NDS ja ganz besondere Bestimmungen, wenn man einen Hund halten will, angefangen vom Hundeführerschein bis zur Eintragung in ein Register .... das alles könnte kompliziert werden.


kevin1905  27.07.2017, 15:18

Steuerhinterziehung ist keine Owi. :o

dsupper  27.07.2017, 16:48
@kevin1905

Einen Hund nicht ordnungsbehördlich anzumelden ist eine Ordnungswidrigkeit.

Aber ja, die sich daraus ergebende Hundesteuer vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht zu zahlen, kann dann den Strafbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Einfach zur behörde gehen und sagen ich habe jetzt einen Hund ohne Hinweis schon 2 Jahre. Wenn sie fragen, den hast Du von einer Freundin jetzt übernommen. Ende.

dsupper  27.07.2017, 12:19

lol - bei unserer Gemeinde müsstest du in diesem Falle der "Übernahme von Jemand" diesen Jemand genau beziffern - so wird nachgeprüft, ob dieser Jemand z.B. ordnungsgemäß die Hundesteuer bezahlt hat .... so einfach ist es also nicht immer

extrapilot351  27.07.2017, 12:24
@dsupper

@dsupper für den Vorbesitzer ist man nicht verantwortlich. Das wäre ja noch schöner. Du gehst bei rot nie über die Ampel.

dsupper  27.07.2017, 16:57
@extrapilot351

Natürlich ist man nicht für den Vorbesitzer verantwortlich - das habe ich auch nicht geschrieben. Aber durch diese Regelung ist es der Gemeinde eben möglich zu gewährleisten bzw. zu überprüfen, dass ein Hund lückenlos angemeldet ist.

Damit fallen solche "Lügengespinste" nämlich sofort auf - für alle Beteiligten. Die Ordnungsbehörden sind schließlich auch nicht völlig verblödet ...

extrapilot351  27.07.2017, 17:07
@dsupper

Quatsch, die fragen nicht einmal danach.

Ich würde den Hund immer anmelden, allein schon wegen der Haftpflicht.. es ist grob fahrlässig einen Hund unversichert zu lassen.

Und vor allem in Großstädten wird sehr wohl kontrolliert, ob man eine Steuermarke hat oder nicht - und da versteht das Ordnungsamt keinen Spaß.